Sitzung: 23.05.2016 Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 40/0779/2016
Zum Sachverhalt
wird auf die Vorlage zur Sitzung des Brandschutzausschusses am 20.04.2016,
Vorlage Nr. 40/0690/2016 verwiesen.
In der Sitzung am
20.04.2016 wurde die Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr mit MTWs
insbesondere für die Förderung der Jugendarbeit besprochen. Darüber hinaus
werden die MTWs auch zu Einsatzfahrten genutzt. Im Ausschuss bestand Einigkeit,
dass die in den Ortswehren vorhandenen Fahrzeuge in den Bestand der
Samtgemeinde übernommen werden. Folglich trägt dann auch die Samtgemeinde die
laufenden Kosten. Da diese für die Samtgemeinde zusätzlichen Kosten nicht aus
dem laufenden Haushaltsjahr unterhalten werden können, kann der Beschluss erst
ab 2017 gelten.
Die Fördervereine
als Eigentümer müssen dem noch zustimmen.
Inzwischen wurde
der MTW der Ortswehr Metzingen aufgrund eines Getriebeschadens stillgelegt.
Dieses Fahrzeug müsste als erstes ersetzt werden.
Im Finanzhaushalt
bzw. Investitionsprogramm stehen 40.000 € aus den Haushaltsjahren 2015 und 2016
zur Verfügung.
Es sollen
gebrauchte MTWs beschafft werden. Jedes Fahrzeug soll im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Mittel bis zu 13.000 € einschließlich Beklebung und
Martinhornanlage kosten. Hierfür wäre grundsätzlich ein Beschuss des
Samtgemeindeausschusses erforderlich. Bis der vorliegt, vergeht einige Zeit,
sodass ein sofortiges Handeln auf dem Gebrauchtwagenmarkt nicht möglich ist.
Daher wird um einen Grundsatzbeschluss für die Beschaffung von vorerst drei
MTWs nach Erkundung des Marktes gebeten. Vorrangig sind die Fahrzeuge für die
FF Metzingen, Neu Darchau-Schutschur und Gülden zu beschaffen.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
a) Der Samtgemeindeausschuss beschließt, ab
01.01.2017 die vorhandenen MTWs der Ortswehren in den Bestand der Samtgemeinde
zu übernehmen.
b) Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel drei gebrauchte MTWs bis zu einem
Gesamtbetrag in Höhe von 40.000 € zu beschaffen.
Frau Ringel führt
ergänzend zur Vorlage aus, dass der Gemeindebrandmeister und seine
Stellvertreter darüber entscheiden sollen, welche Fahrzeuge übernommen werden.
Diese sollen ebenfalls die einzelnen Standorte festlegen.
Rf Molter schlägt vor, diese Entscheidungen einem Gremium, in diesem Fall dem
Samtgemeindeausschuss, zu überlassen, um den Gemeindebrandmeister so zu
schützen.
Gemeindebrandmeister
Meyer schildert, dass er diese Entscheidungen nicht alleine sondern in Zusammenarbeit
mit dem Gemeindekommando (= Ortsbrandmeister in der Samtgemeinde Elbtalaue)
trifft.
Bis zum
gegenwärtigen Zeitpunkt sind noch keine Rücksprachen mit den einzelnen
Ortsfeuerwehren gehalten worden. Diese stehen daher noch aus.
Nach kurzer
Diskussion herrscht Einigkeit darüber, dass die besagten Entscheidungen
(zumindest probeweise) von den Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr der
Samtgemeinde Elbtalaue getroffen werden sollen.
Nach erfolgter
Aussprache empfiehlt der Brandschutzausschuss folgenden
Beschluss:
a)
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, bei
Ersatzbeschaffungen der MTWs bis zu 8 Fahrzeuge im Samtgemeindegebiet zu
beschaffen und einzelnen Ortsfeuerwehren zur Verfügung zu stellen, sofern ein
Stellplatz vorhanden ist.
b)
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel drei gebrauchte MTWs bis zu einem
Gesamtbetrag in Höhe von 40.000 € zu beschaffen.