Sitzung: 15.09.2015 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1
Vorlage: 1/0360/2015
Bgm Schulz erläutert den Sachverhalt. Am Mittwoch, den 19.08.2015 fand um 19:30 Uhr in der "Alten Schmiede", Gemeinderaum, Göhrdestraße
24, 29499 Zernien eine Informationsveranstaltung
statt.
Gegenstand dieser
Informationsveranstaltung war ein Gespräch über den städtebaulichen Vertrag mit
der Firma Windpark Zernien UG (haftungsbeschränkt) und Co.KG Glieneitz Nr. 3,
29499 Zernien, vertreten durch den einzelvertretungsberechtigten
Geschäftsführer Wilhelm Dreyer.
Gemäß § 1 Absatz 2
der Aufwandsentschädigungssatzung für Mitglieder des Rates der Gemeinde Zernien
wird für die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung, die die Belange der
Gemeinde betreffen, ein zusätzliches Sitzungsgeld gewährt, wenn die Teilnahme
vor der Veranstaltung durch den Rat genehmigt oder nachträglich beschlossen
wurde. Um ein Sitzungsgeld für die Informationsveranstaltung zu gewähren, ist
die Teilnahme der gem. Teilnehmerliste anwesenden Personen durch Beschluss zu
genehmigen.
Nach kurzer
Erläuterung durch Bgm Schulz fasst der Rat Zernien den
Beschluss :
Die Gewährung eines
Sitzungsgeldes für die Teilnehmer Bgm Schulz, stellv. Bgm A. Beutler, stellv.
Bgm Gleitze, Rh U. Beutler, Rh. Eichhorst, Rh Kronshage und Rh Krüger
(Grundlage Teilnehmerliste) an der Informationsveranstaltung „Städtebaulicher
Vertrag mit der Firma Windpark Zernien UG“ wird genehmigt.