Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Zum Sachverhalt wird auf die Vorlage zur Sitzung des Brandschutzausschusses am 20.04.2016, Vorlage Nr. 40/0690/2016 verwiesen.

 

In der Sitzung am 20.04.2016 wurde die Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr mit MTWs insbesondere für die Förderung der Jugendarbeit besprochen. Darüber hinaus werden die MTWs auch zu Einsatzfahrten genutzt. Im Ausschuss bestand Einigkeit, dass die in den Ortswehren vorhandenen Fahrzeuge in den Bestand der Samtgemeinde übernommen werden. Folglich trägt dann auch die Samtgemeinde die laufenden Kosten. Da diese für die Samtgemeinde zusätzlichen Kosten nicht aus dem laufenden Haushaltsjahr unterhalten werden können, kann der Beschluss erst ab 2017 gelten.

Die Fördervereine als Eigentümer müssen dem noch zustimmen.

 

Inzwischen wurde der MTW der Ortswehr Metzingen aufgrund eines Getriebeschadens stillgelegt. Dieses Fahrzeug müsste als erstes ersetzt werden.

Im Finanzhaushalt bzw. Investitionsprogramm stehen 40.000 € aus den Haushaltsjahren 2015 und 2016 zur Verfügung.

Es sollen gebrauchte MTWs beschafft werden. Jedes Fahrzeug soll im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bis zu 13.000 € einschließlich Beklebung und Martinhornanlage kosten. Hierfür wäre grundsätzlich ein Beschuss des Samtgemeindeausschusses erforderlich. Bis der vorliegt, vergeht einige Zeit, sodass ein sofortiges Handeln auf dem Gebrauchtwagenmarkt nicht möglich ist. Daher wird um einen Grundsatzbeschluss für die Beschaffung von vorerst drei MTWs nach Erkundung des Marktes gebeten. Vorrangig sind die Fahrzeuge für die FF Metzingen, Neu Darchau-Schutschur und Gülden zu beschaffen.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

a)      Der Samtgemeindeausschuss beschließt, ab 01.01.2017 die vorhandenen MTWs der Ortswehren in den Bestand der Samtgemeinde zu übernehmen.

b)      Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel drei gebrauchte MTWs bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 40.000 € zu beschaffen.

 

Frau Ringel führt ergänzend zur Vorlage aus, dass der Gemeindebrandmeister und seine Stellvertreter darüber entscheiden sollen, welche Fahrzeuge übernommen werden. Diese sollen ebenfalls die einzelnen Standorte festlegen.
Rf Molter schlägt vor, diese Entscheidungen einem Gremium, in diesem Fall dem Samtgemeindeausschuss, zu überlassen, um den Gemeindebrandmeister so zu schützen.

 

Gemeindebrandmeister Meyer schildert, dass er diese Entscheidungen nicht alleine sondern in Zusammenarbeit mit dem Gemeindekommando (= Ortsbrandmeister in der Samtgemeinde Elbtalaue) trifft.

Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind noch keine Rücksprachen mit den einzelnen Ortsfeuerwehren gehalten worden. Diese stehen daher noch aus.

Nach kurzer Diskussion herrscht Einigkeit darüber, dass die besagten Entscheidungen (zumindest probeweise) von den Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Elbtalaue getroffen werden sollen.

 

Nach erfolgter Aussprache empfiehlt der Brandschutzausschuss folgenden

 


Beschluss:

a)      Der Samtgemeindeausschuss beschließt, bei Ersatzbeschaffungen der MTWs bis zu 8 Fahrzeuge im Samtgemeindegebiet zu beschaffen und einzelnen Ortsfeuerwehren zur Verfügung zu stellen, sofern ein Stellplatz vorhanden ist.

b)      Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel drei gebrauchte MTWs bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 40.000 € zu beschaffen.