Sitzung: 12.05.2015 Ausschuss für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 14/0151/2015
Frau Scharf
berichtet, dass der Rat der Gemeinde Langendorf in seiner Sitzung am 19.02.2015
beschlossen hat, beim Landkreis Lüchow-Dannenberg die Umwandlung des
Kinderspielkreises „Spielscheune Langendorf“ in eine Kindertagesstätte zum
Kindergartenjahr 2016/2017 beschlossen und dies mit Schreiben vom 13.03.2015
beantragt.
Bereits seit
einigen Jahren können im Kinderspielkreis aufgrund personeller und räumlicher
Gegebenheiten Kinder ab 2 Jahren aufgenommen werden. Allerdings wird zunehmend
deutlich, dass eine Aufnahme bereits nach Ende der Elternzeit gewünscht wird
und die gesetzlich vorgegebenen Öffnungszeiten von maximal 5 Stunden täglich
nicht ausreichend sind. Das Modell der Kinderspielkreise ist heute nicht mehr
zeitgemäß.
Für das
Kindergartenjahr 2016/2017 liegen bereits heute 8 Anmeldungen von Kindern unter
3 Jahren vor, die der Spielkreis nicht bedienen kann. Das Gebäude des
Kinderspielkreises bietet bereits heute die Möglichkeit 25 Kinder aufzunehmen,
sodass die Einrichtung als Kindertageseinrichtung voraussichtlich mit wenig
zusätzlichen Kosten umzusetzen wäre. Das Personal des Kinderspielkreises ist
fachlich qualifiziert für die Arbeit in einer Kindertagesstätte.
Die
Kita-Bedarfsplanerin, Frau Köhler, hat den Rat der Gemeinde Langendorf in der
Ratssitzung beraten. Die Umwandlung des Spielkreises in eine Kindertagesstätte
wird aufgrund der derzeitigen Situation im Planbereich befürwortet. Im ersten
Schritt ist dafür die Jugendhilfevereinbarung zwischen dem Landkreis, der
Gemeinde und der Samtgemeinde für den Spielkreis im gegenseitigen Einvernehmen
zu kündigen. Für die Einrichtung einer neuen Kindertagesstätte im Planbereich
Dannenberg bedarf es sodann der Ausschreibung einer Kita und einen Beschluss
des Jugendhilfeausschusses über die Vergabe an einen Bewerber.
Der Samtgemeinde
Elbtalaue ist die Stärkung des ländlichen Raumes bei der Kinderbetreuung
besonders wichtig, um Eltern eine möglichst wohnortnahe Einrichtung bieten zu
können. Eltern mit einem Betreuungsbedarf ab 1 Jahr mussten in der
Vergangenheit in Richtung Stadt Dannenberg (Elbe) abwandern, da derzeit nur hier eine
Krippenbetreuung vorgehalten wird.
Der Ausschuss gibt folgende
Beschlussempfehlung:
Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg stimmt die Samtgemeinde Elbtalaue einer einvernehmlichen Kündigung der Jugendhilfevereinbarung zur Finanzierung von Kindern in Kindertageseinrichtungen zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, der Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeinde Langendorf zu und trägt ab Betreuungsjahr 2016/2017 die Kosten lt. Jugendhilfevereinbarung für eine Betreuungs-Gruppe am Standort Langendorf.