Sitzung: 23.06.2015 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Sachverhalt:
Seit 1993 wird die
Elbtalaue-Wendland Touristik (EWT) als GmbH geführt. Seinerzeit noch als
Fremdenverkehrsfördergesellschaft Wendland/Elbufer-Drawehn mbH.
Gesellschafter der
EWT sind der Landkreis Lüchow-Dannenberg (50 %), die Samtgemeinden Lüchow
(15%), Elbtalaue (21,7 %), Gartow (11%) und der Naturpark Elbhöhen-Wendland
e.V. (2,3%).
Auf Grund der
schlechten finanziellen Entwicklung der EWT wurden durch die Gesellschafter
Beschlüsse zur Umstrukturierung der EWT gefasst. Dabei sollte die EWT zukünftig
die übergeordneten Aufgaben übernehmen und die Samtgemeinden für die
Tourist-Informationen vor Ort verantwortlich sein. Voraussetzung hierfür waren
einheitliche Beschlüsse des Landkreises Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinden
zu diesem Vorgehen.
Dieses konnte nicht
erreicht werden, sodass alle Gesellschafter vorsorglich die Kündigung zum
31.12.2015 ausgesprochen haben. Ziel dieser Kündigung war eine konstruktive
Neuausrichtung und Optimierung der Gesellschaft zum 01.01.2016, um Freiräume
und Mittel für ein gut funktionierendes Außen- und Dachmarketing zu erhalten.
Die Gesellschaft sollte zukünftig die Aufgaben des überregionalen Marketings
übernehmen.
Nachdem bis zum
März diesen Jahres immer noch keine klaren und einheitlichen Standpunkte der
Gesellschafter zu der geplanten Umstrukturierung vorlagen, wurde am 09.03.2015
durch den Kreisausschuss beschlossen, das touristische Dachmarketing für den
Raum Elbtalaue-Wendland ab dem 01.01.2016 für mindestens 3 Jahre extern zu
vergeben. Die finanziellen Ressourcen werden vom Landkreis zur Verfügung
gestellt. Die Ausschreibung wurde am 29.04.2015 veröffentlicht.
Die Samtgemeinden
übernehmen die Betreibung der Tourist-Informationen vor Ort und stellen hierfür
die entsprechenden Mittel zur Verfügung.
Um Reibungsverluste
zu vermeiden, ist eine Vernetzung der örtlichen Akteure und des externen
Anbieters für das Dachmarketing in der Ausschreibung vorgesehen und
entsprechend vertraglich zu vereinbaren.
In letzter
Konsequenz bedeutet dieses für die EWT die Auflösung der Gesellschaft zum
01.01.2016.
Für die Abwicklung
der Gesellschaft ist die Liquidation zu beschließen.
Grundsätzlich beginnt
die Liquidation mit der Auflösung einer Gesellschaft. Da alle Gesellschafter
die Kündigung ausgesprochen haben, ist davon auszugehen, dass eine Auflösung
gewollt ist. Um weiteren zeitlichen Verzug und zusätzliche Kosten zu vermeiden,
sollte die EWT schnellstmöglich in die Liquidation eintreten. Auf Grund
gesetzlicher Vorgaben gibt es eine Sperrfrist von einem Jahr. Es wird
vorgeschlagen, die Auflösung der Gesellschaft zum 30.06.2015 und den Start der
Liquidation zum 01.07.2015 zu beschließen. Somit wäre eine Abwicklung bis zum
30.06.2016 denkbar.
Mit Start der
Liquidation ändert sich der Gesellschaftszweck. Es dürfen lediglich Aufgaben
zur Abwicklung der Gesellschaft vorgenommen werden (§ 70 GmbH-Gesetz).
Tätigkeiten die
sinnvoll sind, um die Aufgabe in anderer Form zukünftig fortzuführen, dürfen
nur mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vorgenommen werden.
Hinsichtlich der
Aufgaben der touristischen Vermarktung durch die EWT ist sicherzustellen, dass
in der Zeit von Beginn der Liquidation bis zum 31.12.2015 kein Vakuum entsteht,
das dem gesamten Landkreis Lüchow-Dannenberg schaden könnte.
Gemäß § 66 (1)
GmbH-Gesetz erfolgt die Liquidation grundsätzlich durch die Geschäftsführung.
