Sitzung: 11.06.2015 Ausschuss für Schulen und Sportstätten der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 31/0240/2015
Sachverhalt:
Der Rat
der Gemeinde Gusborn hat im Zuge der Umsetzung der Idee einer
Bildungslandschaft in seiner Sitzung am 10.03.2015 beschlossen, beim Landkreis
Lüchow- Dannenberg die Umwandlung des Kinderspielkreises in eine
Kindertagesstätte zum Kindergartenjahr 2016/2017 mit dem Sitz am Schulstandort
Gusborn zu beantragen. Ein entsprechendes Konzept wurde bereits in der
Schulausschusssitzung vom 14.04.2015 vorgestellt
Für
Bildung und Betreuung von 1 bis 10 Jahren an einem Standort mit
Kindertageseinrichtung und Grundschule als Bildungslandschaft, bedarf es der
Neuerrichtung einer Kindertagesstätte am Standort der Grundschule Gusborn.
Die
Gemeinde bittet um Bereitstellung einer Grundstücksteilfläche aus dem
Grundstück 6/4, Flur 2 der Gemarkung Groß Gusborn (Grundstück auf dem auch die
Grundschule steht), damit dort ein Neubau für eine Kindertageseinrichtung
errichtet werden kann.
Planungsrechtlich ist das komplette Grundstück als Gemeinbedarfsfläche
ausgewiesen. Bereits bei Bebauungsplanaufstellung 1966 wurde über die
großflächige Ausweisung ein Bildungsstandort
ermöglicht.
Das im Eigentum der Samtgemeinde stehende Grundstück hat einen Buchwert von
6,13 €/m².
Die Größe
des abzugebenden Grundstückes kann erst bestimmt werden wenn die Planungen zur
Kita konkretisiert sind. Die Gemeinde bittet aber bereits jetzt um eine
Entscheidung über die Abgabebereitschaft der Samtgemeinde, damit seitens der
Gemeinde die weiteren Planungen erfolgen können.
Herr Hesebeck
erläutert den Sachverhalt kurz anhand des Lageplanes.
Rh Schultz findet
den Begriff „Bildungslandschaft Gusborn“ nicht passend. Er regt an, den Begriff
„Bildungslandschaft Elbtalaue – Standort Gusborn“ zu verwenden. Dann kann man
die übrigen Schulstandorte im Bereich der Samtgemeinde auch entsprechend
benennen.
Rf Sander ist
während der Abstimmung nicht anwesend.
Der Ausschuss gibt
folgende
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinde
Gusborn wird eine Teilfläche aus dem Flurstück 6/4, Flur 2, Gemarkung Groß
Gusborn für den Bau einer Kindertagesstätte zur Verfügung gestellt. Der
Zuschnitt der Teilfläche ergibt sich aus den noch zu konkretisierenden
Planungen, der Buchwert dieser Teilfläche ist der Samtgemeinde zu erstatten.