Sitzung: 12.05.2015 Ausschuss für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 14/0166/2015/1
Sachverhalt:
Der Hort Popcorn
hat derzeit eine Betriebserlaubnis für 90 Kinder (4,5 Gruppen), die Einrichtung
ist zurzeit voll belegt. . Im Laufe des vergangenen Schuljahres wurde bei 3
Kindern eine seelische Behinderung gemäß § 35 a SGB VIII festgestellt, ein
weiteres Kind wird derzeit untersucht.
Eine Reduzierung
der Gruppengröße oder zusätzliche Fachkräfte für diese Kinder gibt es derzeit
nicht.
Das Nds.
Kultusministerium hat deutlich gemacht, dass unter dieser Bedingungen die
Betriebserlaubnis gefährdet ist.
§ 7 KiTaG
(Kindertagesstättengesetz) fordert, dass bei der Aufnahme von behinderten
Kindern der besondere Aufwand für die Förderung dieser Kinder bei der
Festlegung der Gruppengröße zu berücksichtigen ist.
Eine „Interne
Anweisung“ der Landesschulbehörde fordert eine Reduzierung um einen Platz je
Kind mit Behinderung, wobei höchstens 4 Kinder mit Behinderung in einer Gruppe
aufgenommen werden können, somit also eine Gruppenreduzierung auf 16 Kinder
erfolgt.
Darüber hinaus ist
die Verfügungszeit von 7,5 Stunden auf 15 Stunden für die 2 Erzieherinnen der
Gruppe zu erhöhen und zusätzlich eine sonstige pädagogische Fachkraft (also
mindestens ErzieherIn) zur Verfügung zu stellen.
Für den
Stundenumfang der zusätzlichen Fachkraft ist keine „Interne Anweisung“ beim
Land bekannt. In Hameln wurden beispielsweise 78 Stunden für 3 „Hort Plus
Gruppen“ akzeptiert, umgerechnet somit 26 Stunden für eine Gruppe.
Das SGB XII
verlangt für eine Integrationsgruppe im Kindergarten eine heilpädagogische
Fachkraft für mindestens 25 Stunden wöchentlich bei einer Kernbetreuungszeit
von 5 Stunden täglich (Eingruppierung nach S 8).
Damit die Kinder
mit einer Behinderung nach § 35 a SGB VIII auch weiterhin im Hort Popcorn
verbleiben können, ist eine Konzeption des Trägers notwendig, die u.a. die
Rahmenbedingungen für eine Intergrations-gruppe enthält.
Eine
Betriebserlaubnis wurde unter dieser Voraussetzung für den 01.08.2015 von Frau
Fricke, Kultusministerium, in Aussicht gestellt.
Eine
Gruppenreduzierung ist derzeit nicht möglich, da der Hort voll belegt ist. Noch
nicht verhandelt wurde, bis zu welcher Qualifikation bzw. S-Klasse der
Landkreis bereit ist die Finanzierung zu
übernehmen.
Minimum ist ein/e
ErzieherIn ( S 6).
Darüber hinaus hat
der Verein Popcorn vorgetragen, dass derzeit wieder mehr Anträge vorliegen, als
Plätze vorhanden sind. Eine Gruppenreduzierung auf 16 Plätze würde diese
Problematik noch steigern.
Es gibt daher die
Überlegung (siehe nachfolgenden TOP) auf die Grundschule Prisser auszuweichen.
Für die
Übergangszeit bis zum 01.08.2015 wird die Übernahme der Kosten für eine
zusätzliche Kraft beantragt. Mit der Entscheidung eine weitere Außengruppe
einzurichten, würden die Voraussetzungen für eine Integrationsgruppe geschaffen
werden, sodass die Ausnahmeregelung tatsächlich nur für die Übergangszeit
erforderlich ist.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue zahlt für den Betrieb der Einrichtung eine Pauschale von 67.500 €
(4,5 Gruppe x 15.000 €), aufgrund der Kostendeckelung auf max. 25 % des
Betriebskostendefizits waren in 2013 nur 62.500 € zu zahlen, sodass davon
ausgegangen wird, dass die Finanzierung mit den gezahlten Pauschalen abgedeckt
ist. ,
Ergänzend wird
berichtet, dass neben den 3 Kindern mit einer Behinderung nach § 35 a, ein Kind
aus der Sprachschule Uelzen den Hort besucht sowie ein Kind mit Diabetes.
Dieses Kind bekommt während der Schulzeit eine Hilfsperson an die Seite
gestellt, während der Hortzeit hat es keinen Anspruch darauf.
Weiterhin sind 12
Flüchtlingskinder im Hort.
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises Lüchow-Dannenberg zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfevereinbarung stimmt die Samtgemeinde
a) der Reduzierung der zwei Hortgruppen auf 16 Kinder und den damit verbundenen zusätzlichen Personalkosten zu
b) für die Übergangszeit bis zum 01.08.2015 der Einstellung einer Fachkraft im Hort Popcorn zu.