Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1

Bgm Schulz erläutert den Sachverhalt. Am Mittwoch, den 19.08.2015 fand um 19:30 Uhr in der "Alten Schmiede", Gemeinderaum, Göhrdestraße 24, 29499 Zernien eine Informationsveranstaltung statt.

 

Gegenstand dieser Informationsveranstaltung war ein Gespräch über den städtebaulichen Vertrag mit der Firma Windpark Zernien UG (haftungsbeschränkt) und Co.KG Glieneitz Nr. 3, 29499 Zernien, vertreten durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Wilhelm Dreyer. 

 

Gemäß § 1 Absatz 2 der Aufwandsentschädigungssatzung für Mitglieder des Rates der Gemeinde Zernien wird für die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung, die die Belange der Gemeinde betreffen, ein zusätzliches Sitzungsgeld gewährt, wenn die Teilnahme vor der Veranstaltung durch den Rat genehmigt oder nachträglich beschlossen wurde. Um ein Sitzungsgeld für die Informationsveranstaltung zu gewähren, ist die Teilnahme der gem. Teilnehmerliste anwesenden Personen durch Beschluss zu genehmigen.

 

Nach kurzer Erläuterung durch Bgm Schulz fasst der Rat Zernien den

 

 


Beschluss :

Die Gewährung eines Sitzungsgeldes für die Teilnehmer Bgm Schulz, stellv. Bgm A. Beutler, stellv. Bgm Gleitze, Rh U. Beutler, Rh. Eichhorst, Rh Kronshage und Rh Krüger (Grundlage Teilnehmerliste) an der Informationsveranstaltung „Städtebaulicher Vertrag mit der Firma Windpark Zernien UG“ wird genehmigt.