Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 6

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt.

 

Herr Christian Bäther und Frau Maia Francke haben einen Antrag auf Änderung der örtlichen Bauvorschrift (öBV) des Bebauungsplans „Rotes Teichsfeld“ gestellt.

Sie beabsichtigen einen neuen Gartenzaun an Ihrem Grundstück aufzustellen. Der gewünschte Doppelstabmaschenzaun ist aufgrund der Festsetzungen in der o.g. örtlichen Bauvorschrift nicht an Grundstücksseiten, die an öffentliche Flächen angrenzen, zulässig.

 

Im § 4 der öBV sind zu Einfriedungen an Grundstücken  folgende Regelungen getroffen:

Zur Einfriedung der Grundstücke sind nur Laubhecken, Holzzäune mit senkrechter Lattung, Feldsteinmauern in Trockenmauerwerk und Mauern in dem Material und der Oberflächenbeschaffenheit wie die Außenwand des Hauptgebäudes zulässig. Grundstücksseiten, die nicht an öffentliche Flächen angrenzen, dürfen auch durch Maschendrahtzäune, die zu bepflanzen sind, eingefriedet werden. Die Höhe darf max. 1m betragen.

 

Bei einer Ortskontrolle wurde festgestellt, dass der überwiegende Teil der Grundstücke mit Feldsteinmauern oder Hecken eingefriedet sind.

 

Die Verwaltung schlägt die Ablehnung des Antrages aufgrund der Gleichbehandlung der Anwohner und dem einheitlichen Erscheinungsbild des Baugebiets vor.

 

Rh Wedler erfragt ob die Kosten für eine Bebauungsplanänderung den Antragstellern in Rechnung gestellt werden kann.

Sofern mit den Antragstellern ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme dieser Kosten geschlossen wird ist die Kostenübernahme durch die Antragsteller unproblematisch, erwidert Herr Hesebeck.

 

Weiterhin erfragt Rh Wedler wie mit den bereits baurechtswidrig errichteten Einfriedungen verfahren wird.

Bei Kenntnis der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis Lüchow-Dannenberg) werden die betroffenen Eigentümer angehört, ggf. wird ein Rückbau der Einfriedung gefordert, antwortet FBL Hesebeck.

Rh Wedler ist dafür, die Bürger an der Entscheidung ob eine Bebauungsplanänderung durchgeführt wird zu beteiligen.

 

Nach kurzer Diskussion beantragt Rh Walter die Vertagung des Tagesordnungspunktes.

 

Vor erneuter Behandlung des TOP wird eine selbstständige Ortsbegehung der Ausschussmitglieder durchgeführt. 

 

 


Beschluss:

Der von Herrn Bäther und Frau Francke am 16.08.2015 gestellte Antrag auf Änderung der örtlichen Bauvorschrift des Bebauungsplans „Rotes Teichsfeld“ wird zurückgewiesen.