Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

Die Gebührenkalkulation Bestattungswesen, für die Jahre 2016 und 2017 hat ergeben, dass sich die Gebühren für einige Leistungen leicht erhöhen, für  andere aber auch verringern.

Bei den jährlich zu zahlenden Friedhofsunterhaltungsgebühren ergibt sich eine Erhöhung von 4 Cent je Grabstelle im Jahr. Der Aufwand und die Kosten für die Änderung und Versendung der Gebührenbescheide  rechtfertigt eine so geringe Erhöhung nicht. Der Gebührensatz sollte daher unverändert bleiben.

Auf die Unterlagen zur Kalkulation der Friedhofsgebühren wird verwiesen.

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der BKDE folgenden

 


Beschluss:

Die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Samtgemeinde Elbtalaue wird beschlossen.