Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28

Gemäß § 7 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz wird die Wahl in Wahlbereichen durchgeführt. Nach Abs. 3 können Wahlgebiete in denen die Zahl der zu wählenden Abgeordneten mindestens 34 und höchstens 39 beträgt in zwei Wahlbereiche eingeteilt werden.

 

Die Zahl der Abgeordneten richtet sich nach den Bestimmungen des § 46 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Danach beträgt die Zahl der Ratsmitglieder in Samtgemeinden mit 20.001 bis 25.000 Einwohnern 34.

 

Gemäß § 177 Abs. 1 NKomVG gilt als Einwohnerzahl die Zahl, die die Landesstatistikbehörde für den Stichtag des Vorjahres der Wahl ermittelt hat. Stichtag ist der 30.Juni. Im Fall der Kommunalwahl ist der Stichtag somit der 30.06.2015. Das zuständige LSN hat die Landeswahlleitung informiert, dass es bei der Ermittlung der Einwohnerzahlen zum Stichtag 30.06.2015 zu Verzögerungen kommt. Aus diesem Grund hat die Landeswahlleitung mit Schnellbrief vom 17.08.2015 mitgeteilt, dass Grundlage  für die Festlegung der Zahl der zu wählenden Abgeordneten und die Einteilung der Wahlbereiche auf die zum Stichtag 31.03.2015 vom LSN ermittelten Einwohnerzahlen zurückgegriffen werden. Auch diese Zahlen liegen derzeit noch nicht vor.

 

In den letzten Jahren bewegte sich die Anzahl der Einwohner im Bereich 20.001 bis 25.000 Einwohner. Davon ausgehend, dass sich diese Einwohnerzahl in diesem Jahr nicht entscheidend verändert hat, wird der Samtgemeinderat aus 34 Mitgliedern bestehen. Dem Rat obliegt die Entscheidung, ob das Wahlgebiet der Samtgemeinde Elbtalaue für die Wahl des Samtgemeinderates am 11.09.2016 in einen Wahlbereich oder in zwei Wahlbereiche eingeteilt wird. Sofern eine Einteilung in zwei Wahlbereiche erfolgt, entscheidet der Rat über ihre Abgrenzung.

 

Die Verwaltung empfiehlt aus organisatorischen und finanziellen Gründen, das Wahlgebiet der Samtgemeinde Elbtalaue in einen Wahlbereich einzuteilen.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue folgenden

 


Beschluss:

Das Wahlgebiet der Samtgemeinde Elbtalaue wird für die Wahl des Samtgemeinderates am 11.09.2016 in einen Wahlbereich eingeteilt.