Sitzung: 17.12.2015 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28
Vorlage: 11/0410/2015
Gemäß § 7 Abs. 1
Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz wird die Wahl in Wahlbereichen
durchgeführt. Nach Abs. 3 können Wahlgebiete in denen die Zahl der zu wählenden
Abgeordneten mindestens 34 und höchstens 39 beträgt in zwei Wahlbereiche
eingeteilt werden.
Die Zahl der
Abgeordneten richtet sich nach den Bestimmungen des § 46 Abs. 1
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Danach beträgt die Zahl
der Ratsmitglieder in Samtgemeinden mit 20.001 bis 25.000 Einwohnern 34.
Gemäß § 177 Abs. 1
NKomVG gilt als Einwohnerzahl die Zahl, die die Landesstatistikbehörde für den
Stichtag des Vorjahres der Wahl ermittelt hat. Stichtag ist der 30.Juni. Im Fall
der Kommunalwahl ist der Stichtag somit der 30.06.2015. Das zuständige LSN hat
die Landeswahlleitung informiert, dass es bei der Ermittlung der
Einwohnerzahlen zum Stichtag 30.06.2015 zu Verzögerungen kommt. Aus diesem
Grund hat die Landeswahlleitung mit Schnellbrief vom 17.08.2015 mitgeteilt,
dass Grundlage für die Festlegung
der Zahl der zu wählenden Abgeordneten und die Einteilung der Wahlbereiche auf
die zum Stichtag 31.03.2015 vom
LSN ermittelten Einwohnerzahlen zurückgegriffen werden. Auch diese Zahlen
liegen derzeit noch nicht vor.
In den letzten
Jahren bewegte sich die Anzahl der Einwohner im Bereich 20.001 bis 25.000
Einwohner. Davon ausgehend, dass sich diese Einwohnerzahl in diesem Jahr nicht
entscheidend verändert hat, wird der Samtgemeinderat aus 34 Mitgliedern
bestehen. Dem Rat obliegt die Entscheidung, ob das Wahlgebiet der Samtgemeinde
Elbtalaue für die Wahl des Samtgemeinderates am 11.09.2016 in einen Wahlbereich
oder in zwei Wahlbereiche eingeteilt wird. Sofern eine Einteilung in zwei Wahlbereiche
erfolgt, entscheidet der Rat über ihre Abgrenzung.
Die Verwaltung
empfiehlt aus organisatorischen und finanziellen Gründen, das Wahlgebiet der
Samtgemeinde Elbtalaue in einen Wahlbereich einzuteilen.
Ohne Aussprache
fasst der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue folgenden
Beschluss:
Das Wahlgebiet der
Samtgemeinde Elbtalaue wird für die Wahl des Samtgemeinderates am 11.09.2016 in
einen Wahlbereich eingeteilt.