Sitzung: 21.03.2016 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 25
Vorlage: 31/0686/2016
Die SOLi-Fraktion
hat mit Antrag vom 06.03.2016 um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Fragestellungen zur
Vergabe von Architektenleistungen bei der Samtgemeinde Elbtalaue und deren
Mitgliedsgemeinden:
- Auf welcher Grundlage
werden die Aufträge der Samtgemeinde Elbtalaue an Architekten vergeben?
- Wird den jeweiligen
Aufträgen z.B. ein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet?
- Werden die
Auftragsvergaben dokumentiert? Gibt es hierzu schriftliche Unterlagen?
- Gibt es unterschiedliche
Vergabeverfahren? Müssen bei der Vergabe bestimmte Auftragssummen beachtet
werden?
- Werden bei der Auftragsvergabe
für Architektenleistungen mehrere Angebote eingeholt?
Zu 1) Eine Auftragsvergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen erfolgt
auf Grundlage der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF), der
Vergabeverordnung, des Wertgrenzenerlasses und den Richtlinien im Hinblick auf
die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren, der Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie den DIN- Normen, insbesondere der DIN
276 zur Kostenermittlung. Die Aufträge sollen an geeignete Büros vergeben
werden. Wenn möglich, sollen Aufträge nicht immer an den gleichen Anbieter
vergeben werden.
Zu 2-5) Im
unterschwelligen Vergabebereich findet kein Teilnahmewettbewerb statt. Der
Schwellenwert für eine Auftragsvergabe liegt derzeit bei einer Planungsleistung
von 209.000,- € netto. Ein Wettbewerb (in der Anfrage Teilnahmewettbewerb) ist
aufwendig, dauert in der Vorbereitung lange und kann von der Verwaltung nicht
ohne Beauftragung eines geeigneten Büros erbracht bzw. durchgeführt werden. Ein
Wettbewerb gliedert sich in 2 Phasen. Nach der (EU-weiten) Veröffentlichung
bewerben sich in der ersten Phase Büros mit Präsentationen ihrer Büros und
Referenzen um die Teilnahme an diesem Wettbewerb. Aus diesen vielen Bewerbungen
werden nun 5 bis 7 geeignete Büros für die 2. Phase des Wettbewerbs ausgewählt.
Oftmals werden Preise für die Sieger solcher Wettbewerbe ausgelobt, um gute
Büros zur Teilnahme zu bewegen. In einem vorher festgelegten Punktekatalog
werden dann Bürokompetenz, Referenzen, Leistungsfähigkeit und dgl. abgefragt
und bewertet. Die Büros stellen sich in einer Präsentation mit den Entwürfen
vor. Gefällige Entwürfe von unterlegenen Bewerbern können zugekauft werden. Zum
Neubau der Grundschule Hitzacker (Elbe)
ist ein Architektenwettbewerb für die weiterführenden Planungen
durchzuführen.
Die Honorare von
Architekten und Ingenieuren sind in der HOAI geregelt und richten sich nach den
entsprechenden Baukosten der jeweiligen Kostengruppen. Damit ein Architekt ein
(Honorar)-Angebot erstellen kann, muss die entsprechende Kostenschätzung
vorliegen. Hierzu sind Leistungen, nämlich Planungsleistungen, in den ersten
beiden Leistungsphasen zu erbringen, die bereits einen Honoraranspruch
verursachen. Die einzuholenden Angebote können sich dann nur auf die gleichen
Kosten beziehen und würden/müssen identisch sein. Alternativ könnte die
Vorplanung auch mehrfach beauftragt werden, wobei dann auch die Vorplanung
mehrerer Architekten zu vergüten ist. Um nicht unnötig Kosten zu verursachen,
ist es daher üblich, einen geeigneten Architekten für die jeweilige Baumaßnahme
zu beauftragen. Dieser ist i.d.R. aufgrund seiner Gesamtbeauftragung auch
bereit, mehrere Vorentwürfe zu erstellen.