Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Nach dem Vertrag der Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) und der Samtgemeinde Hitzacker (Elbe) und der Gemeinden Damnatz, Göhrde, Gusborn, Jameln, Karwitz, Langendorf, Neu Darchau und Zernien sowie der Stadt Dannenberg (Elbe) und der Stadt Hitzacker (Elbe) zur Bildung der Samtgemeinde Elbtalaue (Neubildungsvertrag) fördert die Samtgemeinde Elbtalaue die Entwicklung der Mitgliedsgemeinden, insbesondere auf den Gebieten „Kultur, Sport und Vereinswesen sowie Tourismus“.

 

Nach der Hauptsatzung der Samtgemeinde Elbtalaue nimmt die Samtgemeinde gemäß § 98 Abs. 1 Satz 2 NKomVG als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises, die ihr von allen Mitgliedsgemeinden übertragen worden ist, die Förderung des Tourismus wahr.

 

Die Samtgemeinde Elbtalaue war bisher Gesellschafter in der Elbtalaue-Wendland-Touristik GmbH. Diese Gesellschaft nahm bisher kreisweit alle touristischen Aufgaben wahr. Die Elbtalaue-Wendland-Touristik GmbH ist durch politische Beschlüsse mit Ablauf des 30. Juni 2015 aufgelöst worden. Die Liquidation begann am 1.Juli 2015. Neben den Aufgaben der Liquidation gemäß § 70 GmbH-Gesetz erfüllen die Liquidatoren die Aufgaben der touristischen Vermarktung im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten  bis zum 31.Dezember 2015. Ab dem 1. Januar 2016 sind alle Aufgaben, die nicht durch das vom Landkreis Lüchow-Dannenberg beauftragte neue private Unternehmen durchgeführt werden, zu regeln. Das private Unternehmen übernimmt die Ausrichtung des Dachmarketings. Die Aufgaben der örtlichen Kur-und Touristinformationen werden nicht von dem Unternehmen erledigt, sondern fallen auf die Samtgemeinden zurück.

 

Die Samtgemeinde Elbtalaue hat durch den Beschluss des Samtgemeindeausschusses vom 7. September 2015 die grundsätzliche Bereitschaft erklärt, die Marketingaufgaben aus dem Gesellschaftsvertrag der Elbtalaue-Wendland-Touristik GmbH, die nicht von dem vom Landkreis Lüchow-Dannenberg beauftragten Dachverband zu erfüllen sind, an den Marketingverein "ALMA Elbtalaue - Alle machen Marketing e.V." zu übertragen

 

Nach der Satzung des Marketingvereines „ALMA Elbtalaue – Alle machen Marketing e.V.“ ist Zweck des Vereines die Förderung des Wirtschafts- und Tourismusstandortes der Kommunen der Samtgemeinde Elbtalaue zum Wohle der Gewerbetreibenden in Produktion, Handel und Dienstleistung, des Fremdenverkehrs, des Tourismus und der Bürgerinnen und Bürger.

Dieser Verein ist eine Interessenvertretung für die Belange der Unternehmerinnen und Unternehmer des Fremdenverkehrs, des Tourismus sowie der Bürgerinnen und Bürger und der Kommunen in der Samtgemeinde Elbtalaue.

 

Der § 3 der Satzung des Marketingvereins „ALMA Elbtalaue – Alle machen Marketing e. V.“ regelt die Mitgliedschaft im Verein. Mitglied können natürliche und juristische Personen, kommunale Körperschaften, Behörden, Institutionen und Verbände werden, die sich zu den Zielen des Vereines bekennen.

 

Nach § 5 der Satzung des Marketingvereins „ALMA Elbtalaue – Alle machen Marketing e. V.“ ist der Grundmitgliedsbeitrag in einer Beitragsordnung geregelt. Nach der Beitragsordnung entfällt auf Samtgemeinden ein Betrag in Höhe von 4,00 Euro pro Einwohner.

Die Samtgemeinde Elbtalaue hat derzeit 20.877  Einwohner. Demzufolge wäre ein Mitgliedsbeitrag von 83.508,00 Euro jährlich zu entrichten.

 

Der Marketingverein „ALMA Elbtalaue – Alle machen Marketing e. V.“ ist bereit – sofern die Samtgemeinde Elbtalaue Mitglied im Marketingverein wird – die zu erfüllenden Aufgaben zu übernehmen. Zusätzliche finanzielle Leistungen sind nicht zu entrichten.

Die Aufgabenerfüllung ist vertraglich zu regeln. Dieser Vertrag erfordert eine gesonderte Beschlussfassung.

Die Verwaltung schlägt daher vor, der Mitgliedschaft der Samtgemeinde Elbtalaue im Marketingverein „ALMA Elbtalaue – Alle machen Marketing e. V.“ ab dem 1. Januar 2016 zuzustimmen.

 

Frau Fallapp erläutert umfassend den Sachverhalt und verweist hierzu auch auf die Zusammenhänge mit den Tagesordnungspunkten 13-16.

 

Rh Schultz gibt hierzu eine persönliche Erklärung ab.

Vor mehr als 20 Jahren ist es gelungen, eine gemeinsame wegweisende touristische Organisation zu schaffen, die landkreisweit die Vermarktung des Tourismus zum Ziel hatte. Diese Organisation hatte Vorbildcharakter und ist über die Grenzen hinaus betrachtet worden. Alle Samtgemeinden waren Mitglied dieser Organisation.

Im Laufe der Entwicklung ist Verbesserungsbedarf festgestellt worden, jedoch ist nunmehr diese Organisation zerschlagen worden. Ein kompletter Neuaufbau soll erfolgen. Dieses ist seiner Ansicht nach ein falscher Weg. Er sieht voraus, dass eine neue Institution unorganisiert, zudem komplizierter und teurer wird.

Um ein Zeichen zu setzen, kündigt er an, gegen diese Maßnahmen zu stimmen.

 

Stellv. SgBgm Zühlke blickt kurz zurück auf den Beginn der EWT. Es sei seinerzeit schwierig gewesen, alle unter „einen Hut zu bekommen“. Er war immer überzeugt davon, dass eine einheitliche Verfahrensweise für den gesamten Landkreis geeignet ist, daher hätte er unter anderen Umständen den Fortbestand der EWT favorisiert. Derzeit jedoch ist es unumgänglich, die Angelegenheiten als Samtgemeinde wieder selbstständig zu regeln.

 

Rh Schneeberg weist daraufhin, dass aus Sicht einiger Unternehmer die Zusammenarbeit mit der EWT als nicht zufriedenstellend festzuhalten ist. Die neue Organisationsform gilt es nun „mit Leben zu füllen“. Dazu ist es notwendig, dass sich all die in diese neue Struktur mit einbringen, die von ihr profitieren. Das sind in erster Linie Hotelliers und Betreiber von Ferienwohnungen und Gästezimmern. Nur darauf zu warten, dass alles durch die öffentlicher Hand erledigt wird, sei schlichtweg zu wenig.

 

Der Samtgemeinderat fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

Die Samtgemeinde Elbtalaue wird Mitglied im Verein „ALMA Elbtalaue – Alle machen Marketing e. V.“. Der Beitritt erfolgt zum 01.01.2016.