Sitzung: 23.06.2015 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2, Enthaltungen: 7
Vorlage: 2/0190/2015
Herr Kern
erläutert folgenden
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 29.04.2015 beschlossen, bei der
Samtgemeinde Elbtalaue die Senkung der Samtgemeindeumlage auf 47 v.H. ab dem
01.01.2015 zu beantragen.
Als Begründung
führt der Rat an, dass durch die Zahlung der
Entschuldungshilfe des Landes Niedersachsen die Voraussetzungen für
unterschiedliche Hebesätze bei der Samtgemeindeumlage
nicht
mehr gegeben seien. Der Landkreis hat bereits mitgeteilt, das ab dem 1.1.2016
einheitliche
Hebesätze erhoben werden können. Nach Auffassung des Rates wären die
Voraussetzungen bereits zum 1.1.2015 erfüllt.
Aktueller Sachstand:
Beschluss des
Rates der Samtgemeinde Elbtalaue vom 18.12.2014:
Die Samtgemeinde
Elbtalaue beschließt grundsätzlich die Festsetzung einheitlicher Umlagesätze
für die Gliedgemeinden, sobald dies rechtlich möglich ist.
Der
Samtgemeindebürgermeister wird beauftragt, sich gemeinsam mit der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) und den kommunalen Spitzenverbänden dafür einzusetzen, dass
die dafür notwendige Änderung des Lüchow-Dannenberg-Gesetzes so schnell wie
möglich erfolgt.
Bericht des
Landkreises Lüchow-Dannenberg vom 05.01.2015:
Durch die Zahlung
der Entschuldungshilfe wäre dem Lüchow-Dannenberg-Gesetz die Geschäftsgrundlage
entzogen, da dadurch die Alt-Kassenkredite getilgt worden sind. Eine
Gesetzesänderung wäre nicht mehr erforderlich. Da die Entschuldungshilfe in
2015 gezahlt worden ist, ist ab dem 01.01.2016 eine einheitliche
Samtgemeindeumlage zulässig.
Das
Innenministerium, dass den Bericht in Kopie bekommen hat, hat mit Erlass vom
21.01.2015 den Bericht des Landkreises zur Kenntnis genommen. Es erwartet eine
Bestätigung des Landkreises nach Vorliegen der Jahresabschlüsse 2015, ob die
Entschuldung tatsächlich eingetreten ist.
Weitere
rechtliche Voraussetzung:
Eine Senkung bzw.
Angleichung der Samtgemeindeumlage darf nicht zu einer Gefährdung des Haushaltsausgleiches
der Samtgemeinde führen, weiterhin muss die Samtgemeinde Überschüsse
erwirtschaften, um die noch vorhandenen Fehlbeträge abzudecken.
Eine Absenkung auf
47% die Stadt Hitzacker (Elbe) und damit für den gesamten Bereich der
ehemaligen Samtgemeinde Hitzacker (Elbe) bedeutet einen Ertragsausfall von rd.
120.000 Euro im Jahr 2015.
Eine Angleichung
der Samtgemeindeumlage (48 v.H.) bedeutet Mehrbelastungen für die Gemeinden der
ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe).
Da das gleiche
Thema mit den gleichen Auswirkungen in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
diskutiert wird, haben die Bürgermeister der Gemeinden am 04.02.2015 die
Samtgemeindebürgermeister beauftragt, mit dem Landkreis über eine Senkung der
Kreisumlage ab 2016 zu verhandeln, um
diese Mehrbelastungen, zumindest teilweise, zu kompensieren. Zu diesem
Thema findet am 05.05.2015 eine Bürgermeister-Dienstversammlung auf Kreisebene
statt, eine Senkung der Kreisumlage scheint aufgrund der finanziellen Situation
des Landkreises jedoch eher unwahrscheinlich.
Aus AIZE und SgA liegen unterschiedliche
Beschlussempfehlungen vor.
Beschlussempfehlung des AIZE:
Der Antrag der Stadt Hitzacker (Elbe) auf
Senkung der Samtgemeindeumlage wird befürwortet. Die fehlende Summe von 120.000
€ soll über den SG-Haushalt erwirtschaftet werden.
Beschlussempfehlung des Samtgemeindeausschusses:
Der Antrag der
Stadt Hitzacker (Elbe) auf Senkung der Samtgemeindeumlage wird abgelehnt.
