Sitzung: 17.09.2015 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 30/0378/2015
Rh Zühlke erläutert die Radwegeführung anhand des der Vorlage
beiliegenden Lageplans.
Der stadteinwärtige
Radverkehr ist durch die jetzige Beschilderungssituation gezwungen die
Landesstraße 231 im Bereich der Bushaltestelle und im Bereich der Gelderländer
Straße zu überqueren um sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten.
Der südlich
gelegene Weg im Bereich des Geesterdings ist ausschließlich als Fussweg
beschildert und ist somit nicht für Fahrradfahrer zulässig.
Rh Zühlke weißt auf
die Gefährdung der Fahrradfahrer beim Kreuzen der Landesstraße hin.
Herr Hesebeck
erläutert, dass die Samtgemeinde Elbtalaue für den Bereich der Landestraße
nicht als Straßenverkehrsbehörde tätig werden kann. Zuständigkeitshalber ist
eine Änderung der Beschilderung beim Landkreis Lüchow-Dannenberg zu beantragen.
Rh Zühlke stellt
daraufhin folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird
beauftragt ein Zusatzschild „Radfahrer frei“ für den südlich gelegenen Fussweg
an der L 231 bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, dem Landkreis
Lüchow-Dannenberg, zu beantragen.
Nach kurzer
Diskussion empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt ein
Zusatzschild „Radfahrer frei“ für den südlich gelegenen Fussweg an der L 231
bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, zu
beantragen.