Sitzung: 01.10.2015 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 32
Vorlage: 11/0306/2015
Ratsfrauen und Ratsherren sind gem. § 60 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf die ihnen obliegenden Pflichten als
Ratsfrau bzw. Ratsherr nach den §§ 40 bis 42 NKomVG durch die
Bürgermeisterin/den Bürgermeister zu belehren.
Die Belehrung ist aktenkundig zu machen.
Sie hat folgenden Wortlaut:
„Hiermit
verpflichte ich Ratsfrau Barbara Kirchner, wohnhaft in Breselenz, Riemannstraße
1 in 29479 Jameln, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch
zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Gemäß § 60 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) weise ich Sie darauf hin, gemäß § 40 die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das
Mitwirkungsverbot gemäß § 41 zu beachten
und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gemäß § 42 einzuhalten.“
SgBgm
Meyer verliest den o.g. Wortlaut. Rf Kirchner nimmt diese Verpflichtung an und
unterzeichnet die Belehrung.
Der
Samtgemeinderat nimmt die Pflichtenbelehrung zur Kenntnis.
Die
Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder im Samtgemeinderat beträgt nunmehr 33.