Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Rh Löter nimmt ab 19.57 Uhr an der Sitzung teil.

Bgm Harms erläutert kurz den Sachverhalt.

Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Karwitz wurde zuletzt mit der 4. Änderungssatzung vom 13.3.2007 geändert. Die jetzigen Steuersätze sind gültig seit 1.1.2002. Im Zuge der damaligen Euro-Umstellung erfolgte lediglich eine Glättung der bisherigen DM-Sätze.

Neben ihrem ordnungsrechtlichen Charakter (Eindämmung des Hundebestandes) hat die Hundesteuer auch eine Finanzierungsfunktion. Sie soll mit ihrem Aufkommen zur Finanzierung der gemeindlichen Aufgaben beitragen. Diesen Zweck kann die Hundesteuer nur erfüllen, wenn das Ertragspotenzial im angemessenen Verhältnis zur Haushaltssituation ausgeschöpft wird und Steuersätze mangels Anpassung nicht das Niveau von Bagatellbeträgen erreichen.

Das Belastungspotenzial findet seine Grenze in der sogenannten Erdrosselungswirkung, die erreicht ist, wenn sich der Hundehalter mit durchschnittlichem Einkommen die Hundehaltung aufgrund der Steuerbelastung nicht mehr leisten kann. Bei welchem Steuersatz die Erdrosselungswirkung einsetzt, lässt sich nicht eindeutig festlegen. Die Gemeindegröße für sich allein ist jedenfalls kein absoluter Maßstab für die Belastungsgrenze, da aus ihr nur bedingte Rückschlüsse über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Einzelnen ableitbar sind. Sachgerecht ist eher eine Berücksichtigung der gebietsstrukturellen Wirtschaftskraft, wobei der Landkreis Lüchow-Dannenberg allerdings in eine Zone schwächerer Wirtschaftskraft fallen dürfte. Von der Rechtsprechung wurde in jüngster Zeit für die Stadt Mainz eine Anhebung von 120 auf 186 € für den Ersthund für noch zulässig befunden, wobei im Bundesland Rheinland-Pfalz der Wirtschaftskraftindex erheblich höher liegen dürfte. Zum Vergleich die Ersthund-Steuersätze einiger weiterer Städte: Berlin = 120 €; Hamburg = 90 €; Hannover = 132 €; Lüneburg = 96 €; Uelzen = 82,80 €.

Eine Übersicht über die Steuersätze innerhalb des Samtgemeindegebietes ist der Vorlage beigefügt.

 

Nach Vortrag durch Bgm Harms fasst der Rat Karwitz den 


Beschluss:

Der Rat beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Karwitz gemäß der Anlage 1 zu dieser Niederschrift.