Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 29.09.2015 hat der Verwaltungsrat der Wasserverband Dannenberg – Hitzacker kAöR in Rahmen seiner Zuständigkeit die 3. Satzung zur Änderung der Satzung vom 29.10.2009 über die Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen beschlossen.

Damit werden ab dem 01.01.2016 die Gebührensätze aufgrund der aktuellen Gebührenkalkulation neu festgesetzt.

Die Gebühren für die Kleinkläranlagen sinken von 42,54 Euro/cbm auf 42,12 Euro/cbm, für die Sammelgruben von 17,95 Euro/cbm auf 16,33 Euro/cbm.

 

Die Unternehmenssatzung der kAöR regelt, dass Entscheidungen über den Erlass von Satzungen der Zustimmung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue bedürfen.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschlussvorschlag:

 

Der 3. Satzung zur Änderung der Satzung vom 29.10.2009 über die Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen wird zugestimmt.