Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 2

StDir Meyer fasst kurz das bisherige Vorgehen zusammen. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg die Stadt Hitzacker (Elbe) aufgefordert, spezielle Maßnahmen im Bereich VERDO und AZH zur Senkung des Haushaltsdefizits zu ergreifen. Nach Vorbereitungen und Beschlüssen wurde das Interessenbekundungsverfahren für einen Verkauf des VERDO mit Unterstützung der Rechtsanwältin Wiehler durchgeführt. Aus diesem Verfahren liegen keine konkreten Anfragen vor. Nach Rücksprache im Verwaltungsausschuss wurde dann Kontakt mit der Kommunalaufsicht aufgenommen, wie mit diesem Ergebnis umgegangen werden soll. Die Kommunalaufsicht erwartet, dass das Ausschreibungsverfahren durchgeführt wird.

 

Frau Wiehler erläutert die Details zum weiteren Vorgehen und nimmt dabei Bezug auf die Anlage zur Vorlage, die der Kommunalaufsicht vorgelegt wurde. Aus ihrer Sicht ist eine vergaberechtliche Ausschreibung nicht erforderlich, da der Schwerpunkt der Veräußerung nicht in der Beschaffung liegt. Allerdings ist aus haushaltsrechtlichen und beihilferechtlichen Erwägungen die Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens sinnvoll. Hierfür eignet sich eine öffentliche Ausschreibung. Das Prozessrisiko einer öffentlichen Ausschreibung ist jedoch sehr gering, da keine Verpflichtung für die Ausschreibung besteht.

 

Das Markterkundungsverfahren wurde durchgeführt, auch um Anregungen zur Wirtschaftlichkeit des Vorhaben in Bezug auf einen möglichen Hotelbau zu bekommen. Es liegt nur ein Interessensangebot vor, das VERDO zu pachten, nicht zu erwerben.

 

Bei dem Gespräch mit der Kommunalaufsicht wurde deutlich, dass nur der Weg, ein Sachverständigengutachten zur Ermittlung des Wertes einzuholen und den Wettbewerb durchzuführen, anerkannt wird.

 

Das Sachverständigengutachten hat den Vorteil, dass ein Mindestwert ermittelt wird. Dieses mindert dann das Risiko, dass Minderangebote angenommen werden müssen. Es ist zu prüfen, ob die vorliegenden Gutachten die Vorgaben eines Sachverständigengutachtens erfüllen. Ansonsten ist ein Gutachten in Auftrag zu geben, das einen Mindestwert festlegt. Danach kann die öffentliche Ausschreibung mit Angabe dieses Wertes durchgeführt werden. Das würde eine Eignungsphase, Einholung der Angebote sowie die Verhandlung beinhalten, in der auch die Übernahme der Verpflichtungen aus den Optionsverträgen, die mit einer Grundschuld zu sichern sind, einbezogen werden. Dieses Verfahren deckt sich dann mit dem Ratsbeschluss, der die Veräußerung unter Beibehaltung der Durchführung der festen Veranstaltungen vorsieht.

 

Rh Stahnke fragt nach, ob der Kommunalaufsicht die geringen Chancen eines Verkaufes deutlich gemacht worden sind. StDir Meyer bejaht dieses. Es wurde auch auf die möglichen Risiken hingewiesen. Dennoch erwartet die Kommunalaufsicht, dass das Verfahren weiter durchgeführt wird. Zusätzlich ist noch die Ermittlung des Verkehrswertes dazugekommen.

 

Die Frage nach den bisher entstandenen Kosten des Verfahrens kann von der Verwaltung ad hoc nicht beantwortet werden, wird aber aufgrund der Niederschrift des Verwaltungsausschusses vom 01.09.2015 anschließend mit 22.476,50 Euro bekanntgegeben.

 

Rh Schneeberg hält der Verwaltung vor, dass diese grundlegenden Informationen, wie die Höhe der bisherigen Kosten oder das Vorliegen eines Wertgutachtens, auch wenn noch nicht klar ist, ob es den Anforderungen entspricht, nicht bereits in der Vorlage bekanntgegeben wurden.

 

Ferner macht Rh Schneeberg deutlich, dass es das gemeinsame Ziel ist, das Gebäude zu verkaufen. Jedoch ist aus seiner Sicht der gewählte Weg nicht optimal und nicht zielführend. Als problematisch sieht er die wertmindernde Eintragung von Grunddienstbarkeiten, die einen Verkauf erschweren und den Preis mindern.

 

Stellv. Bgm Wedler erläutert, dass die Stadt seit Jahren jährlich 100.000 Euro in das VERDO steckt und auch schon viele Überlegungen, wie es weiter gehen soll, angestellt wurden. Bei der jetzigen Variante spielt mit hinein, dass es Verpflichtungen zum Erhalt der kulturellen und musikalischen Veranstaltungen bis 2022 aufgrund der erhaltenen Förderung für die Renovierung des VERDO gibt. Dieses gilt es zu berücksichtigen. Und wenn mit dem Einsatz von 40.000 Euro eine Chance besteht, zum einen den Verkauf und die Erhaltung der Veranstaltungen zu erreichen, und zum anderen die jährlichen Aufwendungen und die Schulden einschließlich Schuldendienst zu verringern, ist dieses gut angelegtes Geld.

 

Aufgrund einer Nachfrage, erläutert stellv. StDir Kern, dass das Gesamtvolumen der damaligen Förderung 1,5 Mio Euro betragen hat. Zur Kofinanzierung wurden Kredite aufgenommen, deren Volumen derzeit knapp unter 500.000 Euro liegen. Bei der Ermittlung eines Verkaufspreises spielen somit das Sachverständigengutachten, der Buchwert und die offenen Kredite eine Rolle.

 

Für Bgm Mertins stellt sich die Frage, welche Sanktionen von Seiten der Kommunalaufsicht kommen würden, wenn der Verkauf nicht weiter vorangetrieben würde. Es wird von ihm kritisiert, dass von Seiten des Landkreises nicht mehr Unterstützung beim Verkauf erfolgt, da es sich beim VERDO um ein ehemaliges Gebäude des Landkreises handelt und damit auch ein Eigeninteresse bestehen müsste.

 

Nach der umfassenden Diskussion ergeht folgender erweiterter

 


Beschluss:

 

a)      Da nach § 125 (1) NKomVG Vermögensgegenstände in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden dürfen, wird zur Ermittlung des Verkehrswertes ein Sachverständigengutachten eingeholt bzw. Gutachten herangezogen, sofern diese vorhanden sind und den beihilferechtlichen und haushaltsrechtlichen Vorgaben genügen.

b)      Das öffentliche Ausschreibungsverfahren zur Veräußerung des VERDO wird unmittelbar begonnen.