Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29

Auf den Antrag des Rh. Guhl (UWG) wird verwiesen.

Dieser ist allen Ratsmitgliedern zugegangen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Die dem Antrag des Rh. Guhl zugrundeliegende Tabelle ist eine Anlage der Verfügung des Landkreises Lüchow-Dannenberg vom 05.01.2015 inclusive Bericht an das Niedersächsische Ministerium des Innern mit dem Ziel, nachzuweisen, dass durch die Zahlung der Entschuldungshilfe die Alt-Kassenkredite getilgt worden sind und ab 2016 eine einheitliche Samtgemeindeumlage erhoben werden darf. In dieser Verfügung ist ausdrücklich erwähnt, dass es sich zum einen um imaginäre Zahlen handelt und zum anderen der Unterschied zwischen den beiden Alt-Samtgemeindebereichen systembedingt durch die Umrechnung auf eine Pro-Kopf-Verschuldung beruht.

Der Unterschied im Samtgemeindebereich Lüchow (Wendland) ist durch diese Systematik noch größer.

Diese Verfügung wurde bereits per Mail am 07.01.2015 den Mitgliedern des Samtgemeindeausschuss sowie den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden übermittelt.

 

Rh Guhl erläutert den Anwesenden kurz seinen Antrag.

SgBgm Meyer fügt hinzu, dass dieser Antrag der ausführlichen Beratung des zuständigen Fachausschusses bedarf.

 

Der Rat der Samtgemeinde fasst folgenden

 


Beschluss:

Der Antrag wird gemäß § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung dem zuständigen Fachausschuss überwiesen.