Sitzung: 14.09.2015 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1
Vorlage: 30/0375/2015
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat am 19.05.2015 beschlossen, ein Änderungs- bzw.
Aufstellungsverfahren für die Bauleitplanung im Bereich Mühlentor / Querdeich
durchzuführen. (Sachverhalt siehe Vorlage 30/0156/2015 und 30/0160/2015). Für
den Bereich ist es u.a. vorgesehen, Flächen für großflächigen Einzelhandel
auszuweisen.
Parallel zu dieser
Bauleitplanung ist ein Abweichungsverfahren von den Zielen des Regionalen
Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreises Lüchow-Dannenberg einzuleiten. In
Hinblick auf den positiven Ausgang des Abweichungsverfahrens ist es notwendig,
dass sich der Gesamtanteil der ausgewiesenen Verkaufsflächen für großflächigen
Einzelhandel in der Stadt Dannenberg nicht vermehrt. Der Bereich des
EDEKA-Marktes im Develangring ist als Kerngebietsfläche (MK) im Bebauungsplan „4 b Develang-Neufassung mit Teilaufhebung“ festgesetzt. In Kerngebieten ist eine
Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben grundsätzlich zulässig,
sodass für diese Fläche eine Umwandlung in ein Mischgebiet (MI) vorgesehen ist.
Mit der Festsetzung MI ist, bei einer späteren Umnutzung der Immobilie,
großflächiger Einzelhandel ausgeschlossen.
In einem MI sind
folgende Nutzungen zulässig:
Auszug aus § 6
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
1) Mischgebiete dienen dem Wohnen und der
Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
2) Zulässig sind
1. Wohngebäude,
2. Geschäfts-
und Bürogebäude,
3. Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften
sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
4. sonstige
Gewerbebetriebe,
5. Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche,
kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,
6. Gartenbaubetriebe,
7. Tankstellen,
8. Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a
Abs. 3 Nr. 2 in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerbliche
Nutzungen geprägt sind.
Darüberhinaus hat
die Baugenehmigung des bestehenden EDEKA-Marktes Bestandsschutz.
Die
Bebauungsplanänderung soll als textliche Änderung durchgeführt werden und soll
sich vorerst die auf Umwandlung der baulichen Nutzung beziehen. Das Plangebiet
umfasst das Grundstück des EDEKA-Marktes gemäß dem der Vorlage anliegenden
Luftbild.
Nach kurzer
Einleitung durch den AV Siemke empfiehlt der Ausschuss ohnen weiter Beratung
folgenden
Beschluss:
Das
Änderungsverfahren für die 7. Änderung des Bebauungsplans „4 b Develang-Neufassung mit
Teilaufhebung" wird für den Bereich des Plangebietes eingeleitet.