Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Herr Hesebeck erläutert folgenden 

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Gusborn hat im Zuge der Umsetzung der Idee einer Bildungslandschaft in seiner Sitzung am 10.03.2015 beschlossen, beim Landkreis Lüchow- Dannenberg die Umwandlung des Kinderspielkreises in eine Kindertagesstätte zum Kindergartenjahr 2016/2017 mit dem Sitz am Schulstandort Gusborn zu beantragen. Ein entsprechendes Konzept wurde bereits in der Schulausschusssitzung vom 14.04.2015 vorgestellt

 

Für Bildung und Betreuung von 1 bis 10 Jahren an einem Standort mit Kindertageseinrichtung und Grundschule als Bildungslandschaft, bedarf es der Neuerrichtung einer Kindertagesstätte am Standort der Grundschule Gusborn.

Die Gemeinde bittet um Bereitstellung einer Grundstücksteilfläche aus dem Grundstück 6/4, Flur 2 der Gemarkung Groß Gusborn (Grundstück auf dem auch die Grundschule steht), damit dort ein Neubau für eine Kindertageseinrichtung errichtet werden kann.
Planungsrechtlich ist das komplette Grundstück als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen. Bereits bei Bebauungsplanaufstellung 1966 wurde über die großflächige Ausweisung ein
Bildungsstandort ermöglicht.
Das im Eigentum der Samtgemeinde stehende Grundstück hat einen Buchwert von 6,13 €/m².

Die Größe des abzugebenden Grundstückes kann erst bestimmt werden wenn die Planungen zur Kita konkretisiert sind. Die Gemeinde bittet aber bereits jetzt um eine Entscheidung über die Abgabebereitschaft der Samtgemeinde, damit seitens der Gemeinde die weiteren Planungen erfolgen können.

Finanzielle Auswirkungen bei Beschlussfassung:

·         Einnahmen in Abhängigkeit der abzugebenden Grundstücksgröße

SuSE und SgA haben Beschlussfassung gemäß Vorlage empfohlen.

Rh Dehde erläutert, dass es zu begrüßen ist, wenn Kinderbetreuungseinrichtungen an einem Ort zusammenarbeiten können, ob man das aber als „Bildungslandschaft Gusborn“ bezeichnen sollte, ist fraglich.
Seiner Meinung nach sollte die Gemeinde erst mit den Planungen für den Bau einer Kindertagesstätte beginnen, wenn geklärt ist, wer die Trägerschaft übernimmt. Potentielle Betreiber sollten in die Planungen eingebunden werden.
Herr Hesebeck erklärt, dass die Gemeinde Gusborn bereits mit potentiellen Trägern gesprochen hat und man deren Hinweise bei den Planungen beachten wird.

Rh Dehde erläutert, dass zzt. über „Schulstandortkonzentration“ gesprochen wird. Er fragt an, in wieweit das die SG Elbtalaue betrifft.
SgBgm Meyer erklärt, dass die Schülerzahlen in den nächsten Jahren gleichbleibend und teilweise sogar ansteigend sind. Derzeit ist nicht geplant, Grundschulen zusammenzulegen.
Der Landesrechnungshof hat angekündigt, dass von dort die Standorte Breselenz und Neu Darchau kritisch gesehen werden.

Rh Schultz erklärt, dass die Bezeichnung „Bildungslandschaft“ eher im Zusammenhang mit allen Schulen in der ganzen Samtgemeinde, und nicht für eine Gemeinde, verwendet werden sollte.

Auf Anfrage von Rh Dr. Jastram erläutert Herr Hesebeck, dass der Spielkreis Siemen nach Fertigstellung des Neubaus für die Kindertagesstätte in Gusborn geschlossen wird und die Gemeinde Gusborn Nachnutzungsmöglichkeiten für das gemeindeeigene Gebäude suchen wird.

 

Nach Aussprache fasst der Samtgemeinderat folgenden

 

 

 


Beschluss:

Der Gemeinde Gusborn wird eine Teilfläche aus dem Flurstück 6/4, Flur 2, Gemarkung Groß Gusborn für den Bau einer Kindertagesstätte zur Verfügung gestellt. Der Zuschnitt der Teilfläche ergibt sich aus den noch zu konkretisierenden Planungen, der Buchwert dieser Teilfläche ist der Samtgemeinde zu erstatten.