Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Herr Donnerstag trägt den Sachverhalt vor.

Die Gemeinde Jameln beabsichtigt die Erweiterung des Baugebietes Zieleitz II mit dem 2. Bauabschnitt. Vorerst soll, wie auch im 1.Bauabschnitt, nur die Baustraße angelegt werden und die Versorger verlegen ihre Leitungen. 

Je nach Verkauf der einzelnen Grundstücke erfolgt dann später der Endausbau.

Das Ingenieurbüro Rauchenberger hat bereits die vorhergehenden Maßnahmen erfolgreich beplant und soll aus diesem Grunde auch mit der Umsetzung des 2. Bauabschnittes beauftragt werden.

Die Honorarabrechnung für die Leistungsphasen 1 – 9 erfolgt auf der Basis einer vorläufigen Kostenannahme und beläuft sich auf 32.958,75 €.

Die Abrechnungsgrundlage für die örtliche Bauüberwachung ist die Kostenberechnung.

Rh Koopmann merkt an, eine Haftung in Höhe von 5.000,-- € im Ingenieurvertrag mit aufzunehmen.

Herr Donnerstag erklärt, dass die Leistungsphasen im Ingenieurvertrag festgeschrieben sind und bei Nichterfüllung das BGB greift.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat Jameln auf Antrag von stellv. FV Merke den   


Beschluss:

Der Auftrag der Ingenieurleistungen für die Planung des Baugebietes „Zieleitz II“ 2. Bauabschnitt wird gemäß Angebot vom 20.08.2015 an das Ingenieurbüro Rauchenberger, Dannenberg (Elbe), vergeben.