Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Bgm Harms erläutert den Sachverhalt.

Er macht nochmals darauf aufmerksam, dass durch die von der Gemeinde begehrte Umweltprüfung die Weiterführung der Flächennutzungsplanänderung nicht möglich wäre. Auf den Sachverhalt der Beschlussvorlage 30/0238/2015 wird verwiesen.

 

Aufgrund der o.g. Beschlussfassung hat am 14.07.2015 ein Gespräch zwischen dem Gemeinderat und der Samtgemeindeverwaltung stattgefunden.

Konsens dieses Gesprächs war, dass die Gemeinde Karwitz grundsätzlich bereit ist die Ausweisung eines Vorranggebietes für Windenergie an dem Standort in Dragahn zu fördern.

Hierzu ist im Vorwege die Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue erforderlich, welche von der Gemeinde Karwitz beantragt werden muss.

Rh Schaper-Biemann merkt an, dass der Informationsfluss zu der Umweltprüfung für Dragahn seitens des Landkreises Lüchow-Dannenberg sehr spärlich ist. Der Landkreis will sich weiterhin um finanzielle Mittel vom Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim für eine Umweltprüfung der Forst Dragahn kümmern.

 

Mit den erarbeiteten Unterlagen der Flächennutzungsplanänderung der SG Elbtalaue kann ein Antrag auf Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes begründet werden.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat Karwitz den

 

 


Beschluss:

Die Gemeinde Karwitz beantragt bei der Samtgemeinde Elbtalaue die Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet des Sondergebiets Munitionszerlegung Dragahn.