Rh Hildebrandt erbittet weitere Auskunft zum TOP 15.2.

Der Vorlage war eine Anlage beigefügt, aus der die Bauvorhaben der letzten ca. 20 Jahre und die damit beauftragten Architekten hervorgehen.

So fragt er nach, warum seit 2013 seiner Meinung nach ausschließlich der Architekt Pauker die Planungen durchgeführt hat.

Seitens der Verwaltung wird zunächst wiederlegt, dass ausschließlich das Büro Pauker beauftragt wurde, es sind auch Leistungen an andere Architekten vergeben worden. Eine Häufung liegt in der Tat bei den Feuerwehrgerätehäusern vor, dieses ist dem Umstand geschuldet, dass Herr Pauker hierzu seinerzeit ein Musterhaus konzipiert und entworfen hat.

Desweiteren erläutert die Verwaltung, dass zum Beispiel in Bezug auf die Grundschule Hitzacker ein Konzept für die seinerzeit geplante Sanierung durch Herrn Pauker erstellt wurde, aus Kosteneinspargründen ist alsdann auch die Beauftragung des Neubau an ihn erfolgt, da Vorarbeiten dafür bereits über das Sanierungskonzept erstellt waren.

Herr Pauker ist ferner seinerzeit von der Gemeinde Gusborn beauftragt worden, den Bau einer Kita zu planen. In dem Zusammenhang ist das Projekt Bildungslandschaft Elbtalaue – Projekt Gusborn entstanden. Da Herr Pauker hier bereits „im Boot“ war, ist der Auftrag seitens der politischen Gremien ebenfalls an ihn vergeben worden.

Herr Hildebrandt hinterfragt, wie der Architekt für einen Auftrag ermittelt wird.

Seitens der Verwaltung wird ausgeführt, dass zunächst geprüft wird, ob ein Architekt ein Vorhaben solcher Art schon mal ausgeführt hat. So haben sich manche Architekten auch für verschiedene Bereiche (Jugendeinrichtungen, Schulen, Turnhallen) teilspezialisiert und können mit einem gewissen Maß an Erfahrungen hier tätig werden.