Sitzung: 17.09.2015 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 30/0352/2015
Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt.
Herr Christian
Bäther und Frau Maia Francke haben einen Antrag auf Änderung der örtlichen
Bauvorschrift (öBV) des Bebauungsplans „Rotes Teichsfeld“ gestellt.
Sie beabsichtigen
einen neuen Gartenzaun an Ihrem Grundstück aufzustellen. Der gewünschte
Doppelstabmaschenzaun ist aufgrund der Festsetzungen in der o.g. örtlichen
Bauvorschrift nicht an Grundstücksseiten, die an öffentliche Flächen angrenzen,
zulässig.
Im § 4 der öBV sind
zu Einfriedungen an Grundstücken
folgende Regelungen getroffen:
Zur Einfriedung der Grundstücke sind nur
Laubhecken, Holzzäune mit senkrechter Lattung, Feldsteinmauern in Trockenmauerwerk
und Mauern in dem Material und der Oberflächenbeschaffenheit wie die Außenwand
des Hauptgebäudes zulässig. Grundstücksseiten, die nicht an öffentliche Flächen
angrenzen, dürfen auch durch Maschendrahtzäune, die zu bepflanzen sind,
eingefriedet werden. Die Höhe darf max. 1m betragen.
Bei einer
Ortskontrolle wurde festgestellt, dass der überwiegende Teil der Grundstücke
mit Feldsteinmauern oder Hecken eingefriedet sind.
Die Verwaltung
schlägt die Ablehnung des Antrages aufgrund der Gleichbehandlung der Anwohner
und dem einheitlichen Erscheinungsbild des Baugebiets vor.
Rh Wedler erfragt
ob die Kosten für eine Bebauungsplanänderung den Antragstellern in Rechnung
gestellt werden kann.
Sofern mit den
Antragstellern ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme dieser Kosten
geschlossen wird ist die Kostenübernahme durch die Antragsteller
unproblematisch, erwidert Herr Hesebeck.
Weiterhin erfragt
Rh Wedler wie mit den bereits baurechtswidrig errichteten Einfriedungen
verfahren wird.
Bei Kenntnis der
Bauaufsichtsbehörde (Landkreis Lüchow-Dannenberg) werden die betroffenen
Eigentümer angehört, ggf. wird ein Rückbau der Einfriedung gefordert, antwortet
FBL Hesebeck.
Rh Wedler ist
dafür, die Bürger an der Entscheidung ob eine Bebauungsplanänderung
durchgeführt wird zu beteiligen.
Nach kurzer
Diskussion beantragt Rh Walter die Vertagung des Tagesordnungspunktes.
Vor erneuter
Behandlung des TOP wird eine selbstständige Ortsbegehung der
Ausschussmitglieder durchgeführt.
Beschluss:
Der von Herrn Bäther und Frau Francke am 16.08.2015 gestellte Antrag auf Änderung der örtlichen Bauvorschrift des Bebauungsplans „Rotes Teichsfeld“ wird zurückgewiesen.