Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 6

Sachverhalt:

Siehe Anlage zur Vorlage, Antrag der Gruppe Hitzacker sowie BPSH IX/19 v. 25.01.2016 und VAH IX/45 v. 08.02.2016.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Aus dem Auszug der Niederschrift vom 12.09.2002 des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) ist ersichtlich, dass der Stadtrat folgenden Beschluss gefasst hat:

 

„Der Stadtrat beschließt einstimmig, sobald die Erklärung der Hafen Hitzacker GmbH vorliegt, der Entwidmung des Parkplatzes „Techters Wiese“ zuzustimmen.“

 

Daraufhin wurde umgehend durch die Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH schriftlich am 23.09.2002 erklärt, dass bis zum Baubeginn die Fläche als Parkplatz zur Verfügung steht.

 

Mit dem Beschluss hat der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) deutlich gemacht, dass die Entwidmung gewollt ist und somit hat die Verwaltung nach Vorlage der Erklärung durch die Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH, diesen Beschluss entsprechend umgesetzt.

Dieses ist auch in der letzten Sitzung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) am 16.12.2015 durch Rh Zühlke bestätigt worden.

 

Auch die Planfeststellung für den Hafen stellt fest, dass der Parkplatz entwidmet ist.

 

Sollte weiterhin die Auffassung vertreten werden, dass der Parkplatz ein gewidmeter öffentlicher Parkplatz ist, dann obliegen alle anfallenden Kosten der Stadt Hitzacker (Elbe). Dementsprechend könnte die Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH ggfs. einen Rückforderungsanspruch an die Stadt Hitzacker (Elbe) der Kosten für die letzten Jahre haben.

 

 

Stellv. Bgm Guhl trägt folgendes vor:  „Der Parkplatz „Techters Wiese“ wurde im Rahmen des Hafenvertrages an die Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH verkauft.  Alle öffentlichen Lasten und die Verkehrssicherungspflicht gingen lt. Vertrag mit Besitzübergabe an die Hafen H. GmbH über.
In 2002 sollte der Parkplatz entwidmet werden, da eine Bebauung geplant war. Die Hafen GmbH sollte schriftlich bestätigen, dass der Parkplatz bis zum Baubeginn der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung steht. Die Verkehrssicherungspflicht sollte dann die Stadt übernehmen. Der Stadtrat fasste daraufhin folgenden Beschluss: Der Stadtrat beschließt einstimmig, sobald die Erklärung der Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH vorliegt, der Entwidmung des Parkplatzes Techters Wiese zuzustimmen.

Als das Schreiben der Hafen GmbH vorlag, wurde kein weiterer Beschluss gefasst. Man war der Meinung, eine Entwidmung wäre bereits beschlossen. Nach unserer Meinung ist der gefasste Beschluss nur eine Absichtserklärung. Für die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht wurde überhaupt kein Beschluss verabschiedet. Eine Entwidmung ist ein förmlicher Verwaltungsakt, für den es gesetzliche Vorschriften gibt. 1. Es muss ein Grund für die Entwidmung vorliegen (Verlust der Verkehrsbedeutung, öffentliches Interesse lt. § 8 Abs. 1 NStrG), 2. Die geplante Entwidmung ist drei Wochen vorher öffentlich bekanntzugeben (§ 8 Abs. 3 NStrG), 3. In dem Beschluss muss die Flurstücksbezeichnung genannt sein (§ 37 Abs. 1 VwVfG), 4. Der Bebauungsplan muss entsprechend geändert werden (BVG IV C 38.71 vom 01.11.1974) und 5. Der Tag der Entwidmung ist öffentlich bekanntzumachen (§ 8 Abs. 3 NStrG).

Das alles wurde in diesem Fall versäumt. Sollte der Beschluss also rechtmäßig gewesen sein, ist die Entwidmung an formellen Fehlern gescheitert.

Der Parkplatz ist also weiterhin ein gewidmeter öffentlicher Parkplatz, die Verkehrssicherungspflicht hat die Hafen GmbH vertraglich übernommen.

Da die Stadt in den vergangenen Jahren der Meinung war, sie wäre dafür verantwortlich, haben die Kommunalen Dienste die entsprechenden Pflege- und Unterhaltungsarbeiten übernommen.“

 

 

Der Beschlussvorschlag aus dem BPSH v. 25.01.2016 und dem VAH v. 08.02.2016 lautete:

„Der Stadtrat der Stadt Hitzacker (Elbe) stellt fest, dass es sich bei dem Parkplatz „Techters Wiese“ (Flurstück 74/9) um einen gewidmeten, öffentlichen Parkplatz handelt. Die Verkehrssicherungspflicht hat die Eigentümerin, die Hafen Hitzacker GmbH, vertraglich übernommen.“

 

Rh Zühlke wiederholt, dass aus dem Auszug der Niederschrift vom 12.09.2002 des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) eindeutig ersichtlich ist, dass der Stadtrat einstimmig beschlossen hat, dass sobald die Erklärung der Hafen Hitzacker GmbH vorliegt, der Entwidmung des Parkplatzes „Techters Wiese“ zugestimmt wird.

 

Rh Dr. Jastram äußert sein Befremden. Der Parkplatz sei schließlich in der ganzen Zeit öffentlich genutzt worden, und das zum Vorteil der Stadt. Hätte die Hafen Gmbh den Parkplatz beispielsweise eingezäunt, wäre er für die Öffentlichkeit nicht nutzbar gewesen.

Stellv. Bgm Guhl entgegnet, dass die Hafen GmbH schließlich gewusst habe, dass sie die Unterhaltungspflicht für den Parkplatz übernommen habe.

 

Er stellt den Antrag, folgenden geänderten Beschlussvorschlag zu beschließen:

 

„Der Stadtrat Hitzacker (Elbe) stellt fest, dass eine Entwidmung des Parkplatzes „Techters Wiese“ nicht stattgefunden hat.

Das ist der Planfeststellungsbehörde NLWKN und dem Landkreis Lüchow-Dannenberg mitzuteilen.

Die Verwaltung prüft, welche Kosten der Stadt für Pflege, Unterhaltung und Regenwasserentsorgung in den letzten drei Jahren entstanden sind und fordert eine Erstattung von der Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH ein.

Der Wasserverband Dannenberg-Hitzacker  ist darauf hinzuweisen, dass die Gebühren für die Regenwasserentsorgung zukünftig von der Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH zu tragen sind.“

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 


Beschluss:

Der Stadtrat Hitzacker (Elbe) stellt fest, dass eine Entwidmung des Parkplatzes „Techters Wiese“ nicht stattgefunden hat.

Das ist der Planfeststellungsbehörde NLWKN und dem Landkreis Lüchow-Dannenberg mitzuteilen.

Die Verwaltung prüft, welche Kosten der Stadt für Pflege, Unterhalt und Regenwasserentsorgung in den letzten drei Jahren entstanden sind und fordert eine Erstattung von der Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH ein.

Der Wasserverband Dannenberg-Hitzacker  ist darauf hinzuweisen, dass die Gebühren für die Regenwasserentsorgung zukünftig von der Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH zu tragen sind.