Sitzung: 18.05.2016 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 30/0577/2016
Im Rahmen der
Ausschusssitzung des BÖVEE vom 14.10.2015 und des SgAE vom 05.11.2015 wurde bei
der Festlegung der Prioritätenliste zur Sanierung der
Gemeindeverbindungsstraßen gefordert, alle Gemeindeverbindungsstraßen der
Samtgemeinde Elbtalaue auf deren Notwendigkeit zu prüfen. Hierzu wurden seitens
der Verwaltung eine Übersichtskarte und eine Aufstellung über alle Gemeindeverbindungsstraßen
vorgelegt.
FBL Hesebeck
verteilt als Tischvorlage die von Rh Flindt erstellte und als Anlage 2 zur
Niederschrift beigefügte Vorschlagsliste vom 16.05.2016.
FBL Hesebeck zeigt
an einer der Leinwand anhand der o.g. Übersichtskarte, in der die einzelnen
Gemeindegebiete farblich gekennzeichnet worden sind, das Straßennetz im
Samtgemeindebereich und erläutert, dass seit 2006 jährlich 200.000 € für
Straßenunterhaltung ausgegeben werden und mit 17 Maßnahmen 18 km Gemeindeverbindungsstraße
saniert worden sind. Er weist darauf hin, dass die Belastung für die Straßen
durch das hohe Gewicht der Fahrzeuge stetig gestiegen ist. Eine Abstufung von
Straßen erfordert ein Einvernehmen zwischen Samtgemeinde und Gemeinde/Stadt und
eine Regelung hinsichtlich der (unterlassenen) Unterhaltungskosten.
Rh Herzog weist
darauf hin, dass viele Gemeindeverbindungsstraße ideale Fahrradwege sind und
für Alltagsradfahrer und touristische Radfahrer hervorragen geeignet sind.
Rh Siemke
erläutert, dass bei der Besichtigungstour der Gemeindeverbindungsstraßen über
die Bedeutung einzelner Straßen diskutiert worden ist und darüber welche
Gemeindeverbindungsstraßen notwendig sind. Nicht benötigte
Gemeindeverbindungsstraßen könnten ggfs. für den Schwerverkehr oder ganz
gesperrt werden. Abstufungen zu Gemeindestraßen sieht er erst als zweiten
Schritt.
AV Schulz schlägt
vor, die Gemeinden anzuschreiben und sie über die Bedeutung der jeweiligen
Straßen und die Unterhaltungskosten zu informieren.
Rh Jastram schlägt
vor, den Gemeinden die bedeutenden Gemeindeverbindungsstraßen darzulegen, um
sie hinsichtlich der unbedeutenden Straßen unter Zugzwang zu setzen.
Rh Siemke schlägt
vor, die Gemeinde anzuschreiben und um Mitteilung der aus Ihrer Sicht
bedeutenden Gemeindeverbindungsstraßen zu bitten, dabei aber kein Zeitdruck
auszuüben.
Es besteht
Einigkeit, gemäß dem Vorschlag von Rh Siemke zu verfahren.