Sitzung: 17.09.2015 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 22/0322/2015
Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt.
In der Beratung
über den Ausbau der Straße „In Tiesmesland“ am 20.11.2014 (BPSH/IX/14, TOP 5)
wurde von der Verwaltung die Möglichkeit einer Beitragserhebung für den
Ausbauabschnitt im Triftweg angesprochen.
Die Voraussetzungen
für die Beitragserhebung sind im Vorfeld der Baumaßnahme nochmals konkret
geprüft worden. Dabei hat sich ergeben, dass die Voraussetzungen weder für eine
Abschnitts- noch für eine Teilstreckenabrechnung vorliegen.
Beide
Abrechnungsvarianten setzen voraus, dass eine Straßenteilstrecke hinausgehend
über den Umfang von Unterhaltungsarbeiten erneuert oder verbessert wird. Dies
ist bei der Teilstrecke im Triftweg nicht durchgängig der Fall. Eine
Fahrbahnerneuerung einschließlich des Unterbaus findet nur im Kreuzungsbereich
der Straßen Triftweg/In Tiesmesland statt. Im mittleren Teilstück erfolgt nur
ein Deckenüberzug in 3-4 cm Stärke. Das
abschließende Teilstück zur Elbe hin erhält eine Schottertragschicht.
Damit liegen für
den Ausbau im Triftweg die Voraussetzungen für eine Beitragserhebung auf
Grundlage der Straßenausbaubeitragssatzung nicht vor.
Herr Hesebeck
ergänzt, dass sich die damalige Kostenschätzung zum Ausbau der Straße
durch die jetzt vorliegenden
Ausschreibungsergebnisse bestätigt hat.
AV Fröhlich erfragt
ob sich das Sickerbecken in der Bauausführung zu der Planung verändern wird.
Das Sickerbecken wird wie in der vorgelegten Planung umgesetzt, es wird
lediglich auf das Fällen einer Weide verzichtet, erwidert Herr Hesebeck.
Für Anmerkungen der
Anwohner unterbricht AV Fröhlich die Sitzung von 20:40 Uhr – 20:50 Uhr.