Sitzung: 18.02.2016 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 4
Vorlage: 2/0568/2016
Sachverhalt:
siehe VAH IX/45 v.
08.02.2016
Anlage:
Der
Haushaltsentwurf 2016 war der
Vorlage beigefügt.
Stellv. StDir Kern
gibt ergänzende Erläuterungen.
Die
Haushaltsansätze wurden in den Fachausschüssen beraten. Dem Vorbericht können
die Entwicklungen zu wesentlichen Aufwendungen und Erträgen entnommen werden.
Erläuterungen zu einzelnen Kostenstellen sind aufgeführt.
Zu wesentlichen
Eckpunkten berichtet Herr Kern, dass in 2016 wieder mit mehr
Gewerbesteuereinnahmen gerechnet werden kann, und zwar 700.000,- €. Im letzten
Jahr waren es 411.000,- €.
Aufgrund der
Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuern A und B auf 600 Prozentpunkte
im Jahr 2015
erhöhten sich die Erträge um 220.000,- €, die auch in 2016 zu verzeichnen sind.
Der geplante
Überschuss 2016 beträgt 178.000,- €.
Die
Samtgemeindeumlage wurde einheitlich ab 2016 um 2 % auf 49 % gesenkt.
Die Erträge aus der
Konzessionsabgabe Strom fallen geringer aus, sie sinken von 190.000,- € in 2015
auf 140.000,- € in 2016. Da die
Stromverbräuche der Bürgerinnen und Bürger und auch die der Stadt Hitzacker
(Elbe) voraussichtlich weiter sinken werden, fallen auch die Erträge künftig
geringer aus.
Aufgrund der Umstellung
der Straßenbeleuchtung auf LED wird es jedoch Einsparungen bei den Stromkosten
geben; zum Vergleich die Kosten in den Jahren:
2015 75.000,- €
2016 70.000,- €
2017 45.000,- €.
Der Überschuss aus
diesem Jahr wird in den kommenden Jahren wieder abschmelzen, da das bestehende
Defizit aus den Jahren 2007 – 2015 i. H. v. 890.000,- € weiter abgetragen
werden muss. Wenn sich die derzeitigen Planungen wie erwartet entwickeln,
könnte in 4 Jahren die Hälfte davon abgetragen sein.
Die Umlagen an die
Samtgemeinde und den Landkreis werden sich nivellieren, müssen den steigenden
Einnahmen aus Grund – und Gewerbesteuer angepasst werden.
Die finanzielle
Handlungsfähigkeit der Stadt wird auch künftig nicht gut aussehen, d. h. bei
Investitionen bedarf es einer besonderen Begründung und der Genehmigung der
Kommunalaufsicht.
Das
Haushaltssicherungskonzept muss angepasst werden. Die geplante Übertragung des
AZH auf den Förderverein ist nicht durchsetzbar, insofern muss der Beschluss
aus dem Jahr 2013 aufgehoben werden und es muss weiterhin von der Stadt
Hitzacker (Elbe) mit einem gedeckelten Zuschussbedarf i. H. v. 40.000,- €
betrieben werden.
Diesen
Beschlussvorschlag hat der VAH am 08.02.2016 einstimmig empfohlen.
Die Personalkosten verändern sich hinsichtlich der geplanten Einstellung eines
Stadtmitarbeiters.
Nach der
vorliegenden veränderten Empfehlung aus dem Fachausschuss soll die Stelle nicht
mit einem Stellenanteil von 0,58 sondern 0,75 eingeplant werden sowie die
Kosten für die Vertretung von einer geringfügig beschäftigten Person. Folglich
werden nicht statt wie bisher 5.000,- € eingespart sondern 3.400,- €. Der
Stellenplan muss entsprechend angepasst werden.
Rh Jastram merkt
an, dass er den diesjährigen Abschluss mit einem Überschuss positiv sieht, befürchtet aber, dass sich die
Gewerbesteuereinnahmen nicht so wie geplant entwickeln.
Es sind dazu höhere
Aufwendungen wie z. B. für Gerichts- und Anwaltskosten eingeplant. Der Betrag
für die Einsparung im Zusammenhang mit dem Stadtmitarbeiter falle doch da sehr
gering aus. Nachhaltige Maßnahmen zu Einsparungen hätten früher vorgenommen
werden müssen. Er könne dem Haushalt nicht zustimmen.
Rh Stahnke
bemängelt die Aufwendungen im Zusammenhang mit ALMA.
Er habe
festgestellt, dass noch nicht mal die Veranstaltungstermine vom Büro Altona im
Internet aktualisiert wurden, dort stehen noch die aus dem Jahr 2014. Das sei
s. E. nicht hinnehmbar.
Auch weitere
Maßnahmen hielte er für fragwürdig, wie z. B.
Leerstandsmanagement, Mercado, Büro Altona und Darstellung auf der
Grünen Woche. Er lehne daher den
Haushalt ab.
Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
a) Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und
Stellenplan wird beschlossen
Abstimmung:
Ja 10 Nein 4
b) Das Investitionsprogramm 2015 bis 2019 wird
beschlossen
Abstimmung:
Ja 11 Nein 3
c) Das Haushaltskonsolidierungskonzept wird
beschlossen. Folgende Änderung wird als Maßnahme 2016 festgelegt: Da der
Förderverein keine Bereitschaft zur Übernahme der Betriebsführung gezeigt hat,
wird der Beschluss aus dem jahr 2013 aufgehoben, das Archäologische Zentrum
wird weiterhin von der Stadt Hitzacker (Elbe) mit einem gedeckelten
Zuschussbedarf in Höhe von 40.000,- € betrieben.
Abstimmung:
Ja 10 Nein 4
mehrheitlich beschlossen