Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 4

Sachverhalt:

siehe VAH IX/45 v. 08.02.2016

 

Anlage:

Der Haushaltsentwurf 2016 war der Vorlage beigefügt.

 

 

Stellv. StDir Kern gibt ergänzende Erläuterungen.

Die Haushaltsansätze wurden in den Fachausschüssen beraten. Dem Vorbericht können die Entwicklungen zu wesentlichen Aufwendungen und Erträgen entnommen werden. Erläuterungen zu einzelnen Kostenstellen sind aufgeführt.

Zu wesentlichen Eckpunkten berichtet Herr Kern, dass in 2016 wieder mit mehr Gewerbesteuereinnahmen gerechnet werden kann, und zwar 700.000,- €. Im letzten Jahr waren es 411.000,- €.

Aufgrund der Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuern A und B auf 600 Prozentpunkte

im Jahr 2015 erhöhten sich die Erträge um 220.000,- €, die auch in 2016 zu verzeichnen sind.

 

Der geplante Überschuss 2016 beträgt 178.000,- €.

 

Die Samtgemeindeumlage wurde einheitlich ab 2016 um 2 % auf 49 % gesenkt. 

 

Die Erträge aus der Konzessionsabgabe Strom fallen geringer aus, sie sinken von 190.000,- € in 2015 auf 140.000,-  € in 2016. Da die Stromverbräuche der Bürgerinnen und Bürger und auch die der Stadt Hitzacker (Elbe) voraussichtlich weiter sinken werden, fallen auch die Erträge künftig geringer aus.

Aufgrund der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED wird es jedoch Einsparungen bei den Stromkosten geben; zum Vergleich die Kosten in den Jahren:

 

2015                      75.000,- €
2016                      70.000,- €

2017                      45.000,- €.

 

Der Überschuss aus diesem Jahr wird in den kommenden Jahren wieder abschmelzen, da das bestehende Defizit aus den Jahren 2007 – 2015 i. H. v. 890.000,- € weiter abgetragen werden muss. Wenn sich die derzeitigen Planungen wie erwartet entwickeln, könnte in 4 Jahren die Hälfte davon abgetragen sein.

 

Die Umlagen an die Samtgemeinde und den Landkreis werden sich nivellieren, müssen den steigenden Einnahmen aus Grund – und Gewerbesteuer angepasst werden.

 

Die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt wird auch künftig nicht gut aussehen, d. h. bei Investitionen bedarf es einer besonderen Begründung und der Genehmigung der Kommunalaufsicht.

 

Das Haushaltssicherungskonzept muss angepasst werden. Die geplante Übertragung des AZH auf den Förderverein ist nicht durchsetzbar, insofern muss der Beschluss aus dem Jahr 2013 aufgehoben werden und es muss weiterhin von der Stadt Hitzacker (Elbe) mit einem gedeckelten Zuschussbedarf i. H. v. 40.000,- € betrieben werden.

Diesen Beschlussvorschlag hat der VAH am 08.02.2016 einstimmig empfohlen.

Die Personalkosten verändern sich hinsichtlich der geplanten Einstellung eines Stadtmitarbeiters.

Nach der vorliegenden veränderten Empfehlung aus dem Fachausschuss soll die Stelle nicht mit einem Stellenanteil von 0,58 sondern 0,75 eingeplant werden sowie die Kosten für die Vertretung von einer geringfügig beschäftigten Person. Folglich werden nicht statt wie bisher 5.000,- € eingespart sondern 3.400,- €. Der Stellenplan muss entsprechend angepasst werden.

 

 

Rh Jastram merkt an, dass er den diesjährigen Abschluss mit einem Überschuss positiv sieht,  befürchtet aber, dass sich die Gewerbesteuereinnahmen nicht so wie geplant entwickeln.

Es sind dazu höhere Aufwendungen wie z. B. für Gerichts- und Anwaltskosten eingeplant. Der Betrag für die Einsparung im Zusammenhang mit dem Stadtmitarbeiter falle doch da sehr gering aus. Nachhaltige Maßnahmen zu Einsparungen hätten früher vorgenommen werden müssen. Er könne dem Haushalt nicht zustimmen.

 

Rh Stahnke bemängelt die Aufwendungen im Zusammenhang mit ALMA.

Er habe festgestellt, dass noch nicht mal die Veranstaltungstermine vom Büro Altona im Internet aktualisiert wurden, dort stehen noch die aus dem Jahr 2014. Das sei s. E. nicht hinnehmbar.

Auch weitere Maßnahmen hielte er für fragwürdig, wie z. B.  Leerstandsmanagement, Mercado, Büro Altona und Darstellung auf der Grünen Woche.  Er lehne daher den Haushalt ab.

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

a)      Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan wird beschlossen

Abstimmung:
Ja 10                     Nein 4

b)      Das Investitionsprogramm 2015 bis 2019 wird beschlossen

Abstimmung:
Ja 11                     Nein 3

c)       Das Haushaltskonsolidierungskonzept wird beschlossen. Folgende Änderung wird als Maßnahme 2016 festgelegt: Da der Förderverein keine Bereitschaft zur Übernahme der Betriebsführung gezeigt hat, wird der Beschluss aus dem jahr 2013 aufgehoben, das Archäologische Zentrum wird weiterhin von der Stadt Hitzacker (Elbe) mit einem gedeckelten Zuschussbedarf in Höhe von 40.000,- € betrieben.

Abstimmung:
Ja 10                     Nein 4

mehrheitlich beschlossen