Beschluss: Kenntnis genommen

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt.

In der Beratung über den Ausbau der Straße „In Tiesmesland“ am 20.11.2014 (BPSH/IX/14, TOP 5) wurde von der Verwaltung die Möglichkeit einer Beitragserhebung für den Ausbauabschnitt im Triftweg angesprochen.

Die Voraussetzungen für die Beitragserhebung sind im Vorfeld der Baumaßnahme nochmals konkret geprüft worden. Dabei hat sich ergeben, dass die Voraussetzungen weder für eine Abschnitts- noch für eine Teilstreckenabrechnung vorliegen.

Beide Abrechnungsvarianten setzen voraus, dass eine Straßenteilstrecke hinausgehend über den Umfang von Unterhaltungsarbeiten erneuert oder verbessert wird. Dies ist bei der Teilstrecke im Triftweg nicht durchgängig der Fall. Eine Fahrbahnerneuerung einschließlich des Unterbaus findet nur im Kreuzungsbereich der Straßen Triftweg/In Tiesmesland statt. Im mittleren Teilstück erfolgt nur ein Deckenüberzug in 3-4 cm Stärke.  Das abschließende Teilstück zur Elbe hin erhält eine Schottertragschicht.

 

Damit liegen für den Ausbau im Triftweg die Voraussetzungen für eine Beitragserhebung auf Grundlage der Straßenausbaubeitragssatzung nicht vor.

 

Herr Hesebeck ergänzt, dass sich die damalige Kostenschätzung zum Ausbau der Straße durch  die jetzt vorliegenden Ausschreibungsergebnisse bestätigt hat.

 

AV Fröhlich erfragt ob sich das Sickerbecken in der Bauausführung zu der Planung verändern wird. Das Sickerbecken wird wie in der vorgelegten Planung umgesetzt, es wird lediglich auf das Fällen einer Weide verzichtet, erwidert Herr Hesebeck.

 

Für Anmerkungen der Anwohner unterbricht AV Fröhlich die Sitzung von 20:40 Uhr – 20:50 Uhr.