Sitzung: 28.09.2015 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/0395/2015
Bgm Harms erläutert
den Sachverhalt.
Er macht nochmals
darauf aufmerksam, dass durch die von der Gemeinde begehrte Umweltprüfung die
Weiterführung der Flächennutzungsplanänderung nicht möglich wäre. Auf den
Sachverhalt der Beschlussvorlage 30/0238/2015 wird verwiesen.
Aufgrund der o.g.
Beschlussfassung hat am 14.07.2015 ein Gespräch zwischen dem Gemeinderat und
der Samtgemeindeverwaltung stattgefunden.
Konsens dieses
Gesprächs war, dass die Gemeinde Karwitz grundsätzlich bereit ist die
Ausweisung eines Vorranggebietes für Windenergie an dem Standort in Dragahn zu
fördern.
Hierzu ist im
Vorwege die Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue
erforderlich, welche von der Gemeinde Karwitz beantragt werden muss.
Rh Schaper-Biemann
merkt an, dass der Informationsfluss zu der Umweltprüfung für Dragahn seitens
des Landkreises Lüchow-Dannenberg sehr spärlich ist. Der Landkreis will sich
weiterhin um finanzielle Mittel vom Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim für eine
Umweltprüfung der Forst Dragahn kümmern.
Mit den
erarbeiteten Unterlagen der Flächennutzungsplanänderung der SG Elbtalaue kann
ein Antrag auf Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes begründet werden.
Nach kurzer
Aussprache fasst der Rat Karwitz den
Beschluss:
Die Gemeinde
Karwitz beantragt bei der Samtgemeinde Elbtalaue die Änderung des
Flächennutzungsplans für das Gebiet des Sondergebiets Munitionszerlegung
Dragahn.