Sitzung: 12.10.2015 Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 08/0428/2015
Sachverhalt:
Die
Gebührenkalkulation Bestattungswesen, für die Jahre 2016 und 2017 hat ergeben,
dass sich die Gebühren für einige Leistungen leicht erhöhen, für andere aber auch verringern.
Bei den jährlich zu
zahlenden Friedhofsunterhaltungsgebühren ergibt sich eine Erhöhung von 4 Cent
je Grabstelle im Jahr. Der Aufwand und die Kosten für die Änderung und
Versendung der Gebührenbescheide
rechtfertigt eine so geringe Erhöhung nicht. Der Gebührensatz sollte
daher unverändert bleiben.
Auf die Unterlagen
zur Kalkulation der Friedhofsgebühren wird verwiesen.
Ohne weitere
Aussprache empfiehlt der BKDE folgenden
Beschluss:
Die 3. Satzung zur
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der
Samtgemeinde Elbtalaue wird beschlossen.