Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

In der Sitzung des Lenkungsausschusses Breitbandversorgung am 08.09.2015 wurde der derzeitige Planungsstand im Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgestellt. Eine Ausbau-Quote von mindestens 95%, welche Voraussetzung für die möglichen Förderprogramme ist, kann erreicht werden.

Empfohlen wird für den Landkreis Lüchow-Dannenberg, den Bau und den Betrieb des Breitbandnetzes durch eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises und der Samtgemeinden, deren Rechtsform noch bestimmt werden muss, durchzuführen.

 

Als nächster Schritt zur Umsetzung der Breitbandplanung ist die Ausschreibung für den künftigen Netzbetreiber erforderlich, da es

-       je nach Netzbetreiber noch Veränderungen an der bisherigen Planung geben kann

-       die Konditionen des Netzbetreibers für die Finanzierung und den Betrieb des Breitbandnetzes wichtig sind.

Parallel dazu müssen die rechtlichen Prüfungen für die Rechtsform der „Betreibergesellschaft“ durchgeführt werden.

Diese beiden Schritte können bis zu einem Dreivierteljahr dauern. Der Kostenaufwand hierfür (Beratungskosten Rechtsanwälte, Ingenieurleistungen, Ausschreibung, Vergabe usw.) beläuft sich auf rund 200.000,00 Euro. Die Finanzierung soll wie bisher nach folgendem Schlüssel erfolgen:

Landkreis Lüchow-Dannenberg 50 % = 100.000,00 Euro

Samtgemeinden 50 % = 100.000,00 Euro.

Die Verteilung der 100.000,00 Euro auf die drei Samtgemeinden erfolgt auch bisher nach den Einwohnerzahlen, so dass für die Samtgemeinde Elbtalaue ein Anteil von rd. 43 % = rd. 43.000,00 Euro zu zahlen wäre.

Eine Einplanung dieser Mittel in den Haushalt 2016 wäre zwar möglich, bedeutet aber eine nicht unerhebliche Zeitverzögerung, so dass sich die Beteiligten im Lenkungsausschuss darauf verständigt haben, den jeweiligen Entscheidungsgremien den Vorschlag zu unterbreiten, die Mittel noch im laufenden Haushaltsjahr außerplanmäßig bereitzustellen.

Die Finanzierung erfolgt durch Mehreinzahlungen sowie Minderauszahlungen bei anderen Investitionsmaßnahmen und durch dadurch freigewordene Kreditanteile.

 

Für ggfs. weitere erforderliche Schritte ist vorgesehen, auch im Haushaltsjahr 2016 Mittel in ähnlicher Größenordnung bereitzustellen.

 

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt in Bezug auf die weitere Vorgehensweise und beantwortet einige Nachfragen zu möglichen Förderrichtlinien aus dem Bundesbauministerium.

Die entsprechenden Ausschreibungen müssen an mögliche Förderrichtlinien angepasst werden.

 

Der Samtgemeinderat fasst folgenden

 


Beschluss:

Es wird eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 43.000,00 Euro zur Finanzierung der Netzbetreiberausschreibung bereitgestellt.