Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

Seit 1993 wird die Elbtalaue-Wendland Touristik (EWT) als GmbH geführt. Seinerzeit noch als Fremdenverkehrsfördergesellschaft Wendland/Elbufer-Drawehn mbH.

Gesellschafter der EWT sind der Landkreis Lüchow-Dannenberg (50 %), die Samtgemeinden Lüchow (15%), Elbtalaue (21,7 %), Gartow (11%) und der Naturpark Elbhöhen-Wendland e.V. (2,3%).

Auf Grund der schlechten finanziellen Entwicklung der EWT wurden durch die Gesellschafter Beschlüsse zur Umstrukturierung der EWT gefasst. Dabei sollte die EWT zukünftig die übergeordneten Aufgaben übernehmen und die Samtgemeinden für die Tourist-Informationen vor Ort verantwortlich sein. Voraussetzung hierfür waren einheitliche Beschlüsse des Landkreises Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinden zu diesem Vorgehen.

Dieses konnte nicht erreicht werden, sodass alle Gesellschafter vorsorglich die Kündigung zum 31.12.2015 ausgesprochen haben. Ziel dieser Kündigung war eine konstruktive Neuausrichtung und Optimierung der Gesellschaft zum 01.01.2016, um Freiräume und Mittel für ein gut funktionierendes Außen- und Dachmarketing zu erhalten. Die Gesellschaft sollte zukünftig die Aufgaben des überregionalen Marketings übernehmen.

Nachdem bis zum März diesen Jahres immer noch keine klaren und einheitlichen Standpunkte der Gesellschafter zu der geplanten Umstrukturierung vorlagen, wurde am 09.03.2015 durch den Kreisausschuss beschlossen, das touristische Dachmarketing für den Raum Elbtalaue-Wendland ab dem 01.01.2016 für mindestens 3 Jahre extern zu vergeben. Die finanziellen Ressourcen werden vom Landkreis zur Verfügung gestellt. Die Ausschreibung wurde am 29.04.2015 veröffentlicht.

Die Samtgemeinden übernehmen die Betreibung der Tourist-Informationen vor Ort und stellen hierfür die entsprechenden Mittel zur Verfügung.

Um Reibungsverluste zu vermeiden, ist eine Vernetzung der örtlichen Akteure und des externen Anbieters für das Dachmarketing in der Ausschreibung vorgesehen und entsprechend vertraglich zu vereinbaren.

In letzter Konsequenz bedeutet dieses für die EWT die Auflösung der Gesellschaft zum 01.01.2016.

Für die Abwicklung der Gesellschaft ist die Liquidation zu beschließen.

Grundsätzlich beginnt die Liquidation mit der Auflösung einer Gesellschaft. Da alle Gesellschafter die Kündigung ausgesprochen haben, ist davon auszugehen, dass eine Auflösung gewollt ist. Um weiteren zeitlichen Verzug und zusätzliche Kosten zu vermeiden, sollte die EWT schnellstmöglich in die Liquidation eintreten. Auf Grund gesetzlicher Vorgaben gibt es eine Sperrfrist von einem Jahr. Es wird vorgeschlagen, die Auflösung der Gesellschaft zum 30.06.2015 und den Start der Liquidation zum 01.07.2015 zu beschließen. Somit wäre eine Abwicklung bis zum 30.06.2016 denkbar.

Mit Start der Liquidation ändert sich der Gesellschaftszweck. Es dürfen lediglich Aufgaben zur Abwicklung der Gesellschaft vorgenommen werden (§ 70 GmbH-Gesetz).

Tätigkeiten die sinnvoll sind, um die Aufgabe in anderer Form zukünftig fortzuführen, dürfen nur mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vorgenommen werden.

Hinsichtlich der Aufgaben der touristischen Vermarktung durch die EWT ist sicherzustellen, dass in der Zeit von Beginn der Liquidation bis zum 31.12.2015 kein Vakuum entsteht, das dem gesamten Landkreis Lüchow-Dannenberg schaden könnte.

Gemäß § 66 (1) GmbH-Gesetz erfolgt die Liquidation grundsätzlich durch die Geschäftsführung.

