Sitzung: 05.04.2016 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: 30/0689/2016
AV Fröhlich trägt
den Sachverhalt vor.
Es liegt der Antrag
der „Freie Schule Hitzacker Waldorfschule e.G.“ vor, im Hagener Weg, an der
Seite des Sportplatzes, auf der gesamten Länge des Schulgrundstückes ein
eingeschränktes Halteverbot anzuordnen.
Der Antrag ist der
Vorlage als Anlage I beigefügt.
Seitens der
Verwaltung wird der Antrag befürwortet. Überprüfungen bei Veranstaltungen haben
ergeben, dass sich die Situation wie im Antrag dargestellt verhält. Als Anlage
II ist der Vorlage ein Lageplan des beantragten Bereiches beigefügt.
Rh Walter fragt in
diesem Zusammenhang an, warum nicht ein absolutes Halteverbot angeordnet werden
soll.
FBL Hesebeck
erläutert hierzu, dass mit dem eingeschränkten Halteverbot ein- und aussteigen
aus den Fahrzeugen möglich ist. Es ist allerdings ohnehin eine Frage der
Verfolgung der Vergehen.
Es soll ein
uneingeschränktes Halteverbot für den beantragten Bereich eingerichtet werden.
Nach Aussprache
empfiehlt der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der
Stadt Hitzacker folgenden
Beschlussvorschlag:
Es wird ein
uneingeschränktes Halteverbot auf der gesamten Grundstückslänge der „Feien
Schule Hitzacker Waldorfschule e.G.“ auf der Seite des Sportplatzes errichtet.
Ein Antrag auf Erteilung einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung wird an
die Samtgemeinde Elbtalaue als zuständige Verkehrsbehörde gestellt.