Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Frau Scharf trägt vor, dass in der Bedarfsplanungssitzung am 09.03.2015 deutlich wurde, dass der Hort Popcorn die Anfragen der Erziehungsberechtigten zum 01.08.2015 nicht bedienen kann. Die Gruppenreduzierung auf 16 Plätze aufgrund der Betreuung von Kindern mit seelischer Behinderung nach § 35 a SGB VIII würde diese Problematik noch steigern.

Da derzeit 12 Kinder aus der Grundschule Prisser den Hort in Dannenberg (Elbe) besuchen und dafür nach Schulende von Betreuern des Hortes an der Schule abgeholt werden, wurde die Samtgemeinde Elbtalaue als Schulträgerin angesprochen, ob die Ansiedlung einer Außengruppe in Frage käme.

 

Die Schulleitung steht der Idee aufgeschlossen gegenüber, die Unterbringung der Hortgruppe kann in Räumlichkeiten der Schule erfolgen, die diese nicht für den laufenden Schulbetrieb benötigt.

Die gemeinsame Nutzung von Sanitäranlage und Schulhof widerspricht einer Betriebserlaubnis für eine Hortgruppe nicht, so die derzeitige Auffassung der Landesbehörde.

 

Die Verpflegung der Außengruppe erfolgt durch das Haupthaus.

 

Die Samtgemeinde erhebt gemäß Jugendhilfevereinbarung zwischen Landkreis und Samtgemeinde keine Miete, in Rechnung gestellt werden anteilige Nebenkosten, Kosten für Hausmeister und Reinigungskraft.

 

Eine Nutzung gemeinsamer Ressourcen sowie die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe wird begrüßt.

 

Der Ausschuss gibt folgende

 


Beschlussempfehlung:

Vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfevereinbarung stimmt die Samtgemeinde der Einrichtung einer Außengruppe des Hortes Popcorn e.V. an der Grundschule Prisser ab 01.08.2015 zu.