Es ist sinnvoll, die Geschäftsführung in diesem speziellen Fall durch das Beteiligungsmanagement des Landkreises Lüchow-Dannenberg in Person von Frau Marceaux zu unterstützen, da Herr Appels vor Ablauf der einjährigen Sperrfrist in den Ruhestand eintreten wird.

Bis zum Abschluss der Liquidation bleibt die GmbH bestehen und mit ihr auch die Aufsichts- und Beschlussgremien (Mitgliederversammlung, Beirat). Dieses gilt mindestens für das Sperrjahr; längstens bis zu 3 Jahren.

 

SgBgm Meyer verliest folgenden
Beschlussvorschlag aus der Vorlage:

Die Vertreter/Innen der Samtgemeinde Elbtalaue in der Gesellschafterversammlung der Elbtalaue-Wendland Touristik GmbH (EWT) werden angewiesen, in der nächsten Sitzung der Gesellschaftsversammlung folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Die Gesellschaft ist mit Ablauf des 30.06.2015 aufgelöst. Die Liquidation beginnt ab dem 01.07.2015.
  2. Die Geschäftsführer Herr Ulrich Appels und Frau Sabine Schöning werden zu Liquidatoren

gem. § 66 Abs. 1 GmbH-Gesetz bestellt. Weiter stellt der Landkreis Lüchow-Dannenberg eine Begleitung der Liquidation durch die Stabsstelle 02, Frau Marceaux, zur Verfügung.

  1. Neben den Aufgaben der Liquidation gem. § 70 GmbH-Gesetz nehmen die Liquidatoren auch die Aufgaben der touristischen Vermarktung im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten der EWT GmbH bis zum 31.12.2015 wahr.
  2. Die Bücher und Schriften der Gesellschaft werden nach Beendigung der Liquidation durch den/die … verwahrt.

(Anmerkung: Es ist im Vorfeld zu klären, wer hierzu bereit ist – vorteilhaft der Landkreis Lüchow-Dannenberg oder eine Samtgemeinde).

 

Die von der Samtgemeinde entsandten Vertreter/Innen sind gemäß § 138 (1) Satz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes an diese Weisung des Samtgemeinderates gebunden.

 

SgBgm Meyer erläutert, dass der Beschlussvorschlag ist noch zu ergänzen ist.
Im SgA wurde bereits berichtet, dass mittlerweile in der HVB-Sitzung festgelegt wurde, dass die Verwahrung von Büchern und Schriften durch den Landkreis erfolgen soll und der SgA hat Beschlussfassung mit dieser Ergänzung unter 4. empfohlen.

Zu 3. fragt stellv. RV Mertins an, ob sichergestellt werden kann, dass das Gastgeberverzeichnis für 2016 im Herbst 2015 erstellt wird und die Homepage fortgeführt wird.
SgBgm Meyer erläutert, dass er dazu zzt. keine Aussage machen kann. Die Vergabe muss abgewartet werden. Eine Entscheidung vom Landkreis über die weitere Vorgehensweise soll bis September vorliegen.

Der Samtgemeinderat fasst folgenden

 


Beschluss:

Die Vertreter/Innen der Samtgemeinde Elbtalaue in der Gesellschafterversammlung der Elbtalaue-Wendland Touristik GmbH (EWT) werden angewiesen, in der nächsten Sitzung der Gesellschaftsversammlung folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Die Gesellschaft ist mit Ablauf des 30.06.2015 aufgelöst. Die Liquidation beginnt ab dem 01.07.2015.
  2. Die Geschäftsführer Herr Ulrich Appels und Frau Sabine Schöning werden zu Liquidatoren

gem. § 66 Abs. 1 GmbH-Gesetz bestellt. Weiter stellt der Landkreis Lüchow-Dannenberg eine Begleitung der Liquidation durch die Stabsstelle 02, Frau Marceaux, zur Verfügung.

  1. Neben den Aufgaben der Liquidation gem. § 70 GmbH-Gesetz nehmen die Liquidatoren auch die Aufgaben der touristischen Vermarktung im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten der EWT GmbH bis zum 31.12.2015 wahr.
  2. Die Bücher und Schriften der Gesellschaft werden nach Beendigung der Liquidation durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg verwahrt.

Die von der Samtgemeinde entsandten Vertreter/Innen sind gemäß § 138 (1) Satz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes an diese Weisung des Samtgemeinderates gebunden.