Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 2

 

Siehe anliegenden Antrag des Fördervereins Feuerwehr Siemen e. V.(Anlage 3).

 

FBL Hesebeck erläutert den Antrag auf Nachfinanzierung der Baumaßnahmen.

Im Rahmen der Baumaßnahme hat sich herausgestellt, dass die bereitgestellten Mittel sowie die Eigenmittel und die Eigenleistung des Fördervereins nicht ausreichen, um das Feuerwehrgerätehaus fertigzustellen. Derzeit sind Arbeiten ausgeführt oder in Rechnung gestellt worden, die durch den Förderverein nicht mehr ausgeglichen werden können, da diese zahlungsunfähig sind. Es handelt sich hierbei um folgende Rechnungen/Arbeiten:

 

  1. Firma Hoppe & Stolt                      = 4.795,76 Euro
  2. Tischlerei Mützel                            = 1.725,50 Euro
  3. Firma Elektro-Stoedter ca.         = 3.000,00 Euro

 

Damit die Forderungen der Firmen ausgeglichen werden können, sollte dem Förderverein ein Zuschuss in Höhe von rd. 9.600,00 Euro gezahlt (in Abhängigkeit von der Rechnungslegung durch die Firma Elektro-Stoedter) gezahlt werden.

 

Dem Förderverein fehlen jedoch weitere finanzielle Mittel zur Fertigstellung des Hauses. Kostenangebote für diese Arbeiten liegen vor und belaufen sich auf rd. 10.300,00 Euro. Darüber hinaus müssen die Außenanlagen (Zufahrt, Parkplätze) noch hergestellt werden. Für diese Arbeiten liegen keine Angebote vor.

In der vertraglichen Vereinbarung ist geregelt, dass der Förderverein bis spätestens 2 Jahre ab Erteilung der Baugenehmigung den Neubau errichtet haben muss. Dementsprechend ist der Förderverein aufzufordern, eine entsprechend Planung für die Fertigstellung zu erstellen und vorzulegen.

 

Rh Flindt beantragt, die fehlenden 9.600 € zur Verfügung zu stellen und für die Restarbeiten die noch fehlende Summe in Höhe von 10.300 € bereit zu stellen.

Der Antrag wird mit 7 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.

 

 

 


Beschluss:

Dem Förderverein Feuerwehr Siemen e.V. wird ein Zuschuss in Höhe von rd. 9.600,00 Euro gewährt. Ferner wird der Förderverein aufgefordert, eine Planung vorzulegen, wie das Feuerwehrgerätehaus fertiggestellt wird.