Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2, Enthaltungen: 7

Herr Kern erläutert folgenden
Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 29.04.2015 beschlossen, bei der Samtgemeinde Elbtalaue die Senkung der Samtgemeindeumlage auf 47 v.H. ab dem 01.01.2015 zu beantragen.

Als Begründung führt der Rat an, dass durch die Zahlung der Entschuldungshilfe des Landes Niedersachsen die Voraussetzungen für unterschiedliche Hebesätze bei der Samtgemeindeumlage

nicht mehr gegeben seien. Der Landkreis hat bereits mitgeteilt, das ab dem 1.1.2016

einheitliche Hebesätze erhoben werden können. Nach Auffassung des Rates wären die Voraussetzungen bereits zum 1.1.2015 erfüllt.

Aktueller Sachstand:

Beschluss des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue vom 18.12.2014:

Die Samtgemeinde Elbtalaue beschließt grundsätzlich die Festsetzung einheitlicher Umlagesätze für die Gliedgemeinden, sobald dies rechtlich möglich ist.

Der Samtgemeindebürgermeister wird beauftragt, sich gemeinsam mit der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und den kommunalen Spitzenverbänden dafür einzusetzen, dass die dafür notwendige Änderung des Lüchow-Dannenberg-Gesetzes so schnell wie möglich erfolgt.

Bericht des Landkreises Lüchow-Dannenberg vom 05.01.2015:

Durch die Zahlung der Entschuldungshilfe wäre dem Lüchow-Dannenberg-Gesetz die Geschäftsgrundlage entzogen, da dadurch die Alt-Kassenkredite getilgt worden sind. Eine Gesetzesänderung wäre nicht mehr erforderlich. Da die Entschuldungshilfe in 2015 gezahlt worden ist, ist ab dem 01.01.2016 eine einheitliche Samtgemeindeumlage zulässig.

Das Innenministerium, dass den Bericht in Kopie bekommen hat, hat mit Erlass vom 21.01.2015 den Bericht des Landkreises zur Kenntnis genommen. Es erwartet eine Bestätigung des Landkreises nach Vorliegen der Jahresabschlüsse 2015, ob die Entschuldung tatsächlich eingetreten ist.

Weitere rechtliche Voraussetzung:

Eine Senkung bzw. Angleichung der Samtgemeindeumlage darf nicht zu einer Gefährdung des Haushaltsausgleiches der Samtgemeinde führen, weiterhin muss die Samtgemeinde Überschüsse erwirtschaften, um die noch vorhandenen Fehlbeträge abzudecken.

Eine Absenkung auf 47% die Stadt Hitzacker (Elbe) und damit für den gesamten Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Hitzacker (Elbe) bedeutet einen Ertragsausfall von rd. 120.000 Euro im Jahr 2015.

Eine Angleichung der Samtgemeindeumlage (48 v.H.) bedeutet Mehrbelastungen für die Gemeinden der ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe).

Da das gleiche Thema mit den gleichen Auswirkungen in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) diskutiert wird, haben die Bürgermeister der Gemeinden am 04.02.2015 die Samtgemeindebürgermeister beauftragt, mit dem Landkreis über eine Senkung der Kreisumlage ab 2016 zu verhandeln, um  diese Mehrbelastungen, zumindest teilweise, zu kompensieren. Zu diesem Thema findet am 05.05.2015 eine Bürgermeister-Dienstversammlung auf Kreisebene statt, eine Senkung der Kreisumlage scheint aufgrund der finanziellen Situation des Landkreises jedoch eher unwahrscheinlich.

 

Aus AIZE und SgA liegen unterschiedliche Beschlussempfehlungen vor.
Beschlussempfehlung des AIZE:

Der Antrag der Stadt Hitzacker (Elbe) auf Senkung der Samtgemeindeumlage wird befürwortet. Die fehlende Summe von 120.000 € soll über den SG-Haushalt erwirtschaftet werden.

Beschlussempfehlung des  Samtgemeindeausschusses:
Der Antrag der Stadt Hitzacker (Elbe) auf Senkung der Samtgemeindeumlage wird abgelehnt.

