Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Frau Scharf berichtet, dass der Rat der Gemeinde Langendorf in seiner Sitzung am 19.02.2015 beschlossen hat, beim Landkreis Lüchow-Dannenberg die Umwandlung des Kinderspielkreises „Spielscheune Langendorf“ in eine Kindertagesstätte zum Kindergartenjahr 2016/2017 beschlossen und dies mit Schreiben vom 13.03.2015 beantragt.

 

Bereits seit einigen Jahren können im Kinderspielkreis aufgrund personeller und räumlicher Gegebenheiten Kinder ab 2 Jahren aufgenommen werden. Allerdings wird zunehmend deutlich, dass eine Aufnahme bereits nach Ende der Elternzeit gewünscht wird und die gesetzlich vorgegebenen Öffnungszeiten von maximal 5 Stunden täglich nicht ausreichend sind. Das Modell der Kinderspielkreise ist heute nicht mehr zeitgemäß.

 

Für das Kindergartenjahr 2016/2017 liegen bereits heute 8 Anmeldungen von Kindern unter 3 Jahren vor, die der Spielkreis nicht bedienen kann. Das Gebäude des Kinderspielkreises bietet bereits heute die Möglichkeit 25 Kinder aufzunehmen, sodass die Einrichtung als Kindertageseinrichtung voraussichtlich mit wenig zusätzlichen Kosten umzusetzen wäre. Das Personal des Kinderspielkreises ist fachlich qualifiziert für die Arbeit in einer Kindertagesstätte.

Die Kita-Bedarfsplanerin, Frau Köhler, hat den Rat der Gemeinde Langendorf in der Ratssitzung beraten. Die Umwandlung des Spielkreises in eine Kindertagesstätte wird aufgrund der derzeitigen Situation im Planbereich befürwortet. Im ersten Schritt ist dafür die Jugendhilfevereinbarung zwischen dem Landkreis, der Gemeinde und der Samtgemeinde für den Spielkreis im gegenseitigen Einvernehmen zu kündigen. Für die Einrichtung einer neuen Kindertagesstätte im Planbereich Dannenberg bedarf es sodann der Ausschreibung einer Kita und einen Beschluss des Jugendhilfeausschusses über die Vergabe an einen Bewerber.

 

Der Samtgemeinde Elbtalaue ist die Stärkung des ländlichen Raumes bei der Kinderbetreuung besonders wichtig, um Eltern eine möglichst wohnortnahe Einrichtung bieten zu können. Eltern mit einem Betreuungsbedarf ab 1 Jahr mussten in der Vergangenheit in Richtung Stadt Dannenberg (Elbe)  abwandern, da derzeit nur hier eine Krippenbetreuung vorgehalten wird.

 

Der Ausschuss gibt folgende


Beschlussempfehlung:

Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg stimmt die Samtgemeinde Elbtalaue einer einvernehmlichen Kündigung der Jugendhilfevereinbarung zur Finanzierung von Kindern in Kindertageseinrichtungen zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, der Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeinde Langendorf zu und trägt ab Betreuungsjahr 2016/2017 die Kosten lt. Jugendhilfevereinbarung für eine Betreuungs-Gruppe am Standort Langendorf.