Sitzung: 02.09.2015 Verbandsversammlung des Planungsverbandes Neu Tramm
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/0343/2015
Herr Hesebeck
erläutert den Haushalt 2015 des PV Neu Tramm.
Die
Gliederung des Haushaltsplanes hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.
Innerhalb der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne werden die Ansätze in der
kleingliedrigen Kontenstruktur dargestellt, was den Informationsgehalt
verbessert. Dadurch kann weitgehend auf die Erläuterung von Einzelpositionen
verzichtet werden.
Allgemeine
Erläuterungen zu den Vorjahren, sowie dem Haushaltsjahr 2015 sind dem
Vorbericht des Haushalts zu entnehmen.
Rh Schwidder
erfragt ob sich die Einrichtung eines Erstaufnahmelagers auf den Haushalt des
PV auswirken kann.
Planungsrechtlich
steht einer Einrichtung eines solchen Lagers vorerst nichts entgegen, erwidert
Herr Hesebeck.
Das Kasernengelände
ist allerdings nicht in Gänze durch den Bebauungsplan „Neu Tramm - Rundling“ überplant. Für den Fall, dass im
unbeplanten Außenbereich bauliche Veränderungen nötig werden, wäre ein
Bebauungsplan aufzustellen, ergänzt StD Meyer.
Die Planungskosten
sind dann zunächst in den Haushalt einzuplanen.
Rh Sperling erfragt
ob das Land Niedersachsen Kenntnis von dem Planungsverband Neu Tramm hat.
Die Kenntnis des Landes
über den Planungsverband ist gegenwärtig nebensächlich; zumal der Verband
derzeit rechtlich existiert. Er ist auf dem gemeindeübergreifenden Gebiet die
für Bauleitplanung zuständige
Körperschaft, erläutert StD Meyer.
Im Falle einer
nötig werdenden Bauleitplanung spricht sich Rh Sperling dafür aus, dass die
anfallenden Kosten vom Land Niedersachsen getragen werden sollten.
Nach kurzer
Diskussion empfiehlt der Vorstand folgenden
Beschluss:
Die
Verbandsversammlung des Planungsverbandes Neu Tramm beschließt die
Haushaltssatzung 2015, sowie das Investitionsprogramm 2014-2018.