Sitzung: 12.05.2015 Ausschuss für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 14/0150/2015
Frau Scharf trägt vor, dass in der Bedarfsplanungssitzung am 09.03.2015 deutlich wurde, dass der Hort
Popcorn die Anfragen der Erziehungsberechtigten zum 01.08.2015 nicht bedienen
kann. Die Gruppenreduzierung auf 16 Plätze aufgrund der Betreuung von Kindern
mit seelischer Behinderung nach § 35 a SGB VIII würde diese Problematik noch
steigern.
Da derzeit 12
Kinder aus der Grundschule Prisser den Hort in Dannenberg (Elbe) besuchen und
dafür nach Schulende von Betreuern des Hortes an der Schule abgeholt werden,
wurde die Samtgemeinde Elbtalaue als Schulträgerin angesprochen, ob die
Ansiedlung einer Außengruppe in Frage käme.
Die Schulleitung
steht der Idee aufgeschlossen gegenüber, die Unterbringung der Hortgruppe kann
in Räumlichkeiten der Schule erfolgen, die diese nicht für den laufenden
Schulbetrieb benötigt.
Die gemeinsame
Nutzung von Sanitäranlage und Schulhof widerspricht einer Betriebserlaubnis für
eine Hortgruppe nicht, so die derzeitige Auffassung der Landesbehörde.
Die Verpflegung der
Außengruppe erfolgt durch das Haupthaus.
Die Samtgemeinde
erhebt gemäß Jugendhilfevereinbarung zwischen Landkreis und Samtgemeinde keine
Miete, in Rechnung gestellt werden anteilige Nebenkosten, Kosten für
Hausmeister und Reinigungskraft.
Eine Nutzung
gemeinsamer Ressourcen sowie die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe wird
begrüßt.
Der Ausschuss gibt
folgende
Beschlussempfehlung:
Vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfevereinbarung stimmt die Samtgemeinde der Einrichtung einer Außengruppe des Hortes Popcorn e.V. an der Grundschule Prisser ab 01.08.2015 zu.