Sitzung: 15.02.2016 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0547/2015
Die Antragsteller
planen den Bau eines barrierefreien altengerechten Wohnhauses. Aufgrund der im
Bebauungsplan festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 ist der geplante Bau
in eingeschossiger Bauweise nicht realisierbar. Gemäß der Baunutzungsverordnung
ist die Obergrenze der GRZ von 0,4 für
allgemeine Wohngebiete festgelegt, sodass eine Erhöhung problemlos möglich ist.
Die Erhöhung der GRZ, in Hinblick auf die sich verändernde Bauweise aufgrund
des demografischen Wandels, ist durchaus sinnvoll.
Das
Änderungsverfahren kann gem. § 13a BauGB in einem beschleunigten Verfahren ohne
Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden.
Herr Hesebeck führt
aus, dass die Antragsteller bereit sind die Kosten zu tragen, da die Änderung
nur zu ihrem persönlichen Nutzen durchgeführt wird.
Rh Dr. Lange
erkundigt sich, ob eine Dachbegrünung einen Ausglich zu versiegelter Fläche darstellt.
Herr Hesebeck
bejaht dies grundsätzlich, die Größenordnung ist nicht bekannt, kann aber im
Bedarfsfall ermittelt werden.
Der Rat fasst ohne
weitere Beratung folgenden
Beschluss:
a) Die Stadt Dannenberg (Elbe) leitet das
Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Rotdornweg West ein.
b) Zur Übernahme der Planungskosten wird mit
den Antragstellern ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.