Beschluss: Kenntnis genommen

Stellv. StDir Kern trägt den Sachstand vor. In seiner Sitzung am 29.04.2015 hat der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beschlossen, bei der Samtgemeinde Elbtalaue die Senkung des Hebesatzes der Samtgemeindeumlage von 51 v.H. auf 47 v.H. zu beantragen.

 

Die Gremien der Samtgemeinde Elbtalaue haben sich mit diesem Antrag befasst. Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat in der Sache noch keine Entscheidung getroffen, sondern aufgrund der nicht eindeutigen Rechtslage in seiner Sitzung am 23.06.2015 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Samtgemeindebürgermeister wird aufgefordert, unverzüglich beim Niedersächsischen Ministerium des Innern klären zu lassen, ob dem Lüchow-Dannenberg-Gesetz entsprechend die Zuschläge auf die einheitliche Samtgemeindeumlage über 2014 hinaus rechtmäßig erhoben werden.“

 

Mit Bericht vom 30.06.2015 wurde diese Fragestellung über den Landkreis Lüchow-Dannenberg dem Ministerium vorgelegt. Die Antworten des Ministeriums und des Landkreises sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

Danach entfällt der Zuschlag auf die einheitliche Samtgemeindeumlage nach dem Lüchow-Dannenberg-Gesetz erst ab 2016 und findet 2015 noch Anwendung.

 

Diese Rechtsauskunft wird dem Rat der Samtgemeinde Elbtalaue in seiner nächsten Sitzung am 01.10.2015 vorgelegt, damit er dann auch eine Entscheidung in der Sache treffen kann. Diese Entscheidung kann aber nach der jetzigen Rechtsauskunft nur die Ablehnung des Antrages der Stadt Hitzacker (Elbe) sein.