Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 10

Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 02.01.2016 beantragt, den Aufgabenbereich des Ausschusses für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Touristik der Samtgemeinde Elbtalaue um die Aufgabe Controlling zu erweitern.

 

Gemäß § 71 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) kann der Rat beratende Ausschüsse bilden. Es ist der Entscheidung des Rates überlassen, wie die Aufgaben eines Ausschusses abgegrenzt sind. Einer Aufgabenerweiterung spricht somit nichts entgegen.

 

Da es sich um eine innerorganisatorische Angelegenheit handelt, bedarf die Aufgabenerweiterung keiner Vorberatung.

 

Stellv. SgBgm Zühlke erläutert seinen Antrag und verweist auf die Diskussion, die hierzu bereits in der letzten Ratssitzung des Jahres 2015 stattgefunden hat. Sein Beschlussvorschlag lautet:

Dem Fachausschuss für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Tourismus wird ab sofort der Aufgabenbereich Controlling zugeordnet.

Begründung: Das Controlling als ein Steuerungsinstrument der Überwachung der Haushaltsführung ist in den letzten Ratssitzungen des Jahres 2015 ausreichend begründet und durch einige Fraktionen unterstützt worden.

 

Stellv. SgBgm Herzog unterstützt den Antrag ebenfalls ausdrücklich und bittet darum, im Bereich Controlling auch die Überprüfung der Ausführung von Beschlüssen mit einfließen zu lassen.

 

Rh Dr. Lange gibt an, seine Fraktion werde sich enthalten, denn die Aufgabe an sich sei inhaltlich nicht klar genug geregelt.

 

Herr Kern erläutert, dass es bei den Begrifflichkeiten zu Missverständnissen kommen kann. Das Controlling ist, wie von stellv. SgBgm Zühlke in seiner Begründung ausgeführt, ein Steuerungsinstrument zur Überwachung der Haushaltsführung. Dieses schließt das Berichtswesen mit ein.

Die Überprüfung der Ausführungen von Beschlüssen ist eine Aufgabe, die seiner Meinung nach nicht dem Fachausschuss übertragen werden kann. Hier ist jedem Beschlussgremium auch die Überprüfung der gefassten Beschlüsse zu überlassen.

 

Rh Schultz regt an, die Verwaltung möge prüfen, ob es Möglichkeiten über ein entsprechendes EDV-Programm gibt, eine solche Beschlusskontrolle durchführen zu können.

 

Stellv. SgBgm Zühlke erweitert seinen Antrag, in dem hinter dem Wort „Haushaltsführung“ den Halbsatz: “…und der Ausführung von Beschlüssen…“ ergänzt.

 

Anmerkung der Protokollführung:

Die Ergänzung des Halbsatzes ist in der Begründung erfolgt und erweitert dadurch nicht den eigentlichen Beschluss. Zudem kann die Aufgabe „Beschlusskontrolle“ nicht einem Fachausschuss übertragen werden.

Aus diesem Grund ist der beantragte Beschluss in a) gefasst und der Zusatz in einem b)-Beschluss erweitert worden.

 

Der Samtgemeinderat fasst folgenden

 

  


Beschluss:

a)      Dem Fachausschuss für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Tourismus wird ab sofort der Aufgabenbereich Controlling zugeordnet.

 

b)      Den entsprechenden Gremien der Samtgemeinde Elbtalaue sind Berichte über die Ausführung von Beschlüssen (Beschlusskontrolle) vorzulegen.