Sitzung: 18.02.2016 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 4, Enthaltungen: 2
Vorlage: 30/0614/2016
Sachverhalt:
Bei der
Feststellung der Tagesordnung der Sitzung des BPSH am 12.11.2015 wurde als
zusätzlicher TOP der Antrag des Bgm Mertins, Einstellung „Mitarbeiter für die
Stadt Hitzacker (Elbe)“, aufgenommen. Es wurde folgende Empfehlung beschlossen:
Die Stadt Hitzacker (Elbe) plant in den Haushalt 2016, für die Einstellung von
bis zu zwei Mitarbeitern, 70.000 ein. Zusätzlich werden 10.000 € für die Erstausstattung
eingeplant.
Von den
einzustellenden Mitarbeitern sollen folgende Aufgaben durchgeführt werden:
-Grünflächenpflege
-Straßenreinigung
-Austausch
von Verkehrszeichen
-Straßenkontrollen
-Spielplätze
-Ggfls.
Unterstützung „Hagener Weg“
-Märkte
-Winterdienst.
Stellungnahme
des Fachdienstes 30, Herr Donnerstag:
„Auf
der Grundlage dieser Vorgaben kann seitens des FD 30 nur bedingt Aussagen
getroffen werden. Wie bereits in der Sitzung zugesagt, hat eine Prüfung über
die von den städtischen Mitarbeitern zu übernehmenden Arbeiten stattgefunden.
Hierbei wurde auf die in 2014 durchgeführten Leistungen nach Stundenaufwand
zurückgegriffen. Zu den weiteren Ausführungen können meinerseits keine Aussagen
getroffen werden. Insbesondere trifft
das auf die Berechnung der Personalkosten und die dargelegten Stundensätze des
o.a. Antrages zu. Hierzu wird die Anfrage an die zuständigen Fachdienste
weitergeleitet.
Außerdem
sind damit auch nicht die Kosten für Geräte, Maschinen und Fahrzeuge, sowie
Aufwendungen für einen Personalausfall in Ansatz gebracht. Alle externen und
zusätzlichen Leistungen müssten über Dritte eingekauft werden und würden den
Haushalt zusätzlich belasten.
Als
Anlage zur Vorlage habe ich eine Aufstellung nach Personalstunden und Kosten
auf der Grundlage des Jahres 2014 beigefügt. Dabei handelt es sich um Arbeiten,
die mit der zur Verfügung zu stellenden Ausrüstung von Mitarbeitern der Stadt
Hitzacker (Elbe) m. E. teilweise geleistet werden könnten. Davon ausgenommen
sind z.B. die Leistungen, die erforderlich sind, um die Fahrzeuge zu führen.
Diese Stunden müssten aus dem Aufwand noch herausgerechnet werden, was jedoch
in der Kürze nicht möglich war. Sofern
feststeht, ob und wie viele Mitarbeiter eingestellt werden sollen, sind der
Umfang und die Tätigkeitsfelder festzulegen. Zu den Arbeitsfeldern Hagener Weg
und Märkte kann ich keine Angaben machen, da mir darüber derzeit noch keine
Zahlen vorliegen.“
In den
Sitzungen des BPSH am 25.01. und 01.02.2016 wurde der Sachverhalt nochmals
eingehend beraten.
Der
Beschlussvorschlag vom 01.02.2016 lautete:
a) Die Stadt Hitzacker (Elbe) stellt einen
Mitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden ein. Für die
Urlaubs- und Krankheitsvertretung wird ein Mitarbeiter auf 450,00 € Basis
eingestellt. Voraussetzung für die Einstellung der Mitarbeiter ist eine
Kostenersparnis im Haushalt der Stadt Hitzacker (Elbe) von mindestens 5.000,00
€.
b) Die zu erfüllenden Arbeiten des
Mitarbeiters, um die wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden/Woche zu erreichen,
werden durch Herrn Bgm Mertins vorgegeben und mit dem Fachdienst 30 abgestimmt.
Bgm Mertins möchte
dazu vortragen.
Rh Dr. Jastram verweist auf § 3 der Geschäftsordnung; nach dieser Bestimmung
soll der Bürgermeister den Vorsitz an seinen Vertreter abgeben, wenn er selbst
zum Sachverhalt vortragen möchte.
