Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 13

Sachverhalt:

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn hat im Zuge der Umsetzung der Idee einer Bildungslandschaft in seiner Sitzung am 10.03.2015 beschlossen, beim Landkreis Lüchow- Dannenberg die Umwandlung des Kinderspielkreises in eine Kindertagesstätte zum Kindergartenjahr 2016/2017 mit dem Sitz am Schulstandort Gusborn zu beantragen. Ein entsprechendes Konzept wurde bereits in der Schulausschusssitzung vom 14.04.2015 vorgestellt

 

Für Bildung und Betreuung von 1 bis 10 Jahren an einem Standort mit Kindertageseinrichtung und Grundschule als Bildungslandschaft, bedarf es der Neuerrichtung einer Kindertagesstätte am Standort der Grundschule Gusborn.

Die Gemeinde bittet um Bereitstellung einer Grundstücksteilfläche aus dem Grundstück 6/4, Flur 2 der Gemarkung Groß Gusborn (Grundstück auf dem auch die Grundschule steht), damit dort ein Neubau für eine Kindertageseinrichtung errichtet werden kann.
Planungsrechtlich ist das komplette Grundstück als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen. Bereits bei Bebauungsplanaufstellung 1966 wurde über die großflächige Ausweisung ein
Bildungsstandort ermöglicht.
Das im Eigentum der Samtgemeinde stehende Grundstück hat einen Buchwert von 6,13 €/m².

Die Größe des abzugebenden Grundstückes kann erst bestimmt werden wenn die Planungen zur Kita konkretisiert sind. Die Gemeinde bittet aber bereits jetzt um eine Entscheidung über die Abgabebereitschaft der Samtgemeinde, damit seitens der Gemeinde die weiteren Planungen erfolgen können.

 

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt kurz anhand des Lageplanes.

 

Rh Schultz findet den Begriff „Bildungslandschaft Gusborn“ nicht passend. Er regt an, den Begriff „Bildungslandschaft Elbtalaue – Standort Gusborn“ zu verwenden. Dann kann man die übrigen Schulstandorte im Bereich der Samtgemeinde auch entsprechend benennen.

 

Rf Sander ist während der Abstimmung nicht anwesend.

 

Der Ausschuss gibt folgende

 

 


Beschlussempfehlung:

Der Gemeinde Gusborn wird eine Teilfläche aus dem Flurstück 6/4, Flur 2, Gemarkung Groß Gusborn für den Bau einer Kindertagesstätte zur Verfügung gestellt. Der Zuschnitt der Teilfläche ergibt sich aus den noch zu konkretisierenden Planungen, der Buchwert dieser Teilfläche ist der Samtgemeinde zu erstatten.