Rh Rehbein macht zu TOP
12.3 Bürgermeisterdienstversammlungen unter Punkt 4 darauf aufmerksam, dass im
letzten Satz das Wort „nur“ zu streichen ist. Der Satz heißt dann:
„Das würde bedeuten, dass
die Anlieger 90 % der Erschließungskosten tragen, wobei eine Anliegerstraße 50
% Erschließungskosten erforderlich macht.“
Die öffentliche
Niederschrift Nr. IX/18 des Rates Jameln vom 13.05.2015 wird mit der vorherigen
Änderung einstimmig mit 9 Ja-Stimmen genehmigt.