Sitzung: 01.10.2015 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 9, Enthaltungen: 6
Vorlage: 30/0268/2015
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 19.05.2015 die Änderung bzw.
Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich Querdeich / Mühlentor
beschlossen. Hierzu beantragt die Stadt Dannenberg (Elbe) die Änderung des
Flächennutzungsplans für den Bereich Querdeich bei der Samtgemeinde Elbtalaue.
Der Beschluss mit der umfangreichen Sachverhaltsdarstellung ist der Vorlage
beigefügt. (Anlage I)
Für die Ausweisung
eines Sondergebiets im Bereich Querdeich, für die Umsiedlung des Edeka Marktes
an den südlichen Stadtkernrand, ist zu der Bebauungsplanaufstellung eine
parallele Änderung des Flächennutzungsplans im gleichen Plangebiet notwendig.
Die
Flächennutzungsplanänderung ist in einem Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch
mit einer Umweltprüfung und Eingriffsreglungen durchzuführen.
Stellv. SgBgm
Herzog merkt, dass aus seiner Sicht die entscheidenden Grundlagen für diese
Maßnahme fehlen. Es gibt bisher keine schriftlichen Vorlagen für das
Zielabweichungsverfahren. Die Stadt Dannenberg (Elbe) habe seiner Meinung nach
nicht ausreichend Alternativen zu den von ihr geplanten Vorhaben geprüft. Auch
würde ihm hier die Begründung des Gutachters Herrn Steinröx fehlen.
Er erklärt für
seine Fraktion, dass diese dem Beschlussvorschlag nicht folgen wird.
Herr Hesebeck
erläutert, dass ein Standortvergleich, wie von den politischen Gremien
beauftragt, durchgeführt worden ist. Die für ein zu beantragendes
Zielabweichungsverfahren notwendigen Unterlagen werden derzeit
zusammengestellt. Auch hier gibt es seitens des Fachausschusses und des
Samtgemeindeausschusses entsprechende Empfehlungen.
Nach einzelnen
Diskussionsbeiträgen aus den Reihen der Mitglieder weist stellv. SgBgm Hanke
daraufhin, dass es sich hier inhaltlich um die Belange der Stadt Dannenberg
(Elbe) handelt, die auch von dieser zu behandeln und zu entscheiden sind.
Die Samtgemeinde
ist aufgefordert hierfür den Weg zu ebnen, die Grundlagen zu schaffen, damit
die Stadt Dannenberg (Elbe) ihr weiteres Vorhaben umsetzen kann. Hierfür gilt
es, die entsprechenden Schritte einzuleiten.
Rh Schultz
erläutert den Anwesenden nochmals den Kern eines Zielabweichungsverfahrens.
Seiner Meinung nach sollte durchaus kontrovers darüber diskutiert werden.
Rh Siemke betont,
dass seiner Ansicht nach hier die Samtgemeinde mit ihren eingeleiteten
Maßnahmen zu sehr „in Vorleistung“ tritt. Ihm fehle der nötige Druck und die
erkennbare Absicht von Seiten der Planer. Hier werde viel Arbeit und Geld
investiert, ohne dass ein planbarer Hintergrund bestehe. Daher könne er seine
Zustimmung nicht erteilen.
Rh Beutler macht
darauf aufmerksam, dass das laufende Verfahren nicht unterbrochen werden
sollte. Fachausschuss und SgA haben sich ausgiebig mit der Thematik befasst und
entsprechende Empfehlungen abgegeben.
Der Samtgemeinderat
fasst folgenden
Beschluss:
Der
Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich des Querdeichs in der
Stadt Dannenberg (Elbe) wird fortgeschrieben.