Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

 

Das Feuerwehrgerätehaus in Langendorf ist durch den Förderverein fertiggestellt worden. Zur Nutzung des Gebäudes sind jedoch die Außenanlagen noch herzustellen. Der für den Bau zur Verfügung gestellte Investitionszuschuss ist jedoch bereits verbraucht. Es stehen somit keine Mittel für die Herstellung der Zufahrt und der erforderlichen Parkflächen zur Verfügung.

 

Es liegen zwei Angebote für die Herstellung der Außenanlagen vor, die durch den Förderverein der Feuerwehr Langendorf in Auftrag gegeben wurden. Die Kosten liegen hierfür bei 18.802,00 Euro bzw. 20.788,11 Euro. Durch die Samtgemeindeverwaltung ist auch eine Kostenermittlung erfolgt. Die Berechnung hat Kosten in Höhe von 24.000,00 Euro ergeben.

 

Da es in der Vergangenheit häufig Probleme mit den Zufahrten bei den Feuerwehrgerätehäusern gegeben hat (Absackungen etc.), ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, dass der Zufahrtsbereich in das Gerätehaus durch eine Firma und nicht durch Eigenleistung hergestellt wird. Damit unterliegt dieser Teil der gesetzlichen Gewährleistung und ggfs. auftretende Mängel können darüber abgewickelt werden.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Brandschutzausschuss folgenden

 


Beschluss:

Dem Förderverein der Feuerwehr Langendorf wird ein Zuschuss in Höhe von 18.000,00 Euro für die Herstellung der Außenanlagen (Zufahrt und Parkplätze) entsprechend der Baugenehmigung gezahlt. Der Förderverein hat für die Herstellung der Zufahrt ein Unternehmen zu beauftragen.