Stellv. RV Mertins erläutert, dass in der Stadt Hitzacker (Elbe) der Schwerpunkt auf dem Tourismus liegt. Durch umliegende Naturschutz- und Biosphärenreservatsgebiete ist weitere Ausweisung von Gewerbegebieten oder Gebieten für den Bau von Windkraftanlagen nicht möglich. Somit sind auch die Gewerbesteuereinnahmen im Vergleich mit Lüchow (Wendland) und Dannenberg (Elbe) wesentlich niedriger. Die Altlasten aus der früheren Samtgemeinde Hitzacker sind seiner Meinung nach mittlerweile getilgt. Der Haushaltsplan der SG hätte für 2015 bereits die Zahlung der Entschuldungshilfe berücksichtigen müssen, da der Zukunftsvertrag bereits im November 2014 unterschreiben wurde, mit dem Ziel dass keine Gemeinde schlechter gestellt wird.
Er beantragt folgende Beschlussfassung:
Die Samtgemeindeumlage wird für alle Mitgliedsgemeinden und Städte ab 01.01.2015 auf 47 v. H. Hebesatzpunkte festgesetzt.

Rh Guhl erklärt, dass nach dem Lüchow-Dannenberg-Gesetz die rechtliche Grundlage für die Senkung der Samtgemeindeumlage gegeben ist. Nach dem LDG darf zusätzlich zu der Umlage (von 46 Hebepunkten) ein Betrag in Höhe des Schuldendienstes erhoben werden. Der Schuldendienst ist mit Zahlung der Entschuldungshilfe aus dem Zukunftsvertrag weggefallen. Somit darf nach Eingang der Entschuldungshilfe keine zusätzliche Umlage mehr erhoben werden. Hitzacker, Neu Darchau und Göhrde zahlen zzt. zuviel Umlage und subventionieren damit die anderen Gemeinden. Es wird keinen Einnahmeverlust geben. Da Einnahmen und Schuldendienst wegfallen, erfolgt ein Ausgleich.

Herr Kern erläutert, dass die Haushaltssatzung ab 01.01. gilt und die Entschuldungshilfe erst am 02.01. eingegangen ist. Somit gibt es für 2015 rechtlich keine Möglichkeit die Samtgemeindeumlage niedriger festzusetzen. Nach dem LDG wurden die unterschiedlichen Hebesätze festgelegt, weil es bei der Fusion unterschiedliche Schuldenstände und unterschiedliche Steuerkraft der Alt-Samtgemeinden gab. Es erfolgt keine Subvention, die Umlage wird rechtmäßig erhoben. Der Zukunftsvertrag gilt erst ab 01.01.2015.

Rh Mattiesch verlässt die Sitzung.

Rh Guhl erklärt, dass die Haushaltssatzung 2015 der SG gegen das LDG verstößt. Schuldendienst hätte nur für 1 Tag berechnet werden dürfen.

Herr Kern erläutert, dass die Haushaltssatzung rechtmäßig ist. Sie wurde geprüft und nicht beanstandet. Der Landkreis hat mitgeteilt, dass die Angleichung der Umlage erst ab 2016 möglich ist.

Rh Dehde erklärt, dass eine Nachtragshaushaltssatzung jederzeit möglich wäre. Umlagesätze können bis Jahresmitte geändert werden. Er befürwortet die Beschlussfassung gemäß Empfehlung des AIZE. Um den Ertragsausfall zu finanzieren, sind Einsparungen an andere Stelle zu prüfen. Den Gemeinden wurde mitgeteilt, dass die Winterdienstleistungen 2015/2016 für die Gemeinden eingeschränkt werden sollen auf die für die Schülerbeförderung notwendigen Aufgaben. Alles andere müssen die Gemeinden jetzt selbst einkaufen. Weiter kann man einsparen bei Sitzungsdiensten und anderen Dienstleistungen. Die Aufgaben des Gemeindedirektors und damit Verwaltungsaufgaben werden von den Bürgermeistern größtenteils selbst übernommen. Er befürwortet die Einführung einer detaillierten Kosten-/Leistungsrechnung und genaue Abrechnung der Dienstleistungen der Samtgemeinde mit den Gemeinden.
Mit Beschluss der Empfehlung des AIZE würde man eine solidarische gerechte Umlage für alle erreichen.

