Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 29.04.2015 beschlossen, bei der Samtgemeinde Elbtalaue die Senkung der Samtgemeindeumlage auf 47 v.H. ab dem 01.01.2015 zu beantragen.

Als Begründung führt der Rat an, dass durch die Zahlung der Entschuldungshilfe des Landes Niedersachsen die Voraussetzungen für unterschiedliche Hebesätze bei der Samtgemeindeumlage

nicht mehr gegeben seien. Der Landkreis hat bereits mitgeteilt, das ab dem 1.1.2016

einheitliche Hebesätze erhoben werden können. Nach Auffassung des Rates wären die Voraussetzungen bereits zum 1.1.2015 erfüllt.

 

Aktueller Sachstand:

 

Beschluss des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue vom 18.12.2014:

Die Samtgemeinde Elbtalaue beschließt grundsätzlich die Festsetzung einheitlicher Umlagesätze für die Gliedgemeinden, sobald dies rechtlich möglich ist.

Der Samtgemeindebürgermeister wird beauftragt, sich gemeinsam mit der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und den kommunalen Spitzenverbänden dafür einzusetzen, dass die dafür notwendige Änderung des Lüchow-Dannenberg-Gesetzes so schnell wie möglich erfolgt.

 

Bericht des Landkreises Lüchow-Dannenberg vom 05.01.2015:

Durch die Zahlung der Entschuldungshilfe wäre dem Lüchow-Dannenberg-Gesetz die Geschäftsgrundlage entzogen, da dadurch die Alt-Kassenkredite getilgt worden sind. Eine Gesetzesänderung wäre nicht mehr erforderlich. Da die Entschuldungshilfe in 2015 gezahlt worden ist, ist ab dem 01.01.2016 eine einheitliche Samtgemeindeumlage zulässig.

Das Innenministerium, dass den Bericht in Kopie bekommen hat, hat mit Erlass vom 21.01.2015 den Bericht des Landkreises zur Kenntnis genommen. Es erwartet eine Bestätigung des Landkreises nach Vorliegen der Jahresabschlüsse 2015, ob die Entschuldung tatsächlich eingetreten ist.

 

Weitere rechtliche Voraussetzung:

Eine Senkung bzw. Angleichung der Samtgemeindeumlage darf nicht zu einer Gefährdung des Haushaltsausgleiches der Samtgemeinde führen, weiterhin muss die Samtgemeinde Überschüsse erwirtschaften, um die noch vorhandenen Fehlbeträge abzudecken.

Eine Absenkung auf 47% die Stadt Hitzacker (Elbe) und damit für den gesamten Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Hitzacker (Elbe) bedeutet einen Ertragsausfall von rd. 120.000 Euro im Jahr 2015.

Eine Angleichung der Samtgemeindeumlage (48 v.H.) bedeutet Mehrbelastungen für die Gemeinden der ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe).

Da das gleiche Thema mit den gleichen Auswirkungen in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) diskutiert wird, haben die Bürgermeister der Gemeinden am 04.02.2015 die Samtgemeindebürgermeister beauftragt, mit dem Landkreis über eine Senkung der Kreisumlage ab 2016 zu verhandeln, um  diese Mehrbelastungen, zumindest teilweise, zu kompensieren. Zu diesem Thema findet am 05.05.2015 eine Bürgermeister-Dienstversammlung auf Kreisebene statt, eine Senkung der Kreisumlage scheint aufgrund der finanziellen Situation des Landkreises jedoch eher unwahrscheinlich.

 

Der Ausschuss empfiehlt folgenden geänderten Beschluss:

 

Der Antrag der Stadt Hitzacker (Elbe) auf Senkung der Samtgemeindeumlage wird befürwortet. Die fehlende Summe von 120.000 Euro soll über den SG-Haushalt erwirtschaftet werden.

 


Beschlussvorschlag:

Der Antrag der Stadt Hitzacker (Elbe) auf Senkung der Samtgemeindeumlage wird abgelehnt.