Bgm Mertins gibt daraufhin den Vorsitz an stellv. Bgm Wedler ab.
Bgm Mertins fasst
den Sachverhalt und die bisherigen Erkenntnisse aus der Sitzung des BPSH v.
01.02.2016 zusammen und ergänzt, dass die Grünanlagenpflege im Stadtgebiet zu
den Hauptaufgaben des neuen Mitarbeiters zählen soll, es eine
Stellenbeschreibung nach TVÖD geben soll, die wöchentliche Arbeitszeit 30 Std.
betragen soll und es soll Arbeitsmaterial sowie Schutzkleidung zur Verfügung
gestellt werden.
Auch Rh Fröhlich verweist auf die Grundlagendebatte im BPSH und bekräftigt,
dass die Einstellung als Versuch bzw. als andere Möglichkeit zu sehen sei. Die
Stundensätze der KDE seien halt hoch und warum sollte man nicht mal eine
Alternative starten. Außerdem würde man mit dem Einsatz eines E-bikes als
Lastenfahrrad auch Kosten sparen.
Rh Zühlke hält das Konzept zur Einstellung eines Mitarbeiters für unausgereift
und unausgegoren und er hält es für fraglich, dass der Bürgermeister über den
Arbeitseinsatz entscheidet.
Außerdem liege keine ausreichende Begründung zu diesem Konzept vor. Seiner
Meinung nach habe die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf zu erfahren, was
dieser Mitarbeiter alles leisten solle.
Bgm Mertins entgegnet, dass die Vorgaben des Haushalts- und Stellenplanes 2016
eingehalten werden sollen und die neue Kraft als Unterstützung zu den Arbeiten
der KDE zu sehen sei. Die Pflege der Grünanlagen sei ihm besonders wichtig, da
Hitzacker (Elbe) ein Kneippkurort ist.
Außerdem soll die
Person mit weiteren folgenden Aufgaben betraut werden :
Pflege des Kneipp-
und Kurgartens, Papierkorbentleerung, Pflege der Blumenkübel, Parkplätze,
Zwergenbrunnen und Prinz-Claus-Promenade.
Der Arbeitseinsatz soll in Abstimmung mit dem StDir, Fachdienst 30, erfolgen.
Rh N. Schulz
spricht sich für die Einstellung aus, bemängelt jedoch, dass der Einsatz nur im
Stadtgebiet und nicht in den Ortsteilen vorgesehen sei.
Rh Dr. Jastram
bemerkt, dass er als Controller tätig war, nachgerechnet hat, und sich auf die Zahlen im Haushaltsplan 2016
beruft.
Stellv. StDir Kern
bemerkt dazu, dass erst nach der Beratung im BPSH die zu leistende
Jahresstundenzahl des Mitarbeiters auf 1.100 Std. verringert wurde und somit
eine Einsparung entgegen dem Beschlussvorschlag i. H. v. 3.400,- € anzusetzen
ist.
Rh Burmeister stellt den Antrag, die Diskussion zu beenden und Schließen der
Rednerliste.
Dem Antrag wird mit
12-Ja-Stimmen,
1-Nein-Stimme und 1 Enthaltung zugestimmt.
Nach Klärung weiterer Fragen stellt Bgm Mertins den Antrag, den
Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:
Zu a) …(Änderung
der Kostenersparnis) von 5.000,- € auf 3.400,- €,
und zu b) …(die
Arbeiten werden ..) durch Herrn Bgm Mertins in Abstimmung mit dem StDir,
Fachdienst 30 vorgegeben
Mit dieser Änderung
fasst der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) folgenden
Beschluss:
a) Die Stadt Hitzacker (Elbe) stellt einen
Mitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden ein. Für die
Urlaubs- und Krankheitsvertretung wird ein Mitarbeiter auf 450,00€ Basis
eingestellt. Voraussetzung für die Einstellung der Mitarbeiter ist eine
Kostenersparnis im Haushalt der Stadt Hitzacker (Elbe) von mindestens 3.400,00
€.
b) Die zu erfüllenden Arbeiten des
Mitarbeiters, um die wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden/Woche zu
erreichen, werden durch Herrn Bgm Mertins vorgegeben und mit dem Stadtdirektor,
Fachdienst 30 abgestimmt.
Bgm Mertins
übernimmt den Vorsitz.
StDir Meyer verlässt den Sitzungsraum.