Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Frau Scharf erläutert, dass der Rat der Gemeinde Gusbornim Zuge der Umsetzung der Idee einer Bildungslandschaft in seiner Sitzung am 10.03.2015 beschlossen hat, beim Landkreis Lüchow- Dannenberg die Umwandlung des Kinderspielkreises in eine Kindertagesstätte zum Kindergartenjahr 2016/2017 mit dem Sitz am Schulstandort Gusborn zu beantragen.

 

Für Bildung und Betreuung von 1 bis 10 Jahren an einem Standort mit Kindertageseinrichtung und Grundschule als Bildungslandschaft Gusborn gilt es ein Konzept zu entwickeln, welches im Rahmen des Programms „Kleinere Städte und Gemeinden“ förderfähig ist. In Vorgesprächen mit dem Landkreis und der Samtgemeinde wurde der Beschluss des Rates der Gemeinde Gusborn, den Kinderspielkreis von Siemen an den Schulstandort in Groß Gusborn umsiedeln zu lassen, positiv betrachtet.

 

In der Vergangenheit zeigte sich, dass der Spielkreis in Siemen für viele Eltern zu abgelegen ist, die Einrichtung liegt abseits der Hauptwege, sodass die Erziehungsberechtigten ihre Kinder in den Einrichtungen der Stadt Dannenberg (Elbe) anmeldeten, auch weil die Betreuungsdauer in den Kindertagesstätten deutlich länger und flexibler gestaltet werden kann. Der Kinderspielkreis Siemen nimmt seit einigen Jahren auch Kinder ab 2 Jahren auf. Dies ist aufgrund der fachlichen Ausbildung der Leiterin sowie der räumlichen Ausstattung möglich.

Es zeigt sich aber, dass auch im ländlichen Bereich die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für die U3-Kinder zunimmt, zumeist direkt im Anschluss an die Elternzeit mit Vollendung des 1. Lebensjahres. Auch lässt sich der eingeschränkte Spielkreisbetrieb (max. 5 Stunden Öffnungszeit) mit den Arbeitszeiten schwer vereinbaren.

 

Die Kinderzahlen im Grundschulbezirk Gusborn sind stabil und lassen rein rechnerisch zwei Kindertageseinrichtungen im Einzugsbezirk zu.

 

Stellv. AV Matthiesch fragt, ob räumliche Kapazitäten vorhanden sind.

 

Frau Scharf fügt hinzu, dass die Gemeinde Gusborn bereits seit geraumer Zeit mit Planungen für einen Umzug des Kinderspielkreises befasst ist, sowohl mit der Möglichkeit der Nutzung von vorhandenen Räumlichkeiten als auch der Errichtung eines neuen Gebäudes. Bei entsprechenden Förderungen wäre die Gemeinde bereit als Bauherr zu fungieren, auch wenn der Betreiber künftig ein Freier Träger wäre.

 

Die Umwandlung des Spielkreises in eine Kindertagesstätte wird aufgrund der derzeitigen Situation im Planbereich befürwortet. Im ersten Schritt ist dafür die Jugendhilfevereinbarung zwischen dem Landkreis,

 

der Gemeinde und der Samtgemeinde für den Spielkreis im gegenseitigem Einvernehmen zu kündigen. Für die Einrichtung einer neuen Kindertagesstätte im Planbereich Dannenberg bedarf es sodann der Ausschreibung einer Kita und einen Beschluss des Jugendhilfeausschusses über die Vergabe an einen Bewerber.

 

Der Samtgemeinde Elbtalaue ist die Stärkung des ländlichen Raumes bei der Kinderbetreuung besonders wichtig, um Eltern eine möglichst wohnortnahe Einrichtung bieten zu können. Eltern mit einem Betreuungsbedarf ab 1 Jahr mussten in der Vergangenheit in Richtung Stadt Dannenberg (Elbe)  abwandern, da derzeit nur hier eine Krippenbetreuung vorgehalten wird.

Um die Idee einer Bildungslandschaft Gusborn umzusetzen, ist die Einrichtung einer Kindertagesstätte am Standort der Grundschule erforderlich.

 

Der Ausschuss gibt folgende

 


Beschlussempfehlung:

Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg stimmt die Samtgemeinde Elbtalaue einer einvernehmlichen Kündigung der Jugendhilfevereinbarung zur Finanzierung von Kindern in Kindertageseinrichtungen zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, der Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeinde Gusborn zu und trägt ab Betreuungsjahr 2016/2017 die Kosten lt. Jugendhilfevereinbarung für eine Betreuungs-Gruppe am Standort Groß Gusborn.