Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Rh Rehbein macht zu TOP 12.3 Bürgermeisterdienstversammlungen unter Punkt 4 darauf aufmerksam, dass im letzten Satz das Wort „nur“ zu streichen ist. Der Satz heißt dann:

„Das würde bedeuten, dass die Anlieger 90 % der Erschließungskosten tragen, wobei eine Anliegerstraße 50 % Erschließungskosten erforderlich macht.“

 

Die öffentliche Niederschrift Nr. IX/18 des Rates Jameln vom 13.05.2015 wird mit der vorherigen Änderung einstimmig mit 9 Ja-Stimmen genehmigt.