Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 4, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

Bei der Feststellung der Tagesordnung der Sitzung des BPSH am 12.11.2015 wurde als zusätzlicher TOP der Antrag des Bgm Mertins, Einstellung „Mitarbeiter für die Stadt Hitzacker (Elbe)“, aufgenommen. Es wurde folgende Empfehlung beschlossen: Die Stadt Hitzacker (Elbe) plant in den Haushalt 2016, für die Einstellung von bis zu zwei Mitarbeitern, 70.000 ein. Zusätzlich werden 10.000 € für die Erstausstattung eingeplant.

Von den einzustellenden Mitarbeitern sollen folgende Aufgaben durchgeführt werden:

 

-Grünflächenpflege

-Straßenreinigung

-Austausch von Verkehrszeichen

-Straßenkontrollen

-Spielplätze

-Ggfls. Unterstützung „Hagener Weg“

-Märkte

-Winterdienst.

 

Stellungnahme des Fachdienstes 30, Herr Donnerstag:

„Auf der Grundlage dieser Vorgaben kann seitens des FD 30 nur bedingt Aussagen getroffen werden. Wie bereits in der Sitzung zugesagt, hat eine Prüfung über die von den städtischen Mitarbeitern zu übernehmenden Arbeiten stattgefunden. Hierbei wurde auf die in 2014 durchgeführten Leistungen nach Stundenaufwand zurückgegriffen. Zu den weiteren Ausführungen können meinerseits keine Aussagen getroffen werden. Insbesondere  trifft das auf die Berechnung der Personalkosten und die dargelegten Stundensätze des o.a. Antrages zu. Hierzu wird die Anfrage an die zuständigen Fachdienste weitergeleitet.

Außerdem sind damit auch nicht die Kosten für Geräte, Maschinen und Fahrzeuge, sowie Aufwendungen für einen Personalausfall in Ansatz gebracht. Alle externen und zusätzlichen Leistungen müssten über Dritte eingekauft werden und würden den Haushalt zusätzlich belasten.

 

Als Anlage zur Vorlage habe ich eine Aufstellung nach Personalstunden und Kosten auf der Grundlage des Jahres 2014 beigefügt. Dabei handelt es sich um Arbeiten, die mit der zur Verfügung zu stellenden Ausrüstung von Mitarbeitern der Stadt Hitzacker (Elbe) m. E. teilweise geleistet werden könnten. Davon ausgenommen sind z.B. die Leistungen, die erforderlich sind, um die Fahrzeuge zu führen. Diese Stunden müssten aus dem Aufwand noch herausgerechnet werden, was jedoch in der Kürze nicht möglich war.  Sofern feststeht, ob und wie viele Mitarbeiter eingestellt werden sollen, sind der Umfang und die Tätigkeitsfelder festzulegen. Zu den Arbeitsfeldern Hagener Weg und Märkte kann ich keine Angaben machen, da mir darüber derzeit noch keine Zahlen vorliegen.“

 

 

In den Sitzungen des BPSH am 25.01. und 01.02.2016 wurde der Sachverhalt nochmals eingehend beraten.

 

Der Beschlussvorschlag vom 01.02.2016 lautete:


a)      Die Stadt Hitzacker (Elbe) stellt einen Mitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden ein. Für die Urlaubs- und Krankheitsvertretung wird ein Mitarbeiter auf 450,00 € Basis eingestellt. Voraussetzung für die Einstellung der Mitarbeiter ist eine Kostenersparnis im Haushalt der Stadt Hitzacker (Elbe) von mindestens 5.000,00 €.

b)      Die zu erfüllenden Arbeiten des Mitarbeiters, um die wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden/Woche zu erreichen, werden durch Herrn Bgm Mertins vorgegeben und mit dem Fachdienst 30 abgestimmt.

 

Bgm Mertins möchte dazu vortragen.
Rh Dr. Jastram verweist auf § 3 der Geschäftsordnung; nach dieser Bestimmung soll der Bürgermeister den Vorsitz an seinen Vertreter abgeben, wenn er selbst zum Sachverhalt vortragen möchte.
Bgm Mertins gibt daraufhin den Vorsitz an stellv. Bgm Wedler ab.

