Sitzung: 20.04.2016 Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2
Vorlage: 31/0731/2016
Das geplante
Bauvorhaben für das Haus der Vereine (Freiwillige Feuerwehr, Schützenverein und
Sportverein) wird im Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue durch den
Vereinsvertreter, Herrn Schmaggel, anhand einer Powerpointpräsentation
vorgestellt. Zuvor erfolgt eine Verteilung eines Projektsteckbriefes an die
Ausschussmitglieder. Als Anlage liegen die Baugenehmigung sowie ein
Finanzierungskonzept bei.
Mit Schreiben vom
18.03.2016 ist der Antrag auf Zuschuss zum Bau des Feuerwehrgeräte-hauses in
Breese in der Marsch bei der Samtgemeinde Elbtalaue gestellt worden. Im Rahmen
der Planung des gesamten Gebäudes ist die Samtgemeinde Elbtalaue und der
Gemeindebrandmeister in das Vorhaben eingebunden worden und hat die
Erforderlichkeiten an Raumbedarf und –größe festgelegt, die dem Musterhaus
entsprechen. Diese Vorgaben sind im Rahmen der Planung einbezogen worden.
Zwischenzeitlich liegt für das Bauvorhaben eine Baugenehmigung (vom 22.02.2016)
vor. Der erforderliche Bauantrag wurde seitens des Fördervereins der Feuerwehr
Breese/Marsch e. V. gestellt.
Das vorgesehene Grundstück
wird durch den Gesamtverein erworben. Eine Besichtigung des Grundstücks ist
bereits im Rahmen der nichtöffentlichen Informationsveranstaltung des
Brandschutzausschusses (BSAE/IX/18) am 13.04.2016 erfolgt.
Da es sich bei
diesem Projekt um ein Gemeinschaftsprojekt zwischen 3 Vertragspartnern handelt,
wurde beschlossen, ein Vertrag im Innenverhältnis zwischen den 3 Nutzern über
die Nebenkosten und Kosten für Reparaturen für die gemeinschaftlich genutzten
Räume, der eine Kostendrittelung vorsieht, zu schließen.
Nach dem
derzeitigen Planungsstand ist vorgesehen, dass die Räume, die für die
jeweiligen Nutzer ausschließlich errichtet werden (z. B. Fahrzeughalle,
Umkleideräume) mit eigenen Verbrauchszählern ausgestattet werden, sodass diese
Kosten direkt zugeordnet werden können.
Die bisher
angefallenen Kosten sind ohne Kostenbeteiligung der Samtgemeinde gezahlt
worden.
Nach erfolgter
Vorstellung besteht die Möglichkeit, offene Fragen zu stellen und Anregungen zu
äußern.
Rf Molter moniert
eingangs, dass dem Brandschutzausschuss bis zum jetzigen Zeitpunkt keine bzw.
wenige Informationen über das vorgestellte Projekt vorliegen und bittet darum,
zukünftig erforderliche Unterlagen zur Vorbereitung auf die Sitzungen
rechtzeitig zu übersenden. Dieser Wunsch wurde auch von weiteren
Ausschussmitgliedern geäußert.
So zeigt sich ,dass
die meist gestellten Fragen durch die zuvor verteilten Tischvorlagen
beantwortet werden können.
Dennoch zeigen sich
die Ausschussmitglieder über das geplante Bauvorhaben begeistert.
Auf Anfrage führt
Herr Schmaggel aus, dass das geplante Gebäude grundsätzlich keinen separaten
Raum für ältere Personen zur Verfügung stellt. Der Gemeinschaftsraum, der bei
Bedarf genügend Raum bietet, befindet sich jedoch im Erdgeschoss, sodass dieser
auch für Rollstuhlfahrer barrierefrei zugänglich ist.
Ferner stehen in
der Gaststätte Grönecke, welche sich ebenfalls im Ortsteil Breese in der Marsch
befindet, jederzeit die Türen offen.
Eine Trennung nach
Geschlechtern, was die Toilettenbenutzung und Umkleideräume betrifft, ist
eingeplant.
Des Weiteren werden
im Gebäude selbstverständlich auch Rauchmelder angebracht, welche auch von
schwerhörigen Personen wahrgenommen werden können.
Die internen
Verträge zwischen den einzelnen Parteien befinden sich derzeit noch in
Bearbeitung. Diese sollen nach Fertigstellung dem Brandschutzausschuss
rechtzeitig vorgelegt werden.
Ebenfalls wird um
Nachreichung einer vergrößerten Bauzeichnung (DIN A3) gebeten.
Mit dem Bauvorhaben
soll nach Wunsch noch in diesem Jahr begonnen werden, ob dies realisierbar ist,
ist jedoch noch unklar.
Nach erfolgter
Aussprache empfiehlt der Brandschutzausschuss folgenden
Beschluss:
Dem Förderverein
der Freiwilligen Feuerwehr Breese/Marsch e. V., vertreten durch den Vorstand,
wird für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses ein Zuschuss in Höhe von
250.000,00 Euro gezahlt. Der Zuschuss ist für den Teil des Gebäudes vorgesehen,
der durch die Feuerwehr genutzt wird und den Vorgaben des Musterfeuerwehrhauses
(Anzahl und Größe der Räume) entspricht.
Es wird vertraglich abgesichert, dass die betragsmäßig
budgetierte Erstellung des Feuerwehrgerätehauses zugesichert wird, d.h. die
Nutzung für Brandschutzzwecke vor der Befriedigung der Angelegenheiten der
beiden anderen Vertragspartner gewährleistet wird.
Es wird ein Vertrag
geschlossen, der dem beschlossenen Mustervertrag entspricht.
Es ist ein Vertrag im Innenverhältnis zwischen den 3 Nutzern über die Nebenkosten und Kosten für Reparaturen für die gemeinschaftlich genutzten Räume, der eine Kostendrittelung vorsieht, zu schließen.