Herr Kern erläutert, dass gem. Finanzausgleichsgesetz die Erhöhung der Umlage bis 15.05. möglich ist, eine Senkung das ganze Jahr. Dazu hat der AIZE empfohlen:
„Der Antrag der Stadt Hitzacker (Elbe) auf Senkung der Samtgemeindeumlage wird befürwortet. Die fehlende Summe von 120.000 € soll über den SG-Haushalt erwirtschaftet werden.“

Wenn der Rat entsprechend beschließen sollte, wäre Erstellung eines Nachtragshaushaltes erforderlich.
Wenn die Rechtsauffassung des Landkreises zur Umlage unverändert bleibt, würde eine Nachtrags-Haushaltssatzung mit einem Hebesatz von 47 v.H. ab 01.01.2015 nicht genehmigt werden, da sie nicht rechtmäßig wäre.

Stellv. RV Zuther befürwortet einen Nachtragshaushalt mit Senkung der Umlage.

Stellv. SgBgm Zühlke dankt Rh Guhl für den Hinweis und stimmt ihm im Bezug auf das LDG zu. Schuldendienst in 2015 ist nach Eingang der Entschuldungshilfe am 02.01. nicht mehr zu leisten.

Rh Schultz erklärt, dass Erwirtschaftung von rd. 120.000 € für das laufende Haushaltsjahr zum jetzigen Zeitpunkt schwierig wird. Vor Beschlussfassung des SgR muss aber geklärt werden, wie die Rechtslage ist. Anfrage soll beim NMI erfolgen. Beschluss zum Antrag der Stadt Hitzacker (Elbe)  ist vorerst nicht erforderlich.

Rf Ramm verlässt die Sitzung. 

Rh Dehde spricht sich für Beschluss gem. AIZE-Empfehlung und Prüfung durchs NMI aus. Er weist darauf hin, dass der Zusammenschluss der beiden Samtgemeinden 2006 freiwillig war. Auch das ist hier zu berücksichtigen.
Der Beschluss sollte folgendermaßen lauten:
„Der Antrag der Stadt Hitzacker (Elbe) auf Senkung der Samtgemeindeumlage wird befürwortet. Die fehlende Summe von 120.000 € soll über den SG-Haushalt erwirtschaftet werden.
Es ist zunächst eine rechtliche Prüfung bei der Kommunalaufsicht in dieser Frage herbeizuführen.“
Der Rat soll einen eindeutigen Auftrag formulieren und beschließen.

Rh U. Beutler erklärt, dass Beschlussempfehlung nicht erforderlich ist. Wenn das NMI erklären sollte, dass eine Senkung der Umlage erfolgen muss, muss die Haushaltssatzung geändert werden.

Stellv. SgBgm Zühlke formuliert folgenden Beschlussvorschlag::
Der Samtgemeindebürgermeister wird aufgefordert, unverzüglich beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres klären zu lassen, ob dem Lüchow-Dannenberg-Gesetz entsprechend die Zuschläge auf die einheitliche Samtgemeindeumlage über 2014 hinaus rechtmäßig erhoben werden.

Stellv. SgBgm Herzog erläutert, dass die Umlage ab 2016 sowieso gesenkt wird. Wenn in 2015 120.000 € im Haushalt eingespart werden müssen, würde das Kürzungen im Bereich der freiwilligen Leistungen nach sich ziehen. Die Ausgaben für Regionalmanagement, Tourismus, Bäder, Büchereien, Museen, etc. müssen gekürzt werden. Mehr Einnahmen können nicht erwirtschaftet werden. Wo Einsparungen noch möglich sind, ist fraglich.

Rf Mischke verlässt die Sitzung.

Rh Guhl weist darauf hin, dass die Samtgemeinde bereits Geld eingespart hat, da der Posten der/des 1. Samtgemeinderätin/Samtgemeinderates zzt. nicht besetzt ist.

Stellv. SgBgm Zühlke geht davon aus, dass Finanzierung der 120.000 € nicht nur über Kürzung der freiwilligen Leistungen möglich ist.

Der Samtgemeinderat fasst folgenden

 


Beschluss:

Der Samtgemeindebürgermeister wird aufgefordert, unverzüglich beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres klären zu lassen, ob dem Lüchow-Dannenberg-Gesetz entsprechend die Zuschläge auf die einheitliche Samtgemeindeumlage über 2014 hinaus rechtmäßig erhoben werden.