Sitzung: 21.03.2016 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Rh Hildebrandt erbittet
weitere Auskunft zum TOP 15.2.
Der Vorlage war eine Anlage
beigefügt, aus der die Bauvorhaben der letzten ca. 20 Jahre und die damit
beauftragten Architekten hervorgehen.
So fragt er nach, warum
seit 2013 seiner Meinung nach ausschließlich der Architekt Pauker die Planungen
durchgeführt hat.
Seitens der Verwaltung wird
zunächst wiederlegt, dass ausschließlich das Büro Pauker beauftragt wurde, es
sind auch Leistungen an andere Architekten vergeben worden. Eine Häufung liegt
in der Tat bei den Feuerwehrgerätehäusern vor, dieses ist dem Umstand
geschuldet, dass Herr Pauker hierzu seinerzeit ein Musterhaus konzipiert und
entworfen hat.
Desweiteren erläutert die
Verwaltung, dass zum Beispiel in Bezug auf die Grundschule Hitzacker ein
Konzept für die seinerzeit geplante Sanierung durch Herrn Pauker erstellt
wurde, aus Kosteneinspargründen ist alsdann auch die Beauftragung des Neubau an
ihn erfolgt, da Vorarbeiten dafür bereits über das Sanierungskonzept erstellt
waren.
Herr Pauker ist ferner
seinerzeit von der Gemeinde Gusborn beauftragt worden, den Bau einer Kita zu
planen. In dem Zusammenhang ist das Projekt Bildungslandschaft Elbtalaue –
Projekt Gusborn entstanden. Da Herr Pauker hier bereits „im Boot“ war, ist der
Auftrag seitens der politischen Gremien ebenfalls an ihn vergeben worden.
Herr Hildebrandt
hinterfragt, wie der Architekt für einen Auftrag ermittelt wird.
Seitens der Verwaltung wird
ausgeführt, dass zunächst geprüft wird, ob ein Architekt ein Vorhaben solcher
Art schon mal ausgeführt hat. So haben sich manche Architekten auch für
verschiedene Bereiche (Jugendeinrichtungen, Schulen, Turnhallen)
teilspezialisiert und können mit einem gewissen Maß an Erfahrungen hier tätig
werden.