Sitzung: 14.09.2015 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 31/0267/2015
Das Fischereirecht
in der Elbe von Stromkilometer 497,9 bis 501,5 ist an eine Pächtergemeinschaft
gemäß Fischereipachtvertrag vom 8.10.2014 verpachtet. Die Pächtergemeinschaft
besteht aus den Herren:
Hintzmann, Harald Elbuferstraße 92 29484
Langendorf
Bannör, David Elbuferstraße
114 29484 Langendorf
Mödebeck, Günther Elbuferstraße 88 29484
Langendorf
Sachse, Wolfgang Elbuferstraße 65 29484
Langendorf
Timm, Jörg Elbuferstraße 85 29484
Langendorf
Podehl, Patrick Elbuferstraße 65 29484
Langendorf
Mödebeck, Heiko Elbuferstraße 4 29484
Langendorf Cacherien.
Nach § 1 des Pachtvertrages bedarf die Neuaufnahme von Pächtern der
Einwilligung der Verpächterin.
Da Nebenabreden keine Gültigkeit haben, ist ein Zusatz zum bestehenden
Pachtvertrag aufzunehmen, den dann alle Beteiligten unterschreiben müssen. Der
Zusatz wurde der Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Höhe der Pacht
hing bei den Vorgesprächen zu dem Vertrag damals auch von der Anzahl der
Pächter ab. Sollten weitere Pächter zugelassen werden, muss nach Ansicht der
Verwaltung überlegt werden, den Pachtpreis von zurzeit 1.500,00 € anzuheben,
bzw. keine weiteren Pächter zuzulassen.
Bgm Deegen erläutert,
dass es für die o.g. Maßnahme einen Antrag der derzeitigen Pächtergemeinschaft
gibt, Herrn Dieter Mödebeck in die Pächtergemeinschaft mit aufzunehmen.
Diesem Antrag soll
entsprochen werden.
Bgm Deegen macht
darauf aufmerksam, dass nunmehr keine weiteren Pächter zugelassen werden
können. Im Rat herrscht Einigkeit, so zu verfahren.
Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Gemeinde folgenden
Beschluss:
Herr Dieter Mödebeck, Am Walde 1, Groß Gußborn wird als Mitpächter für das Fischereirecht in der Elbe von Stromkilometer 497,9 bis 501,5 zugelassen.