Sitzung: 23.06.2015 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 31/0240/2015
Herr Hesebeck
erläutert folgenden
Sachverhalt:
Der Rat
der Gemeinde Gusborn hat im Zuge der Umsetzung der Idee einer
Bildungslandschaft in seiner Sitzung am 10.03.2015 beschlossen, beim Landkreis
Lüchow- Dannenberg die Umwandlung des Kinderspielkreises in eine
Kindertagesstätte zum Kindergartenjahr 2016/2017 mit dem Sitz am Schulstandort
Gusborn zu beantragen. Ein entsprechendes Konzept wurde bereits in der
Schulausschusssitzung vom 14.04.2015 vorgestellt
Für
Bildung und Betreuung von 1 bis 10 Jahren an einem Standort mit
Kindertageseinrichtung und Grundschule als Bildungslandschaft, bedarf es der
Neuerrichtung einer Kindertagesstätte am Standort der Grundschule Gusborn.
Die
Gemeinde bittet um Bereitstellung einer Grundstücksteilfläche aus dem
Grundstück 6/4, Flur 2 der Gemarkung Groß Gusborn (Grundstück auf dem auch die
Grundschule steht), damit dort ein Neubau für eine Kindertageseinrichtung
errichtet werden kann.
Planungsrechtlich ist das komplette Grundstück als Gemeinbedarfsfläche
ausgewiesen. Bereits bei Bebauungsplanaufstellung 1966 wurde über die
großflächige Ausweisung ein Bildungsstandort
ermöglicht.
Das im Eigentum der Samtgemeinde stehende Grundstück hat einen Buchwert von
6,13 €/m².
Die
Größe des abzugebenden Grundstückes kann erst bestimmt werden wenn die
Planungen zur Kita konkretisiert sind. Die Gemeinde bittet aber bereits jetzt
um eine Entscheidung über die Abgabebereitschaft der Samtgemeinde, damit
seitens der Gemeinde die weiteren Planungen erfolgen können.
Finanzielle
Auswirkungen bei Beschlussfassung:
· Einnahmen in Abhängigkeit der abzugebenden Grundstücksgröße
SuSE und SgA
haben Beschlussfassung gemäß Vorlage empfohlen.
Rh Dehde
erläutert, dass es zu begrüßen ist, wenn Kinderbetreuungseinrichtungen an einem
Ort zusammenarbeiten können, ob man das aber als „Bildungslandschaft Gusborn“
bezeichnen sollte, ist fraglich.
Seiner Meinung nach sollte die Gemeinde erst mit den Planungen für den Bau
einer Kindertagesstätte beginnen, wenn geklärt ist, wer die Trägerschaft
übernimmt. Potentielle Betreiber sollten in die Planungen eingebunden werden.
Herr Hesebeck erklärt, dass die Gemeinde Gusborn bereits mit potentiellen
Trägern gesprochen hat und man deren Hinweise bei den Planungen beachten wird.
Rh Dehde
erläutert, dass zzt. über „Schulstandortkonzentration“ gesprochen wird. Er
fragt an, in wieweit das die SG Elbtalaue betrifft.
SgBgm Meyer erklärt, dass die Schülerzahlen in den nächsten Jahren
gleichbleibend und teilweise sogar ansteigend sind. Derzeit ist nicht geplant,
Grundschulen zusammenzulegen.
Der Landesrechnungshof hat angekündigt, dass von dort die Standorte Breselenz
und Neu Darchau kritisch gesehen werden.
Rh Schultz
erklärt, dass die Bezeichnung „Bildungslandschaft“ eher im Zusammenhang mit
allen Schulen in der ganzen Samtgemeinde, und nicht für eine Gemeinde,
verwendet werden sollte.
Auf Anfrage von
Rh Dr. Jastram erläutert Herr Hesebeck, dass der Spielkreis Siemen nach
Fertigstellung des Neubaus für die Kindertagesstätte in Gusborn geschlossen
wird und die Gemeinde Gusborn Nachnutzungsmöglichkeiten für das gemeindeeigene
Gebäude suchen wird.
Nach Aussprache
fasst der Samtgemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Gemeinde
Gusborn wird eine Teilfläche aus dem Flurstück 6/4, Flur 2, Gemarkung Groß
Gusborn für den Bau einer Kindertagesstätte zur Verfügung gestellt. Der
Zuschnitt der Teilfläche ergibt sich aus den noch zu konkretisierenden
Planungen, der Buchwert dieser Teilfläche ist der Samtgemeinde zu erstatten.