Stellv. RV
Mertins erläutert, dass in der Stadt Hitzacker (Elbe) der Schwerpunkt auf dem
Tourismus liegt. Durch umliegende Naturschutz- und Biosphärenreservatsgebiete
ist weitere Ausweisung von Gewerbegebieten oder Gebieten für den Bau von
Windkraftanlagen nicht möglich. Somit sind auch die Gewerbesteuereinnahmen im
Vergleich mit Lüchow (Wendland) und Dannenberg (Elbe) wesentlich niedriger. Die
Altlasten aus der früheren Samtgemeinde Hitzacker sind seiner Meinung nach
mittlerweile getilgt. Der Haushaltsplan der SG hätte für 2015 bereits die
Zahlung der Entschuldungshilfe berücksichtigen müssen, da der Zukunftsvertrag
bereits im November 2014 unterschreiben wurde, mit dem Ziel dass keine Gemeinde
schlechter gestellt wird.
Er beantragt folgende
Beschlussfassung:
Die Samtgemeindeumlage wird für alle Mitgliedsgemeinden und Städte ab
01.01.2015 auf 47 v. H. Hebesatzpunkte festgesetzt.
Rh Guhl
erklärt, dass nach dem Lüchow-Dannenberg-Gesetz die rechtliche Grundlage für
die Senkung der Samtgemeindeumlage gegeben ist. Nach dem LDG darf zusätzlich zu
der Umlage (von 46 Hebepunkten) ein Betrag in Höhe des Schuldendienstes erhoben
werden. Der Schuldendienst ist mit Zahlung der Entschuldungshilfe aus dem
Zukunftsvertrag weggefallen. Somit darf nach Eingang der Entschuldungshilfe
keine zusätzliche Umlage mehr erhoben werden. Hitzacker, Neu Darchau und Göhrde
zahlen zzt. zuviel Umlage und subventionieren damit die anderen Gemeinden. Es
wird keinen Einnahmeverlust geben. Da Einnahmen und Schuldendienst wegfallen,
erfolgt ein Ausgleich.
Herr Kern
erläutert, dass die Haushaltssatzung ab 01.01. gilt und die Entschuldungshilfe
erst am 02.01. eingegangen ist. Somit gibt es für 2015 rechtlich keine
Möglichkeit die Samtgemeindeumlage niedriger festzusetzen. Nach dem LDG wurden
die unterschiedlichen Hebesätze festgelegt, weil es bei der Fusion
unterschiedliche Schuldenstände und unterschiedliche Steuerkraft der
Alt-Samtgemeinden gab. Es erfolgt keine Subvention, die Umlage wird rechtmäßig
erhoben. Der Zukunftsvertrag gilt erst ab 01.01.2015.
Rh Mattiesch verlässt die Sitzung.
Rh Guhl
erklärt, dass die Haushaltssatzung 2015 der SG gegen das LDG verstößt.
Schuldendienst hätte nur für 1 Tag berechnet werden dürfen.
Herr Kern
erläutert, dass die Haushaltssatzung rechtmäßig ist. Sie wurde geprüft und
nicht beanstandet. Der Landkreis hat mitgeteilt, dass die Angleichung der
Umlage erst ab 2016 möglich ist.
Rh Dehde
erklärt, dass eine Nachtragshaushaltssatzung jederzeit möglich wäre.
Umlagesätze können bis Jahresmitte geändert werden. Er befürwortet die
Beschlussfassung gemäß Empfehlung des AIZE. Um den Ertragsausfall zu
finanzieren, sind Einsparungen an andere Stelle zu prüfen. Den Gemeinden wurde
mitgeteilt, dass die Winterdienstleistungen 2015/2016 für die Gemeinden
eingeschränkt werden sollen auf die für die Schülerbeförderung notwendigen
Aufgaben. Alles andere müssen die Gemeinden jetzt selbst einkaufen. Weiter kann
man einsparen bei Sitzungsdiensten und anderen Dienstleistungen. Die Aufgaben
des Gemeindedirektors und damit Verwaltungsaufgaben werden von den
Bürgermeistern größtenteils selbst übernommen. Er befürwortet die Einführung
einer detaillierten Kosten-/Leistungsrechnung und genaue Abrechnung der
Dienstleistungen der Samtgemeinde mit den Gemeinden.
Mit Beschluss der Empfehlung des AIZE würde man eine solidarische gerechte Umlage
für alle erreichen.
Herr Kern erläutert, dass gem.
