Sitzung: 12.10.2015 Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 08/0361/2015
Die BRS Treuhand GmbH aus
Hannover hat für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue den
Jahresabschluss zum 31.12.2014 mit Anhang und Rechenschaftsbericht geprüft und
folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Der Jahresabschluss und
die Buchführung des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue für das
Haushaltsjahr von 01. Januar bis 31. Dezember 2014 entsprechen nach unserer
pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Entwicklung der Finanz- und
Ertragslage, der Liquidität und den Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen
Anlass. Der Eigenbetrieb wurde wirtschaftlich geführt.“
Das Rechnungsprüfungsamt
kann ergänzende Bemerkungen zum Prüfbericht treffen, die bei der Bekanntmachung
mit zu veröffentlichen sind. Entsprechende Bemerkungen wurden vom Prüfungsamt
nicht für erforderlich gehalten.
Das in der Haushaltsplanung
2014 vorgesehene ausgeglichene Ergebnis, konnte trotz der Erhöhung des
Personalstundensatzes nicht erreicht werden.
Neben der sicher zu
optimistischen Einschätzung und der in der Höhe nicht vorhersehbaren bzw.
planbaren krankheitsbedingten Fehlzeiten konnten die erforderlichen Erträge
nicht erreicht werden.
Die durchschnittlichen
Krankheitstage liegen mit 18,81 wiederum um 5 Tage über die kalkulierten 14
Tage je Beschäftigten. Bei der Berechnung der Gesamtjahresarbeitsstunden wurde
nicht berücksichtigt, dass ein Mitarbeiter per Personalgestellungsvertrag nicht
mehr über den Eigenbetrieb abgerechnet wird (1.494 Stunden). Ein weiterer
Mitarbeiter wurde im laufe des Jahres ebenfalls für Aufgaben an die
Samtgemeinde abgestellt. Da dies bei der Haushaltsplanung noch nicht bekannt
war, konnte dies nicht berücksichtigt werden.
Die Erträge liegen
insgesamt mit 70.115,22 Euro unter den Planungsansätzen. Die gesamten
Aufwendungen liegen mit 207,91 Euro unter den Ansätzen, also fasst genau in der
Höhe der Planung.
Durch eine erneute Erhöhung
des Personalstundensatzes, der „Korrektur“ der Gesamtjahresarbeitsstunden und
der Hoffnung, dass die krankheitsbedingten Fehlzeiten sich in dem kalkulierten
Niveau bewegen, kann der Abbau der Fehlbeträge in den nächsten Jahren gelingen.
Der Prüfbericht zum
Jahresabschluss 2014, ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Rh Flindt fragt an, ob der Personalstundensatz auch
überprüft wird. Da dies nicht der Fall ist, soll bei der nächsten Prüfung auch
die Stundensatzkalkulation mitgeprüft werden.
Rh Mertins gibt zu verstehen, dass ihm der
Personalstundensatz und der Krankenstand zu hoch sind.
In der anschließenden Diskussion geht es im
Wesentlichen um den Personalstundensatz. Dies ist jedoch untrennbar mit der
zukünftigen Auftragserteilung verbunden. Eine konkrete Planung ist nur in
Abstimmung mit den Gemeinden möglich.
Auf Antrag von AV Bodendieck empfiehlt der
Betriebsausschuss Kommunale Dienste Elbtalaue folgenden
a)
Der von
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2014 wird festgestellt.
b)
Die
Betriebsleitung wird gemäß § 33 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für
das Wirtschaftsjahr 2014 entlastet.
c)
Der
Jahresverlust in Höhe von 63.333,94 € ist auf das Folgejahr vorzutragen.