Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

Ratsherr Guhl hat mit Datum vom 26.03.2016 den anliegenden Antrag gestellt.

 

Die Verwaltung konnte die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Auswirkungen bei Erlass einer solchen Satzung noch nicht abschließend prüfen. Mittlerweile liegt eine erste Stellungnahme aus dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport vor, welche den Erlass einer Informationsfreiheitssatzung für rechtlich problematisch erklärt. Die Verwaltung hat zudem um eine rechtliche Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz gebeten. Diese Stellungnahme liegt noch nicht vor.

 

Es wird daher um Vertagung gebeten.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss eine Vertagung.