Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Enthaltungen: 1

Folgende Feuerwehrangehörige sollen für den Zeitraum vom 01.07.2015- 30.06.2021 bzw. 01.07.2015- 30.06.2020 zum Ortsbrandmeister bzw. stellv. Ortsbrandmeister durch den Rat der Samtgemeinde Elbtalaue ernannt werden, nachdem sie auf der Mitgliederversammlung der jeweiligen Ortsfeuerwehr für das Amt vorgeschlagen wurden:

 

Ortsfeuerwehr

Funktion

Name

Ernennungszeitraum

Schaafhausen

Ortsbrandmeister

Buss, Peter

01.07.2015- 30.06.2021

Schaafhausen

stellv. Ortsbrandmeister

Thoms, Hans- Jochen

01.07.2015- 30.06.2021

Gülden

stellv. Ortsbrandmeister

Steuerwald, Frank

01.07.2015- 30.06.2021

Splietau

stellv. Ortsbrandmeister

Koops, Jörn

01.07.2015- 30.06.2021

Laase

Ortsbrandmeister

Zipoll, Jörg

01.07.2015- 30.06.2021

Streetz

Stellv. Ortsbrandmeister

Dabrowski, Mario

01.07.2015- 30.06.2021

Neu Darchau- Schutschur

stellv. Ortsbrandmeister

Bohm,. Christian

01.07.2015- 30.06.2020

 

Herr Christian Bohm ist bereits seit dem 01.07.2014 mit der kommissarischen Wahrnehmung der Aufgaben des stellv. Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Neu Darchau- Schutschur beauftragt. Da inzwischen die notwendigen Ausbildungslehrgänge (Gruppenführerausbildung) absolviert wurden, liegen nun auch die fachlichen Voraussetzungen gem. § 20 Abs. 1 S 1 BrandSchG vor. Daher kann nun die Ernennung durch den Rat der Samtgemeinde Elbtalaue bis zum 30.06.2020 erfolgen.

 

Herrn Mario Dabrowski fehlt die fachliche Eignung gem. § 20 Abs. 1 S. 1 NBrandSchG für das Amt das stellv. Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Streetz, da er noch nicht erfolgreich an der Gruppenführer-ausbildung teilgenommen hat. Daher kann hier zunächst nur eine kommissarische Beauftragung für den Zeitraum von maximal 2 Jahren erfolgen.

 

Herr Volker Basedow, Herr Klaus- Dieter Koslowsky und Herr Maik Göhrmann wurden zum 01.07.2014 kommissarisch mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Wietzetze, des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Neu Darchau- Schutschur bzw. des stellv. Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Harlingen beauftragt. In diesen Fällen liegt die fachliche Eignung gem. § 20 Abs. 3 S 1 NBrandSchG, aufgrund fehlender Ausbildungslehrgänge noch nicht vor. Daher kann noch keine Ernennung durch den Rat der Samtgemeinde Elbtalaue erfolgen.

 

Gem. § 20 Abs. 4 Satz 3 NBrandSchG wurde der Kreisbrandmeister zu den geplanten Ernennungen angehört. Herr Kreisbrandmeister Bauck signalisierte sein Einvernehmen mit den geplanten Ernennungen.

 

In diesem Zusammenhang spricht sich Rf Molter für eine Vorstellung der Funktionsträger im Samtgemeinderat aus und beantragt, diese zur nächsten Sitzung des SgRates einzuladen.

Im Gegenzug schlägt Rh Schultz vor, dass der Samtgemeinderat auf die Feuerwehr zugeht und an der Veranstaltung zur Ernennung der Funktionsträger teilnimmt.

SgBgm Meyer erläutert, dass die Ernennungen im Rahmen einer Ortsbrandmeisterdienstversammlung stattfinden, zu der er als Samtgemeindebürgermeister auch „nur“ geladener Gast ist. An einer Dienstversammlung ist die Politik nicht beteiligt.

Dennoch wird er den Funktionsträgern eine Einladung zur nächsten Samtgemeinderatssitzung aussprechen. Ob diese dann angenommen wird bleibt abzuwarten.

 

Der Samtgemeinderat fasst folgenden

 


Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue ernennt nachfolgend aufgeführte Funktionsträger unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für den Zeitraum vom 01.07.2015- 30.06.2021 bzw. 01.07.2015- 30.06.2020:

 

Ortsfeuerwehr

Funktion

Name

Ernennungszeitraum

Schaafhausen

Ortsbrandmeister

Buss, Peter

01.07.2015- 30.06.2021

Schaafhausen

stellv. Ortsbrandmeister

Thoms, Hans- Jochen

01.07.2015- 30.06.2021

Gülden

stellv. Ortsbrandmeister

Steuerwald, Frank

01.07.2015- 30.06.2021

Splietau

stellv. Ortsbrandmeister

Koops, Jörn

01.07.2015- 30.06.2021

Laase

Ortsbrandmeister

Zipoll, Jörg

01.07.2015- 30.06.2021

Neu Darchau- Schutschur

stellv. Ortsbrandmeister

Bohm,. Christian

01.07.2015- 30.06.2020

 

Aufgrund der fehlenden fachlichen Eignung kann bei folgendem Personenkreis erst einmal nur eine kommissarische Beauftragung mit den Aufgaben der jeweiligen Funktion für maximal zwei Jahre erfolgen:

 

Ortsfeuerwehr

Funktion

Name

Streetz

Stellv. Ortsbrandmeister

Dabrowski, Mario

 

Stellv. Ortsbrandmeister Jürgen Köppen sowie  stellv. Ortsbrandmeister Erwin Ott werden aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen.