Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Der Jahresabschluss 2011 wurde im Dezember 2014 fertiggestellt und dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung wurde im April  2015 abgeschlossen. Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

·    der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

·    bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·    sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Überplanmäßigen Aufwendungen entstanden nur in unerheblichem Umfang. Sie sind im Rechenschaftsbericht erläutert. Unter Ziffer 4 auf den Seiten 14 und 15 des Prüfberichtes bemängelt das RPA einige Punkte: 

 

4.1: Das RPA vertritt den Standpunkt, dass die Kosten der Weihnachtsfeier den Verfügungsmitteln des Bürgermeisters zuzuordnen seien und die Buchungen auf dem Konto „Öffentlichkeitsarbeit“ (Ehrungen, Jubiläen, etc.) falsch wären. Wäre die Aufwendungen als Verfügungsmittel gebucht worden, wäre eine  unzulässige Ansatzüberschreitung entstanden. Hierzu wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zur Prüfung des Jahresabschlusses 2010 verwiesen.

 

4.2: Irrtümlicherweise wurde bei der Gemeinde Karwitz eine Rechnung der Gemeinde Jameln über 204,52 € eingebucht. Dieser Betrag ist von der Gemeinde Jameln zu erstatten. Da zum dem Zeitpunkt, als der Fehler bemerkt wurde, die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 der Gemeinde Jameln schon geprüft waren, wird die Korrektur in den Jahresabschlüssen 2013 bei beiden Gemeinden erfolgen.

 

4.3: Das RPA kritisiert drei Auftragsvergaben für Lieferungen und Leistungen von weniger als 10.000 €, bei denen die Vergabevorschriften zur Angebotseinholung nicht eingehalten wurden. Dieser Hinweis ist berechtig.

 

Auf Antrag von Rh Schaper-Biemann fasst der Rat Karwitz gemäß Vorlage den

 


Beschluss:

Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2011 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2011