Es ist sinnvoll,
die Geschäftsführung in diesem speziellen Fall durch das Beteiligungsmanagement
des Landkreises Lüchow-Dannenberg in Person von Frau Marceaux zu unterstützen,
da Herr Appels vor Ablauf der einjährigen Sperrfrist in den Ruhestand eintreten
wird.
Bis zum Abschluss
der Liquidation bleibt die GmbH bestehen und mit ihr auch die Aufsichts- und
Beschlussgremien (Mitgliederversammlung, Beirat). Dieses gilt mindestens für
das Sperrjahr; längstens bis zu 3 Jahren.
SgBgm Meyer
verliest folgenden
Beschlussvorschlag aus
der Vorlage:
Die Vertreter/Innen
der Samtgemeinde Elbtalaue in der Gesellschafterversammlung der
Elbtalaue-Wendland Touristik GmbH (EWT) werden angewiesen, in der nächsten
Sitzung der Gesellschaftsversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
- Die
Gesellschaft ist mit Ablauf des 30.06.2015 aufgelöst. Die Liquidation
beginnt ab dem 01.07.2015.
- Die
Geschäftsführer Herr Ulrich Appels und Frau Sabine Schöning werden zu
Liquidatoren
gem. § 66 Abs. 1 GmbH-Gesetz bestellt. Weiter stellt der Landkreis
Lüchow-Dannenberg eine Begleitung der Liquidation durch die Stabsstelle 02,
Frau Marceaux, zur Verfügung.
- Neben
den Aufgaben der Liquidation gem. § 70 GmbH-Gesetz nehmen die Liquidatoren
auch die Aufgaben der touristischen Vermarktung im Rahmen der finanziellen
und personellen Möglichkeiten der EWT GmbH bis zum 31.12.2015 wahr.
- Die
Bücher und Schriften der Gesellschaft werden nach Beendigung der
Liquidation durch den/die … verwahrt.
(Anmerkung: Es ist im Vorfeld zu klären, wer hierzu bereit ist –
vorteilhaft der Landkreis Lüchow-Dannenberg oder eine Samtgemeinde).
Die von der
Samtgemeinde entsandten Vertreter/Innen sind gemäß § 138 (1) Satz 2 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes an diese Weisung des
Samtgemeinderates gebunden.
SgBgm Meyer
erläutert, dass der Beschlussvorschlag ist noch zu ergänzen ist.
Im SgA wurde bereits berichtet, dass mittlerweile in der HVB-Sitzung festgelegt
wurde, dass die Verwahrung von Büchern und Schriften durch den Landkreis
erfolgen soll und der SgA hat Beschlussfassung mit dieser Ergänzung unter 4.
empfohlen.
Zu 3. fragt
stellv. RV Mertins an, ob sichergestellt werden kann, dass das
Gastgeberverzeichnis für 2016 im Herbst 2015 erstellt wird und die Homepage
fortgeführt wird.
SgBgm Meyer erläutert, dass er dazu zzt. keine Aussage machen kann. Die Vergabe
muss abgewartet werden. Eine Entscheidung vom Landkreis über die weitere
Vorgehensweise soll bis September vorliegen.
Der
Samtgemeinderat fasst folgenden
Beschluss:
Die Vertreter/Innen
der Samtgemeinde Elbtalaue in der Gesellschafterversammlung der
Elbtalaue-Wendland Touristik GmbH (EWT) werden angewiesen, in der nächsten
Sitzung der Gesellschaftsversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
- Die
Gesellschaft ist mit Ablauf des 30.06.2015 aufgelöst. Die Liquidation
beginnt ab dem 01.07.2015.
- Die
Geschäftsführer Herr Ulrich Appels und Frau Sabine Schöning werden zu
Liquidatoren
gem. § 66 Abs. 1 GmbH-Gesetz bestellt. Weiter stellt der Landkreis
Lüchow-Dannenberg eine Begleitung der Liquidation durch die Stabsstelle 02,
Frau Marceaux, zur Verfügung.
- Neben
den Aufgaben der Liquidation gem. § 70 GmbH-Gesetz nehmen die Liquidatoren
auch die Aufgaben der touristischen Vermarktung im Rahmen der finanziellen
und personellen Möglichkeiten der EWT GmbH bis zum 31.12.2015 wahr.
- Die
Bücher und Schriften der Gesellschaft werden nach Beendigung der
Liquidation durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg verwahrt.
Die von der
Samtgemeinde entsandten Vertreter/Innen sind gemäß § 138 (1) Satz 2 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes an diese Weisung des
Samtgemeinderates gebunden.