 

Bgm Mertins fasst den Sachverhalt und die bisherigen Erkenntnisse aus der Sitzung des BPSH v. 01.02.2016 zusammen und ergänzt, dass die Grünanlagenpflege im Stadtgebiet zu den Hauptaufgaben des neuen Mitarbeiters zählen soll, es eine Stellenbeschreibung nach TVÖD geben soll, die wöchentliche Arbeitszeit 30 Std. betragen soll und es soll Arbeitsmaterial sowie Schutzkleidung zur Verfügung gestellt werden.
Auch Rh Fröhlich verweist auf die Grundlagendebatte im BPSH und bekräftigt, dass die Einstellung als Versuch bzw. als andere Möglichkeit zu sehen sei. Die Stundensätze der KDE seien halt hoch und warum sollte man nicht mal eine Alternative starten. Außerdem würde man mit dem Einsatz eines E-bikes als Lastenfahrrad auch Kosten sparen.

Rh Zühlke hält das Konzept zur Einstellung eines Mitarbeiters für unausgereift und unausgegoren und er hält es für fraglich, dass der Bürgermeister über den Arbeitseinsatz entscheidet. 
Außerdem liege keine ausreichende Begründung zu diesem Konzept vor. Seiner Meinung nach habe die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf zu erfahren, was dieser Mitarbeiter alles leisten solle. 

Bgm Mertins entgegnet, dass die Vorgaben des Haushalts- und Stellenplanes 2016 eingehalten werden sollen und die neue Kraft als Unterstützung zu den Arbeiten der KDE zu sehen sei. Die Pflege der Grünanlagen sei ihm besonders wichtig, da Hitzacker (Elbe) ein Kneippkurort ist.

Außerdem soll die Person mit weiteren folgenden Aufgaben betraut werden :

Pflege des Kneipp- und Kurgartens, Papierkorbentleerung, Pflege der Blumenkübel, Parkplätze, Zwergenbrunnen und Prinz-Claus-Promenade. 
Der Arbeitseinsatz soll in Abstimmung mit dem StDir, Fachdienst 30, erfolgen.

Rh N. Schulz spricht sich für die Einstellung aus, bemängelt jedoch, dass der Einsatz nur im Stadtgebiet und nicht in den Ortsteilen vorgesehen sei.

 

Rh Dr. Jastram bemerkt, dass er als Controller tätig war, nachgerechnet hat,  und sich auf die Zahlen im Haushaltsplan 2016 beruft.

Stellv. StDir Kern bemerkt dazu, dass erst nach der Beratung im BPSH die zu leistende Jahresstundenzahl des Mitarbeiters auf 1.100 Std. verringert wurde und somit eine Einsparung entgegen dem Beschlussvorschlag i. H. v. 3.400,- € anzusetzen ist.

Rh Burmeister stellt den Antrag, die Diskussion zu beenden und Schließen der Rednerliste.

Dem Antrag wird mit

 

12-Ja-Stimmen, 1-Nein-Stimme und 1 Enthaltung zugestimmt.

Nach Klärung weiterer Fragen stellt Bgm Mertins den Antrag, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:

 

Zu a) …(Änderung der Kostenersparnis)  von 5.000,- € auf 3.400,- €,

und zu b) …(die Arbeiten werden ..)  durch Herrn Bgm Mertins in Abstimmung mit dem StDir, Fachdienst 30 vorgegeben

 

Mit dieser Änderung fasst der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) folgenden

 


Beschluss:

a)      Die Stadt Hitzacker (Elbe) stellt einen Mitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden ein. Für die Urlaubs- und Krankheitsvertretung wird ein Mitarbeiter auf 450,00€ Basis eingestellt. Voraussetzung für die Einstellung der Mitarbeiter ist eine Kostenersparnis im Haushalt der Stadt Hitzacker (Elbe) von mindestens 3.400,00 €.

b)      Die zu erfüllenden Arbeiten des Mitarbeiters, um die wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden/Woche zu erreichen, werden durch Herrn Bgm Mertins vorgegeben und mit dem Stadtdirektor, Fachdienst 30 abgestimmt.

 

Bgm Mertins übernimmt den Vorsitz.

StDir Meyer verlässt den Sitzungsraum.