Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Sachverhalt:

 

Siehe Anlage zur Vorlage, Antrag der Gruppe Hitzacker (FDP / GRÜNE / INI / UWG) vom 08.01.2016 sowie BPSH IX/19 v. 25.01.2016 und VAH IX/45 v. 08.02.2016

 

Rh Fröhlich erläutert den Antrag und die bisherigen Beratungen. Er bekräftigt, dass seiner Meinung nach die Stadt Hitzacker (Elbe) ein großes touristisches Interesse an dem Teilstück der Jeetzel habe und er sich nicht vorstellen könne, es in private Hand fließen zu lassen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Gespräche mit dem Wasserschifffahrtsamt, dem NLWKN, der unteren Wasserbehörde des Landkreises und der Bundesliegenschaft haben stattgefunden. Ein Wertgutachten liegt inzwischen vor.

Die Empfehlung aus dem BPSH und VAH lautet: " Die Verwaltung bekundet das Kaufinteresse der Stadt Hitzacker (Elbe) an der Wasserfläche „Jeetzelmündung“ gegenüber der Bundesliegenschaft Berlin. Sie hat dafür Sorge zu tragen, dass die Wasserfläche im Besitz der „öffentlichen Hand“ verbleibt.“

 

Das vorliegende Angebot der BIMA besteht bis zum 31.08 2016, das Teilstück der Jeetzel für 88.600,- € zu erwerben. Die Stadt Hitzacker (Elbe) hätte das Erstzugriffsrecht. Der Käufer hat auch Dienstbarkeiten wie z. B. 11 Nutzungsverträge, die Dienstbarkeit des NLWKN zum Sielbauwerk und Fischereirechte zu übernehmen. Diese müssen noch geprüft werden. Des weiteren muss die Höhe der Unterhaltungskosten bekannt sein. Eine Auskunft vom WSA war dazu nicht zu bekommen, die Auskunft müsste nunmehr von der BIMA eingeholt werden, da sie Eigentümerin ist.
Am Ankauf waren weder das Land, noch der Landkreis noch die Samtgemeinde interessiert.

Da es sich um eine „sonstige Bundeswasserstraße“ handelt, und diese auch unterhalten werden muss, sollten die Kosten dafür bekannt sein.

Die Finanzierung der Maßnahme muss geprüft werden.

Die Maßnahme wäre investiv, sie müsste per Kredit finanziert werden, es wäre ein Nachtragshaushalt dazu notwendig, die Unterhaltungskosten müssen bekannt sein und die Nutzungsverträge müssen geprüft werden. Es sind keine Eigenmittel vorhanden. Ob die Maßnahme von der Kommunalaufsicht genehmigt werden würde, ist nicht bekannt.

 

 

Rh Zühlke spricht sich dafür aus, dass der Rat es nicht zulassen sollte, dass das Teilstück der Jeetzel in private Hand fließt. Die Finanzierung sollte beispielsweise hinsichtlich der Einnahmen aus der Konzessionsabgabe geprüft werden.

 

Stellv. Bgm Wedler merkt an, dass evtl. Einnahmen z. B. aus Vermietung von Booten denkbar seien.

 

 

Es erfolgt um 21.25 Uhr eine Sitzungsunterbrechung, der einstimmig zugestimmt wird.

Abstimmung:    14 Ja

 

Die Sitzung wird um 21.27 Uhr fortgeführt.

 

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 

 


Beschluss:

 

Die Verwaltung bekundet das Kaufinteresse der Stadt Hitzacker (Elbe) an der Wasserfläche „Jeetzelmündung“ gegenüber der Bundesliegenschaft Berlin. Sie hat dafür Sorge zu tragen, dass die Wasserfläche im Besitz der „öffentlichen Hand“ verbleibt. Es werden Möglichkeiten des Erwerbes geprüft und dargestellt.