Sitzung: 18.02.2016 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 6
Vorlage: 31/0573/2016
Sachverhalt:
Siehe Anlage zur
Vorlage, Antrag der Gruppe Hitzacker sowie BPSH IX/19 v. 25.01.2016 und VAH
IX/45 v. 08.02.2016.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aus dem Auszug der
Niederschrift vom 12.09.2002 des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) ist
ersichtlich, dass der Stadtrat folgenden Beschluss gefasst hat:
„Der Stadtrat
beschließt einstimmig, sobald die Erklärung der Hafen Hitzacker GmbH vorliegt,
der Entwidmung des Parkplatzes „Techters Wiese“ zuzustimmen.“
Daraufhin wurde
umgehend durch die Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH schriftlich am 23.09.2002
erklärt, dass bis zum Baubeginn die Fläche als Parkplatz zur Verfügung steht.
Mit dem Beschluss
hat der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) deutlich gemacht, dass die Entwidmung
gewollt ist und somit hat die Verwaltung nach Vorlage der Erklärung durch die
Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH, diesen Beschluss entsprechend umgesetzt.
Dieses ist auch in
der letzten Sitzung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) am 16.12.2015 durch Rh
Zühlke bestätigt worden.
Auch die
Planfeststellung für den Hafen stellt fest, dass der Parkplatz entwidmet ist.
Sollte weiterhin
die Auffassung vertreten werden, dass der Parkplatz ein gewidmeter öffentlicher
Parkplatz ist, dann obliegen alle anfallenden Kosten der Stadt Hitzacker
(Elbe). Dementsprechend könnte die Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH ggfs. einen
Rückforderungsanspruch an die Stadt Hitzacker (Elbe) der Kosten für die letzten
Jahre haben.
Stellv. Bgm Guhl
trägt folgendes vor: „Der Parkplatz
„Techters Wiese“ wurde im Rahmen des Hafenvertrages an die Hafen Hitzacker
(Elbe) GmbH verkauft. Alle öffentlichen
Lasten und die Verkehrssicherungspflicht gingen lt. Vertrag mit Besitzübergabe
an die Hafen H. GmbH über.
In 2002 sollte der Parkplatz entwidmet werden, da eine Bebauung geplant war.
Die Hafen GmbH sollte schriftlich bestätigen, dass der Parkplatz bis zum
Baubeginn der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung steht. Die
Verkehrssicherungspflicht sollte dann die Stadt übernehmen. Der Stadtrat fasste
daraufhin folgenden Beschluss: Der Stadtrat beschließt einstimmig, sobald die
Erklärung der Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH vorliegt, der Entwidmung des
Parkplatzes Techters Wiese zuzustimmen.
Als das Schreiben
der Hafen GmbH vorlag, wurde kein weiterer Beschluss gefasst. Man war der
Meinung, eine Entwidmung wäre bereits beschlossen. Nach unserer Meinung ist der
gefasste Beschluss nur eine Absichtserklärung. Für die Übernahme der
Verkehrssicherungspflicht wurde überhaupt kein Beschluss verabschiedet. Eine
Entwidmung ist ein förmlicher Verwaltungsakt, für den es gesetzliche
Vorschriften gibt. 1. Es muss ein Grund für die Entwidmung vorliegen (Verlust
der Verkehrsbedeutung, öffentliches Interesse lt. § 8 Abs. 1 NStrG), 2. Die
geplante Entwidmung ist drei Wochen vorher öffentlich bekanntzugeben (§ 8 Abs.
3 NStrG), 3. In dem Beschluss muss die Flurstücksbezeichnung genannt sein (§ 37
Abs. 1 VwVfG), 4. Der Bebauungsplan muss entsprechend geändert werden (BVG IV C
38.71 vom 01.11.1974) und 5. Der Tag der Entwidmung ist öffentlich
bekanntzumachen (§ 8 Abs. 3 NStrG).
Das alles wurde in
diesem Fall versäumt. Sollte der Beschluss also rechtmäßig gewesen sein, ist
die Entwidmung an formellen Fehlern gescheitert.
Der Parkplatz ist
also weiterhin ein gewidmeter öffentlicher Parkplatz, die
Verkehrssicherungspflicht hat die Hafen GmbH vertraglich übernommen.
Da die Stadt in den
vergangenen Jahren der Meinung war, sie wäre dafür verantwortlich, haben die
Kommunalen Dienste die entsprechenden Pflege- und Unterhaltungsarbeiten
übernommen.“
Der Beschlussvorschlag aus dem BPSH v.
25.01.2016 und dem VAH v. 08.02.2016 lautete:
„Der Stadtrat der
Stadt Hitzacker (Elbe) stellt fest, dass es sich bei dem Parkplatz „Techters
Wiese“ (Flurstück 74/9) um einen gewidmeten, öffentlichen Parkplatz handelt.
Die Verkehrssicherungspflicht hat die Eigentümerin, die Hafen Hitzacker GmbH,
vertraglich übernommen.“
Rh Zühlke
wiederholt, dass aus dem Auszug der Niederschrift vom 12.09.2002 des Rates der
Stadt Hitzacker (Elbe) eindeutig ersichtlich ist, dass der Stadtrat einstimmig
beschlossen hat, dass sobald die Erklärung der Hafen Hitzacker GmbH vorliegt,
der Entwidmung des Parkplatzes „Techters Wiese“ zugestimmt wird.
Rh Dr. Jastram äußert
sein Befremden. Der Parkplatz sei schließlich in der ganzen Zeit öffentlich
genutzt worden, und das zum Vorteil der Stadt. Hätte die Hafen Gmbh den
Parkplatz beispielsweise eingezäunt, wäre er für die Öffentlichkeit nicht
nutzbar gewesen.
Stellv. Bgm Guhl entgegnet, dass die Hafen GmbH schließlich gewusst habe, dass
sie die Unterhaltungspflicht für den Parkplatz übernommen habe.
Er stellt den
Antrag, folgenden geänderten Beschlussvorschlag zu beschließen:
„Der Stadtrat
Hitzacker (Elbe) stellt fest, dass eine Entwidmung des Parkplatzes „Techters
Wiese“ nicht stattgefunden hat.
Das ist der
Planfeststellungsbehörde NLWKN und dem Landkreis Lüchow-Dannenberg mitzuteilen.
Die Verwaltung
prüft, welche Kosten der Stadt für Pflege, Unterhaltung und Regenwasserentsorgung
in den letzten drei Jahren entstanden sind und fordert eine Erstattung von der
Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH ein.
Der Wasserverband
Dannenberg-Hitzacker ist darauf
hinzuweisen, dass die Gebühren für die Regenwasserentsorgung zukünftig von der
Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH zu tragen sind.“
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Der Stadtrat
Hitzacker (Elbe) stellt fest, dass eine Entwidmung des Parkplatzes „Techters
Wiese“ nicht stattgefunden hat.
Das ist der
Planfeststellungsbehörde NLWKN und dem Landkreis Lüchow-Dannenberg mitzuteilen.
Die Verwaltung
prüft, welche Kosten der Stadt für Pflege, Unterhalt und Regenwasserentsorgung
in den letzten drei Jahren entstanden sind und fordert eine Erstattung von der
Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH ein.
Der Wasserverband
Dannenberg-Hitzacker ist darauf
hinzuweisen, dass die Gebühren für die Regenwasserentsorgung zukünftig von der
Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH zu tragen sind.