Stellv. StDir Kern
trägt den Sachstand vor. In seiner Sitzung am 29.04.2015 hat der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) beschlossen, bei der Samtgemeinde Elbtalaue die Senkung des
Hebesatzes der Samtgemeindeumlage von 51 v.H. auf 47 v.H. zu beantragen.
Die Gremien der
Samtgemeinde Elbtalaue haben sich mit diesem Antrag befasst. Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat in der Sache noch keine Entscheidung getroffen,
sondern aufgrund der nicht eindeutigen Rechtslage in seiner Sitzung am
23.06.2015 folgenden Beschluss gefasst:
„Der
Samtgemeindebürgermeister wird aufgefordert, unverzüglich beim
Niedersächsischen Ministerium des Innern klären zu lassen, ob dem
Lüchow-Dannenberg-Gesetz entsprechend die Zuschläge auf die einheitliche
Samtgemeindeumlage über 2014 hinaus rechtmäßig erhoben werden.“
Mit Bericht vom
30.06.2015 wurde diese Fragestellung über den Landkreis Lüchow-Dannenberg dem
Ministerium vorgelegt. Die Antworten des Ministeriums und des Landkreises sind
der Vorlage als Anlage beigefügt.
Danach entfällt der
Zuschlag auf die einheitliche Samtgemeindeumlage nach dem
Lüchow-Dannenberg-Gesetz erst ab 2016 und findet 2015 noch Anwendung.
Diese
Rechtsauskunft wird dem Rat der Samtgemeinde Elbtalaue in seiner nächsten
Sitzung am 01.10.2015 vorgelegt, damit er dann auch eine Entscheidung in der
Sache treffen kann. Diese Entscheidung kann aber nach der jetzigen
Rechtsauskunft nur die Ablehnung des Antrages der Stadt Hitzacker (Elbe) sein.