Rh Zühlke fragt an, ob es Erkenntnisse zum Beginn der Bauarbeiten für die Hafenerweiterung gibt, da die Planfeststellung rechtskräftig ist.

 

StDir Meyer berichtet, dass derzeit Verhandlungen mit dem Landkreis als untere Wasserbehörde und untere Bodenbehörde über den Verbleib des Aushubs laufen, wie damit rechtlich und entsorgungstechnisch umzugehen ist. Dieses ist nicht Teil des Planfeststellungsverfahrens.