Rf Molter fragt nach, ob die Bürger, die einen schriftlichen Antrag zur 30km-Zone gestellt hatten, eine schriftliche Antwort mit dem Beschluss der Gemeinde erhalten haben. Bgm Stegemann erläutert, dass ein Schreiben der Samtgemeinde mit dem Sachverhalt an die Bürger gegangen ist. Von der Gemeinde gab es kein gesondertes Schreiben. Aus Sicht von Rf Molter sollten grundsätzlich schriftliche Anfragen von Bürgern an die Gemeinde auch schriftlich von der Gemeinde beantwortet werden. Eine Teilnahme an der Sitzung und dem Wissen, was beraten und beschlossen wurde, reicht aus ihrer Sicht nicht aus. Dieses wird von einigen Ratsmitgliedern anders gesehen. Es sollte pragmatisch gehandhabt werden.

Rh Scherlies bittet um eine Durchschrift des Schreibens der Samtgemeinde. Dieses sagt Bgm Stegemann zu. Die Kopie ist als Anlage beigefügt.