Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Der Hort Popcorn hat derzeit eine Betriebserlaubnis für 90 Kinder (4,5 Gruppen), die Einrichtung ist zurzeit voll belegt. . Im Laufe des vergangenen Schuljahres wurde bei 3 Kindern eine seelische Behinderung gemäß § 35 a SGB VIII festgestellt, ein weiteres Kind wird derzeit untersucht.

Eine Reduzierung der Gruppengröße oder zusätzliche Fachkräfte für diese Kinder gibt es derzeit nicht.

 

Das Nds. Kultusministerium hat deutlich gemacht, dass unter dieser Bedingungen die Betriebserlaubnis gefährdet ist.

 

§ 7 KiTaG (Kindertagesstättengesetz) fordert, dass bei der Aufnahme von behinderten Kindern der besondere Aufwand für die Förderung dieser Kinder bei der Festlegung der Gruppengröße zu berücksichtigen ist.

Eine „Interne Anweisung“ der Landesschulbehörde fordert eine Reduzierung um einen Platz je Kind mit Behinderung, wobei höchstens 4 Kinder mit Behinderung in einer Gruppe aufgenommen werden können, somit also eine Gruppenreduzierung auf 16 Kinder erfolgt.

 

Darüber hinaus ist die Verfügungszeit von 7,5 Stunden auf 15 Stunden für die 2 Erzieherinnen der Gruppe zu erhöhen und zusätzlich eine sonstige pädagogische Fachkraft (also mindestens ErzieherIn) zur Verfügung zu stellen.

Für den Stundenumfang der zusätzlichen Fachkraft ist keine „Interne Anweisung“ beim Land bekannt. In Hameln wurden beispielsweise 78 Stunden für 3 „Hort Plus Gruppen“ akzeptiert, umgerechnet somit 26 Stunden für eine Gruppe.

 

Das SGB XII verlangt für eine Integrationsgruppe im Kindergarten eine heilpädagogische Fachkraft für mindestens 25 Stunden wöchentlich bei einer Kernbetreuungszeit von 5 Stunden täglich (Eingruppierung nach S 8).

 

Damit die Kinder mit einer Behinderung nach § 35 a SGB VIII auch weiterhin im Hort Popcorn verbleiben können, ist eine Konzeption des Trägers notwendig, die u.a. die Rahmenbedingungen für eine Intergrations-gruppe enthält.

Eine Betriebserlaubnis wurde unter dieser Voraussetzung für den 01.08.2015 von Frau Fricke, Kultusministerium, in Aussicht gestellt.

 

Eine Gruppenreduzierung ist derzeit nicht möglich, da der Hort voll belegt ist. Noch nicht verhandelt wurde, bis zu welcher Qualifikation bzw. S-Klasse der Landkreis bereit ist die Finanzierung  zu übernehmen.

Minimum ist ein/e ErzieherIn ( S 6).

 

Darüber hinaus hat der Verein Popcorn vorgetragen, dass derzeit wieder mehr Anträge vorliegen, als Plätze vorhanden sind. Eine Gruppenreduzierung auf 16 Plätze würde diese Problematik noch steigern.

Es gibt daher die Überlegung (siehe nachfolgenden TOP) auf die Grundschule Prisser auszuweichen.

 

Für die Übergangszeit bis zum 01.08.2015 wird die Übernahme der Kosten für eine zusätzliche Kraft beantragt. Mit der Entscheidung eine weitere Außengruppe einzurichten, würden die Voraussetzungen für eine Integrationsgruppe geschaffen werden, sodass die Ausnahmeregelung tatsächlich nur für die Übergangszeit erforderlich ist.

 

Die Samtgemeinde Elbtalaue zahlt für den Betrieb der Einrichtung eine Pauschale von 67.500 € (4,5 Gruppe x 15.000 €), aufgrund der Kostendeckelung auf max. 25 % des Betriebskostendefizits waren in 2013 nur 62.500 € zu zahlen, sodass davon ausgegangen wird, dass die Finanzierung mit den gezahlten Pauschalen abgedeckt ist. ,

 

Ergänzend wird berichtet, dass neben den 3 Kindern mit einer Behinderung nach § 35 a, ein Kind aus der Sprachschule Uelzen den Hort besucht sowie ein Kind mit Diabetes. Dieses Kind bekommt während der Schulzeit eine Hilfsperson an die Seite gestellt, während der Hortzeit hat es keinen Anspruch darauf.

Weiterhin sind 12 Flüchtlingskinder im Hort.

 

 


Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises Lüchow-Dannenberg zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfevereinbarung stimmt die Samtgemeinde 

a)      der Reduzierung der zwei Hortgruppen auf 16 Kinder und den damit verbundenen zusätzlichen Personalkosten zu

b)      für die Übergangszeit bis zum 01.08.2015 der Einstellung einer Fachkraft im Hort Popcorn zu.