Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2

Das geplante Bauvorhaben für das Haus der Vereine (Freiwillige Feuerwehr, Schützenverein und Sportverein) wird im Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue durch den Vereinsvertreter, Herrn Schmaggel, anhand einer Powerpointpräsentation vorgestellt. Zuvor erfolgt eine Verteilung eines Projektsteckbriefes an die Ausschussmitglieder. Als Anlage liegen die Baugenehmigung sowie ein Finanzierungskonzept bei.

 

Mit Schreiben vom 18.03.2016 ist der Antrag auf Zuschuss zum Bau des Feuerwehrgeräte-hauses in Breese in der Marsch bei der Samtgemeinde Elbtalaue gestellt worden. Im Rahmen der Planung des gesamten Gebäudes ist die Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeindebrandmeister in das Vorhaben eingebunden worden und hat die Erforderlichkeiten an Raumbedarf und –größe festgelegt, die dem Musterhaus entsprechen. Diese Vorgaben sind im Rahmen der Planung einbezogen worden. Zwischenzeitlich liegt für das Bauvorhaben eine Baugenehmigung (vom 22.02.2016) vor. Der erforderliche Bauantrag wurde seitens des Fördervereins der Feuerwehr Breese/Marsch e. V. gestellt.

 

Das vorgesehene Grundstück wird durch den Gesamtverein erworben. Eine Besichtigung des Grundstücks ist bereits im Rahmen der nichtöffentlichen Informationsveranstaltung des Brandschutzausschusses (BSAE/IX/18) am 13.04.2016 erfolgt.

 

Da es sich bei diesem Projekt um ein Gemeinschaftsprojekt zwischen 3 Vertragspartnern handelt, wurde beschlossen, ein Vertrag im Innenverhältnis zwischen den 3 Nutzern über die Nebenkosten und Kosten für Reparaturen für die gemeinschaftlich genutzten Räume, der eine Kostendrittelung vorsieht, zu schließen.

Nach dem derzeitigen Planungsstand ist vorgesehen, dass die Räume, die für die jeweiligen Nutzer ausschließlich errichtet werden (z. B. Fahrzeughalle, Umkleideräume) mit eigenen Verbrauchszählern ausgestattet werden, sodass diese Kosten direkt zugeordnet werden können.

Die bisher angefallenen Kosten sind ohne Kostenbeteiligung der Samtgemeinde gezahlt worden.

 

Nach erfolgter Vorstellung besteht die Möglichkeit, offene Fragen zu stellen und Anregungen zu äußern.

 

Rf Molter moniert eingangs, dass dem Brandschutzausschuss bis zum jetzigen Zeitpunkt keine bzw. wenige Informationen über das vorgestellte Projekt vorliegen und bittet darum, zukünftig erforderliche Unterlagen zur Vorbereitung auf die Sitzungen rechtzeitig zu übersenden. Dieser Wunsch wurde auch von weiteren Ausschussmitgliedern geäußert.

So zeigt sich ,dass die meist gestellten Fragen durch die zuvor verteilten Tischvorlagen beantwortet werden können.

 

Dennoch zeigen sich die Ausschussmitglieder über das geplante Bauvorhaben begeistert.

 

Auf Anfrage führt Herr Schmaggel aus, dass das geplante Gebäude grundsätzlich keinen separaten Raum für ältere Personen zur Verfügung stellt. Der Gemeinschaftsraum, der bei Bedarf genügend Raum bietet, befindet sich jedoch im Erdgeschoss, sodass dieser auch für Rollstuhlfahrer barrierefrei zugänglich ist.

Ferner stehen in der Gaststätte Grönecke, welche sich ebenfalls im Ortsteil Breese in der Marsch befindet, jederzeit die Türen offen.

Eine Trennung nach Geschlechtern, was die Toilettenbenutzung und Umkleideräume betrifft, ist eingeplant.

Des Weiteren werden im Gebäude selbstverständlich auch Rauchmelder angebracht, welche auch von schwerhörigen Personen wahrgenommen werden können.

 

Die internen Verträge zwischen den einzelnen Parteien befinden sich derzeit noch in Bearbeitung. Diese sollen nach Fertigstellung dem Brandschutzausschuss rechtzeitig vorgelegt werden.

Ebenfalls wird um Nachreichung einer vergrößerten Bauzeichnung (DIN A3) gebeten.

 

Mit dem Bauvorhaben soll nach Wunsch noch in diesem Jahr begonnen werden, ob dies realisierbar ist, ist jedoch noch unklar.

 

Nach erfolgter Aussprache empfiehlt der Brandschutzausschuss folgenden

 


Beschluss:

Dem Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Breese/Marsch e. V., vertreten durch den Vorstand, wird für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses ein Zuschuss in Höhe von 250.000,00 Euro gezahlt. Der Zuschuss ist für den Teil des Gebäudes vorgesehen, der durch die Feuerwehr genutzt wird und den Vorgaben des Musterfeuerwehrhauses (Anzahl und Größe der Räume) entspricht.

Es wird vertraglich abgesichert, dass die betragsmäßig budgetierte Erstellung des Feuerwehrgerätehauses zugesichert wird, d.h. die Nutzung für Brandschutzzwecke vor der Befriedigung der Angelegenheiten der beiden anderen Vertragspartner gewährleistet wird.

Es wird ein Vertrag geschlossen, der dem beschlossenen Mustervertrag entspricht.

Es ist ein Vertrag im Innenverhältnis zwischen den 3 Nutzern über die Nebenkosten und Kosten für Reparaturen für die gemeinschaftlich genutzten Räume, der eine Kostendrittelung vorsieht, zu schließen.