Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Rh Zühlke erläutert die Radwegeführung anhand des der Vorlage beiliegenden Lageplans.

Der stadteinwärtige Radverkehr ist durch die jetzige Beschilderungssituation gezwungen die Landesstraße 231 im Bereich der Bushaltestelle und im Bereich der Gelderländer Straße zu überqueren um sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten.

Der südlich gelegene Weg im Bereich des Geesterdings ist ausschließlich als Fussweg beschildert und ist somit nicht für Fahrradfahrer zulässig.

Rh Zühlke weißt auf die Gefährdung der Fahrradfahrer beim Kreuzen der Landesstraße hin.

 

Herr Hesebeck erläutert, dass die Samtgemeinde Elbtalaue für den Bereich der Landestraße nicht als Straßenverkehrsbehörde tätig werden kann. Zuständigkeitshalber ist eine Änderung der Beschilderung beim Landkreis Lüchow-Dannenberg zu beantragen.

 

Rh Zühlke stellt daraufhin folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt ein Zusatzschild „Radfahrer frei“ für den südlich gelegenen Fussweg an der L 231 bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, zu beantragen.

 

Nach kurzer Diskussion empfiehlt der Ausschuss folgenden  

 


Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt ein Zusatzschild „Radfahrer frei“ für den südlich gelegenen Fussweg an der L 231 bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, zu beantragen.