Sitzung: 28.09.2015 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/0337/2015
Der
Jahresabschluss 2011 wurde im Dezember 2014 fertiggestellt und dem
Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung wurde im April 2015 abgeschlossen. Gründe, die einer
Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt
nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
· der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung eingehalten wurden,
· bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen
und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den
bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und
· sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-,
Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Überplanmäßigen
Aufwendungen entstanden nur in unerheblichem Umfang. Sie sind im
Rechenschaftsbericht erläutert. Unter Ziffer 4 auf den Seiten 14 und 15 des
Prüfberichtes bemängelt das RPA einige Punkte:
4.1:
Das RPA vertritt den Standpunkt, dass die Kosten der Weihnachtsfeier den
Verfügungsmitteln des Bürgermeisters zuzuordnen seien und die Buchungen auf dem
Konto „Öffentlichkeitsarbeit“ (Ehrungen, Jubiläen, etc.) falsch wären. Wäre die
Aufwendungen als Verfügungsmittel gebucht worden, wäre eine unzulässige Ansatzüberschreitung entstanden.
Hierzu wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zur Prüfung des
Jahresabschlusses 2010 verwiesen.
4.2:
Irrtümlicherweise wurde bei der Gemeinde Karwitz eine Rechnung der Gemeinde
Jameln über 204,52 € eingebucht. Dieser Betrag ist von der Gemeinde Jameln zu
erstatten. Da zum dem Zeitpunkt, als der Fehler bemerkt wurde, die
Jahresabschlüsse 2011 und 2012 der Gemeinde Jameln schon geprüft waren, wird
die Korrektur in den Jahresabschlüssen 2013 bei beiden Gemeinden erfolgen.
4.3:
Das RPA kritisiert drei Auftragsvergaben für Lieferungen und Leistungen von
weniger als 10.000 €, bei denen die Vergabevorschriften zur Angebotseinholung
nicht eingehalten wurden. Dieser Hinweis ist berechtig.
Auf
Antrag von Rh Schaper-Biemann fasst der Rat Karwitz gemäß Vorlage den
Beschluss:
Der Rat
beschließt die Jahresrechnung 2011 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt dem
Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2011