Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Enthaltungen: 1

Die Antragsteller planen den Bau eines barrierefreien altengerechten Wohnhauses. Aufgrund der im Bebauungsplan festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 ist der geplante Bau in eingeschossiger Bauweise nicht realisierbar. Gemäß der Baunutzungsverordnung ist die Obergrenze der GRZ von 0,4  für allgemeine Wohngebiete festgelegt, sodass eine Erhöhung problemlos möglich ist. Die Erhöhung der GRZ, in Hinblick auf die sich verändernde Bauweise aufgrund des demografischen Wandels, ist durchaus sinnvoll.  

Das Änderungsverfahren kann gem. § 13a BauGB in einem beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden.

Herr Hesebeck führt aus, dass die Antragsteller bereit sind die Kosten zu tragen, da die Änderung nur zu ihrem persönlichen Nutzen durchgeführt wird.

 

Rh Dr. Lange erkundigt sich, ob eine Dachbegrünung einen Ausglich zu versiegelter Fläche darstellt.

Herr Hesebeck bejaht dies grundsätzlich, die Größenordnung ist nicht bekannt, kann aber im Bedarfsfall ermittelt werden.

 

Der Rat fasst ohne weitere Beratung folgenden 

 


Beschluss:

a)      Die Stadt Dannenberg (Elbe) leitet das Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Rotdornweg West ein.

b)      Zur Übernahme der Planungskosten wird mit den Antragstellern ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.