Finanzausgleichsgesetz die Erhöhung der Umlage bis 15.05. möglich ist, eine
Senkung das ganze Jahr. Dazu hat der AIZE empfohlen:
„Der Antrag der Stadt Hitzacker (Elbe) auf Senkung der Samtgemeindeumlage wird
befürwortet. Die fehlende Summe von 120.000 € soll über den SG-Haushalt
erwirtschaftet werden.“
Wenn der Rat entsprechend beschließen
sollte, wäre Erstellung eines Nachtragshaushaltes erforderlich.
Wenn die Rechtsauffassung des Landkreises zur Umlage unverändert bleibt, würde
eine Nachtrags-Haushaltssatzung mit einem Hebesatz von 47 v.H. ab 01.01.2015
nicht genehmigt werden, da sie nicht rechtmäßig wäre.
Stellv. RV
Zuther befürwortet einen Nachtragshaushalt mit Senkung der Umlage.
Stellv. SgBgm Zühlke
dankt Rh Guhl für den Hinweis und stimmt ihm im Bezug auf das LDG zu.
Schuldendienst in 2015 ist nach Eingang der Entschuldungshilfe am 02.01. nicht
mehr zu leisten.
Rh Schultz
erklärt, dass Erwirtschaftung von rd. 120.000 € für das laufende Haushaltsjahr
zum jetzigen Zeitpunkt schwierig wird. Vor Beschlussfassung des SgR muss aber
geklärt werden, wie die Rechtslage ist. Anfrage soll beim NMI erfolgen.
Beschluss zum Antrag der Stadt Hitzacker (Elbe)
ist vorerst nicht erforderlich.
Rf Ramm verlässt die Sitzung.
Rh Dehde spricht sich für Beschluss gem.
AIZE-Empfehlung und Prüfung durchs NMI aus. Er weist darauf hin, dass der
Zusammenschluss der beiden Samtgemeinden 2006 freiwillig war. Auch das ist hier
zu berücksichtigen.
Der Beschluss sollte folgendermaßen lauten:
„Der Antrag der Stadt Hitzacker (Elbe) auf Senkung der Samtgemeindeumlage wird
befürwortet. Die fehlende Summe von 120.000 € soll über den SG-Haushalt
erwirtschaftet werden.
Es ist zunächst eine rechtliche Prüfung bei der Kommunalaufsicht in dieser
Frage herbeizuführen.“
Der Rat soll einen eindeutigen Auftrag formulieren und beschließen.
Rh U. Beutler
erklärt, dass Beschlussempfehlung nicht erforderlich ist. Wenn das NMI erklären
sollte, dass eine Senkung der Umlage erfolgen muss, muss die Haushaltssatzung
geändert werden.
Stellv. SgBgm
Zühlke formuliert folgenden Beschlussvorschlag::
Der Samtgemeindebürgermeister wird aufgefordert, unverzüglich beim
Niedersächsischen Ministerium für Inneres klären zu lassen, ob dem
Lüchow-Dannenberg-Gesetz entsprechend die Zuschläge auf die einheitliche
Samtgemeindeumlage über 2014 hinaus rechtmäßig erhoben werden.
Stellv. SgBgm
Herzog erläutert, dass die Umlage ab 2016 sowieso gesenkt wird. Wenn in 2015
120.000 € im Haushalt eingespart werden müssen, würde das Kürzungen im Bereich
der freiwilligen Leistungen nach sich ziehen. Die Ausgaben für
Regionalmanagement, Tourismus, Bäder, Büchereien, Museen, etc. müssen gekürzt
werden. Mehr Einnahmen können nicht erwirtschaftet werden. Wo Einsparungen noch
möglich sind, ist fraglich.
Rf Mischke verlässt die Sitzung.
Rh Guhl weist
darauf hin, dass die Samtgemeinde bereits Geld eingespart hat, da der Posten
der/des 1. Samtgemeinderätin/Samtgemeinderates zzt. nicht besetzt ist.
Stellv. SgBgm
Zühlke geht davon aus, dass Finanzierung der 120.000 € nicht nur über Kürzung
der freiwilligen Leistungen möglich ist.
Der
Samtgemeinderat fasst folgenden
Beschluss:
Der
Samtgemeindebürgermeister wird aufgefordert, unverzüglich beim
Niedersächsischen Ministerium für Inneres klären zu lassen, ob dem Lüchow-Dannenberg-Gesetz
entsprechend die Zuschläge auf die einheitliche Samtgemeindeumlage über 2014
hinaus rechtmäßig erhoben werden.