Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Herr Hesebeck erläutert den Haushalt 2015 des PV Neu Tramm.

 

Die Gliederung des Haushaltsplanes hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Innerhalb der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne werden die Ansätze in der kleingliedrigen Kontenstruktur dargestellt, was den Informationsgehalt verbessert. Dadurch kann weitgehend auf die Erläuterung von Einzelpositionen verzichtet werden.

Allgemeine Erläuterungen zu den Vorjahren, sowie dem Haushaltsjahr 2015 sind dem Vorbericht des Haushalts zu entnehmen.

 

Rh Schwidder erfragt ob sich die Einrichtung eines Erstaufnahmelagers auf den Haushalt des PV auswirken kann.

Planungsrechtlich steht einer Einrichtung eines solchen Lagers vorerst nichts entgegen, erwidert Herr Hesebeck.

Das Kasernengelände ist allerdings nicht in Gänze durch den Bebauungsplan „Neu Tramm -  Rundling“ überplant. Für den Fall, dass im unbeplanten Außenbereich bauliche Veränderungen nötig werden, wäre ein Bebauungsplan aufzustellen, ergänzt StD Meyer.

Die Planungskosten sind dann zunächst in den Haushalt einzuplanen.

 

Rh Sperling erfragt ob das Land Niedersachsen Kenntnis von dem Planungsverband Neu Tramm hat.

Die Kenntnis des Landes über den Planungsverband ist gegenwärtig nebensächlich; zumal der Verband derzeit rechtlich existiert. Er ist auf dem gemeindeübergreifenden Gebiet die für  Bauleitplanung zuständige Körperschaft, erläutert StD Meyer.

 

Im Falle einer nötig werdenden Bauleitplanung spricht sich Rh Sperling dafür aus, dass die anfallenden Kosten vom Land Niedersachsen getragen werden sollten.

 

Nach kurzer Diskussion empfiehlt der Vorstand folgenden

 

 

 


Beschluss:

Die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Neu Tramm beschließt die Haushaltssatzung 2015, sowie das Investitionsprogramm 2014-2018.