Sitzung: 21.03.2016 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 10
Vorlage: 11/0623/2016
Die SPD-Fraktion
hat mit Schreiben vom 02.01.2016 beantragt, den Aufgabenbereich des Ausschusses
für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Touristik der
Samtgemeinde Elbtalaue um die Aufgabe Controlling zu erweitern.
Gemäß § 71 Abs. 1
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) kann der Rat beratende
Ausschüsse bilden. Es ist der Entscheidung des Rates überlassen, wie die
Aufgaben eines Ausschusses abgegrenzt sind. Einer Aufgabenerweiterung spricht
somit nichts entgegen.
Da es sich um eine
innerorganisatorische Angelegenheit handelt, bedarf die Aufgabenerweiterung
keiner Vorberatung.
Stellv. SgBgm
Zühlke erläutert seinen Antrag und verweist auf die Diskussion, die hierzu
bereits in der letzten Ratssitzung des Jahres 2015 stattgefunden hat. Sein
Beschlussvorschlag lautet:
Dem Fachausschuss
für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Tourismus wird ab
sofort der Aufgabenbereich Controlling zugeordnet.
Begründung: Das
Controlling als ein Steuerungsinstrument der Überwachung der Haushaltsführung
ist in den letzten Ratssitzungen des Jahres 2015 ausreichend begründet und
durch einige Fraktionen unterstützt worden.
Stellv. SgBgm
Herzog unterstützt den Antrag ebenfalls ausdrücklich und bittet darum, im
Bereich Controlling auch die Überprüfung der Ausführung von Beschlüssen mit
einfließen zu lassen.
Rh Dr. Lange gibt
an, seine Fraktion werde sich enthalten, denn die Aufgabe an sich sei
inhaltlich nicht klar genug geregelt.
Herr Kern
erläutert, dass es bei den Begrifflichkeiten zu Missverständnissen kommen kann.
Das Controlling ist, wie von stellv. SgBgm Zühlke in seiner Begründung
ausgeführt, ein Steuerungsinstrument zur Überwachung der Haushaltsführung.
Dieses schließt das Berichtswesen mit ein.
Die Überprüfung der
Ausführungen von Beschlüssen ist eine Aufgabe, die seiner Meinung nach nicht
dem Fachausschuss übertragen werden kann. Hier ist jedem Beschlussgremium auch
die Überprüfung der gefassten Beschlüsse zu überlassen.
Rh Schultz regt an,
die Verwaltung möge prüfen, ob es Möglichkeiten über ein entsprechendes
EDV-Programm gibt, eine solche Beschlusskontrolle durchführen zu können.
Stellv. SgBgm
Zühlke erweitert seinen Antrag, in dem hinter dem Wort „Haushaltsführung“ den
Halbsatz: “…und der Ausführung von Beschlüssen…“ ergänzt.
Anmerkung der Protokollführung:
Die Ergänzung des
Halbsatzes ist in der Begründung erfolgt und erweitert dadurch nicht den
eigentlichen Beschluss. Zudem kann die Aufgabe „Beschlusskontrolle“ nicht einem
Fachausschuss übertragen werden.
Aus diesem Grund
ist der beantragte Beschluss in a) gefasst und der Zusatz in einem b)-Beschluss
erweitert worden.
Der Samtgemeinderat
fasst folgenden
Beschluss:
a) Dem Fachausschuss für interkommunale
Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Tourismus wird ab sofort der
Aufgabenbereich Controlling zugeordnet.
b) Den entsprechenden Gremien der Samtgemeinde
Elbtalaue sind Berichte über die Ausführung von Beschlüssen
(Beschlusskontrolle) vorzulegen.