Sitzung: 22.09.2015 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: 30/0311/2015
Herr Donnerstag
trägt den Sachverhalt vor.
Die Gemeinde Jameln
beabsichtigt die Erweiterung des Baugebietes Zieleitz II mit dem 2.
Bauabschnitt. Vorerst soll, wie auch im 1.Bauabschnitt, nur die Baustraße
angelegt werden und die Versorger verlegen ihre Leitungen.
Je nach Verkauf der
einzelnen Grundstücke erfolgt dann später der Endausbau.
Das Ingenieurbüro
Rauchenberger hat bereits die vorhergehenden Maßnahmen erfolgreich beplant und
soll aus diesem Grunde auch mit der Umsetzung des 2. Bauabschnittes beauftragt
werden.
Die
Honorarabrechnung für die Leistungsphasen 1 – 9 erfolgt auf der Basis einer
vorläufigen Kostenannahme und beläuft sich auf 32.958,75 €.
Die
Abrechnungsgrundlage für die örtliche Bauüberwachung ist die Kostenberechnung.
Rh Koopmann merkt
an, eine Haftung in Höhe von 5.000,-- € im Ingenieurvertrag mit aufzunehmen.
Herr Donnerstag
erklärt, dass die Leistungsphasen im Ingenieurvertrag festgeschrieben sind und
bei Nichterfüllung das BGB greift.
Nach kurzer Aussprache fasst der Rat Jameln auf Antrag von stellv. FV Merke den
Beschluss:
Der Auftrag der Ingenieurleistungen für die Planung des Baugebietes „Zieleitz II“ 2. Bauabschnitt wird gemäß Angebot vom 20.08.2015 an das Ingenieurbüro Rauchenberger, Dannenberg (Elbe), vergeben.