Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 32

Ratsfrauen und Ratsherren sind gem. § 60 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf die ihnen obliegenden Pflichten als Ratsfrau bzw. Ratsherr nach den §§ 40 bis 42 NKomVG durch die Bürgermeisterin/den Bürgermeister zu belehren.

Die Belehrung ist aktenkundig zu machen.

Sie hat folgenden Wortlaut:

„Hiermit verpflichte ich Ratsfrau Barbara Kirchner, wohnhaft in Breselenz, Riemannstraße 1 in 29479 Jameln, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Gemäß § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) weise ich Sie darauf hin, gemäß §  40 die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot gemäß § 41  zu beachten und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gemäß § 42 einzuhalten.“

 

SgBgm Meyer verliest den o.g. Wortlaut. Rf Kirchner nimmt diese Verpflichtung an und unterzeichnet die Belehrung.

 

Der Samtgemeinderat nimmt die Pflichtenbelehrung zur Kenntnis.

 

Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder im Samtgemeinderat beträgt nunmehr 33.