Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 4

AV Fröhlich trägt den Sachverhalt vor.

Es liegt der Antrag der „Freie Schule Hitzacker Waldorfschule e.G.“ vor, im Hagener Weg, an der Seite des Sportplatzes, auf der gesamten Länge des Schulgrundstückes ein eingeschränktes Halteverbot anzuordnen.

Der Antrag ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.

Seitens der Verwaltung wird der Antrag befürwortet. Überprüfungen bei Veranstaltungen haben ergeben, dass sich die Situation wie im Antrag dargestellt verhält. Als Anlage II ist der Vorlage ein Lageplan des beantragten Bereiches beigefügt.

 

Rh Walter fragt in diesem Zusammenhang an, warum nicht ein absolutes Halteverbot angeordnet werden soll.

FBL Hesebeck erläutert hierzu, dass mit dem eingeschränkten Halteverbot ein- und aussteigen aus den Fahrzeugen möglich ist. Es ist allerdings ohnehin eine Frage der Verfolgung der Vergehen.

 

Es soll ein uneingeschränktes Halteverbot für den beantragten Bereich eingerichtet werden.

 

Nach Aussprache empfiehlt der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker folgenden

 


Beschlussvorschlag:

Es wird ein uneingeschränktes Halteverbot auf der gesamten Grundstückslänge der „Feien Schule Hitzacker Waldorfschule e.G.“ auf der Seite des Sportplatzes errichtet. Ein Antrag auf Erteilung einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung wird an die Samtgemeinde Elbtalaue als zuständige Verkehrsbehörde gestellt.