Sitzung: 28.09.2015 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 2
Vorlage: 2/0338/2015
StDir Meyer fasst
kurz das bisherige Vorgehen zusammen. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung hat
der Landkreis Lüchow-Dannenberg die Stadt Hitzacker (Elbe) aufgefordert,
spezielle Maßnahmen im Bereich VERDO und AZH zur Senkung des Haushaltsdefizits
zu ergreifen. Nach Vorbereitungen und Beschlüssen wurde das
Interessenbekundungsverfahren für einen Verkauf des VERDO mit Unterstützung der
Rechtsanwältin Wiehler durchgeführt. Aus diesem Verfahren liegen keine
konkreten Anfragen vor. Nach Rücksprache im Verwaltungsausschuss wurde dann
Kontakt mit der Kommunalaufsicht aufgenommen, wie mit diesem Ergebnis
umgegangen werden soll. Die Kommunalaufsicht erwartet, dass das
Ausschreibungsverfahren durchgeführt wird.
Frau Wiehler erläutert
die Details zum weiteren Vorgehen und nimmt dabei Bezug auf die Anlage zur
Vorlage, die der Kommunalaufsicht vorgelegt wurde. Aus ihrer Sicht ist eine
vergaberechtliche Ausschreibung nicht erforderlich, da der Schwerpunkt der
Veräußerung nicht in der Beschaffung liegt. Allerdings ist aus
haushaltsrechtlichen und beihilferechtlichen Erwägungen die Durchführung eines
Wettbewerbsverfahrens sinnvoll. Hierfür eignet sich eine öffentliche
Ausschreibung. Das Prozessrisiko einer öffentlichen Ausschreibung ist jedoch
sehr gering, da keine Verpflichtung für die Ausschreibung besteht.
Das
Markterkundungsverfahren wurde durchgeführt, auch um Anregungen zur
Wirtschaftlichkeit des Vorhaben in Bezug auf einen möglichen Hotelbau zu
bekommen. Es liegt nur ein Interessensangebot vor, das VERDO zu pachten, nicht
zu erwerben.
Bei dem Gespräch
mit der Kommunalaufsicht wurde deutlich, dass nur der Weg, ein
Sachverständigengutachten zur Ermittlung des Wertes einzuholen und den
Wettbewerb durchzuführen, anerkannt wird.
Das
Sachverständigengutachten hat den Vorteil, dass ein Mindestwert ermittelt wird.
Dieses mindert dann das Risiko, dass Minderangebote angenommen werden müssen.
Es ist zu prüfen, ob die vorliegenden Gutachten die Vorgaben eines
Sachverständigengutachtens erfüllen. Ansonsten ist ein Gutachten in Auftrag zu
geben, das einen Mindestwert festlegt. Danach kann die öffentliche
Ausschreibung mit Angabe dieses Wertes durchgeführt werden. Das würde eine
Eignungsphase, Einholung der Angebote sowie die Verhandlung beinhalten, in der
auch die Übernahme der Verpflichtungen aus den Optionsverträgen, die mit einer
Grundschuld zu sichern sind, einbezogen werden. Dieses Verfahren deckt sich
dann mit dem Ratsbeschluss, der die Veräußerung unter Beibehaltung der
Durchführung der festen Veranstaltungen vorsieht.
Rh Stahnke fragt
nach, ob der Kommunalaufsicht die geringen Chancen eines Verkaufes deutlich
gemacht worden sind. StDir Meyer bejaht dieses. Es wurde auch auf die möglichen
Risiken hingewiesen. Dennoch erwartet die Kommunalaufsicht, dass das Verfahren
weiter durchgeführt wird. Zusätzlich ist noch die Ermittlung des Verkehrswertes
dazugekommen.
Die Frage nach den
bisher entstandenen Kosten des Verfahrens kann von der Verwaltung ad hoc nicht
beantwortet werden, wird aber aufgrund der Niederschrift des
Verwaltungsausschusses vom 01.09.2015 anschließend mit 22.476,50 Euro bekanntgegeben.
Rh Schneeberg hält
der Verwaltung vor, dass diese grundlegenden Informationen, wie die Höhe der
bisherigen Kosten oder das Vorliegen eines Wertgutachtens, auch wenn noch nicht
klar ist, ob es den Anforderungen entspricht, nicht bereits in der Vorlage
bekanntgegeben wurden.
Ferner macht Rh
Schneeberg deutlich, dass es das gemeinsame Ziel ist, das Gebäude zu verkaufen.
Jedoch ist aus seiner Sicht der gewählte Weg nicht optimal und nicht
zielführend. Als problematisch sieht er die wertmindernde Eintragung von
Grunddienstbarkeiten, die einen Verkauf erschweren und den Preis mindern.
Stellv. Bgm Wedler
erläutert, dass die Stadt seit Jahren jährlich 100.000 Euro in das VERDO steckt
und auch schon viele Überlegungen, wie es weiter gehen soll, angestellt wurden.
Bei der jetzigen Variante spielt mit hinein, dass es Verpflichtungen zum Erhalt
der kulturellen und musikalischen Veranstaltungen bis 2022 aufgrund der
erhaltenen Förderung für die Renovierung des VERDO gibt. Dieses gilt es zu
berücksichtigen. Und wenn mit dem Einsatz von 40.000 Euro eine Chance besteht,
zum einen den Verkauf und die Erhaltung der Veranstaltungen zu erreichen, und
zum anderen die jährlichen Aufwendungen und die Schulden einschließlich
Schuldendienst zu verringern, ist dieses gut angelegtes Geld.
Aufgrund einer
Nachfrage, erläutert stellv. StDir Kern, dass das Gesamtvolumen der damaligen
Förderung 1,5 Mio Euro betragen hat. Zur Kofinanzierung wurden Kredite
aufgenommen, deren Volumen derzeit knapp unter 500.000 Euro liegen. Bei der
Ermittlung eines Verkaufspreises spielen somit das Sachverständigengutachten,
der Buchwert und die offenen Kredite eine Rolle.
Für Bgm Mertins
stellt sich die Frage, welche Sanktionen von Seiten der Kommunalaufsicht kommen
würden, wenn der Verkauf nicht weiter vorangetrieben würde. Es wird von ihm
kritisiert, dass von Seiten des Landkreises nicht mehr Unterstützung beim
Verkauf erfolgt, da es sich beim VERDO um ein ehemaliges Gebäude des
Landkreises handelt und damit auch ein Eigeninteresse bestehen müsste.
Nach der
umfassenden Diskussion ergeht folgender erweiterter
Beschluss:
a) Da
nach § 125 (1) NKomVG Vermögensgegenstände in der Regel nur zu ihrem vollen
Wert veräußert werden dürfen, wird zur Ermittlung des Verkehrswertes ein
Sachverständigengutachten eingeholt bzw. Gutachten herangezogen, sofern diese
vorhanden sind und den beihilferechtlichen und haushaltsrechtlichen Vorgaben
genügen.
b) Das
öffentliche Ausschreibungsverfahren zur Veräußerung des VERDO wird unmittelbar
begonnen.